Ausschreibung GU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberhardzell
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88436
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eberhardzell.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung GU
Die Gemeinde Eberhardzell sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie
der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen
wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb beab-
sichtigt die Gemeinde Eberhardzell im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Kranken-
häuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken) die Errichtung
einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven Fttb-Breit-
band- und Backhaulinfrastruktur für ein Next Generation Access-Netz (nachfolgend „NGA-
Netz“ genannt).
Weiße Flecken
Die Gemeinde Eberhardzell sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie
der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen
wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb beab-
sichtigt die Gemeinde Eberhardzell im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Kranken-
häuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken) die Errichtung
einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven Fttb-Breit-
band- und Backhaulinfrastruktur für ein Next Generation Access-Netz (nachfolgend „NGA-
Netz“ genannt).
Weiße Flecken
Die Gemeinde Eberhardzell sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie
der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen
wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb beab-
sichtigt die Gemeinde Eberhardzell im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Kranken-
häuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken) die Errichtung
einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven Fttb-Breit-
band- und Backhaulinfrastruktur für ein Next Generation Access-Netz (nachfolgend „NGA-
Netz“ genannt).
Weiße Flecken
Die Gemeinde Eberhardzell sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie
der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen
wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb beab-
sichtigt die Gemeinde Eberhardzell im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Kranken-
häuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken) die Errichtung
einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven Fttb-Breit-
band- und Backhaulinfrastruktur für ein Next Generation Access-Netz (nachfolgend „NGA-
Netz“ genannt).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Weiße Flecken
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gewerbe- und Industriegebiete
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulen- und Krankenhäuser
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den
Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist auf Seite 7 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 2) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 7 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
zur Eignungsleihe vgl. Ziffer 5 des Formulars je Los
zur Selbstreinigung vgl. Ziffer 6 des Formulars
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/vergaberecht/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/vergaberecht/