Gemeinde Eberhardzell - Ausschreibung GU Referenznummer der Bekanntmachung: 220607_FS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberhardzell
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88436
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eberhardzell.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Eberhardzell - Ausschreibung GU
Ausschreibung GU
Weiße Flecken
Die Gemeinde Eberhardzell sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb beab- sichtigt die Gemeinde Eberhardzell im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Kranken- häuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken) die Errichtung einer "betriebsfertigen", "funktionsgerechten" und "vollfunktionsfähigen" passiven Fttb-Breit- band- und Backhaulinfrastruktur für ein Next Generation Access-Netz (nachfolgend "NGA- Netz" genannt).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die
Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V aufgeführt. Die unter
Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien
formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden - soweit die in Abschnitt V genannten
Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden
höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die
höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das
Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V
Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz
drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl.
Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 2
erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3
bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß
Abschnitt V Ziffer 1.2 erzielte Punktzahl über den
als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß
Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet
dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf
Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Schulen
Die Gemeinde Eberhardzell sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb beab- sichtigt die Gemeinde Eberhardzell im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Kranken- häuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken) die Errichtung einer "betriebsfertigen", "funktionsgerechten" und "vollfunktionsfähigen" passiven Fttb-Breit- band- und Backhaulinfrastruktur für ein Next Generation Access-Netz (nachfolgend "NGA- Netz" genannt).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die
Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V aufgeführt. Die unter
Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien
formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden - soweit die in Abschnitt V genannten
Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden
höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die
höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das
Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V
Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz
drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl.
Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 2
erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3
bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß
Abschnitt V Ziffer 1.2 erzielte Punktzahl über den
als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß
Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet
dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf
Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Los 2 führt statt der Bezeichnung "Schulen" die Bezeichnung "Gewerbe- und Industriegebiete"
Gewerbe
Die Gemeinde Eberhardzell sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb beab- sichtigt die Gemeinde Eberhardzell im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Kranken- häuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken) die Errichtung einer "betriebsfertigen", "funktionsgerechten" und "vollfunktionsfähigen" passiven Fttb-Breit- band- und Backhaulinfrastruktur für ein Next Generation Access-Netz (nachfolgend "NGA- Netz" genannt).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die
Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V aufgeführt. Die unter
Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien
formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden - soweit die in Abschnitt V genannten
Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden
höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die
höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das
Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V
Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz
drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl.
Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 2
erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3
bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß
Abschnitt V Ziffer 1.2 erzielte Punktzahl über den
als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß
Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet
dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf
Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Los 3 führt statt der Bezeichnung "Gewerbe" die Bezeichnung "Schulen und Krankenhäuser"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Weiße Flecken
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gewerbe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/vergaberecht/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/vergaberecht/