Gestalterischer und technischer Relaunch des Internetportals der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises in Gummersbach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]008
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestalterischer und technischer Relaunch des Internetportals der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises in Gummersbach
Die Verwaltung des Oberbergischen Kreises plant im Rahmen einer
stufenweisen Optimierung ihres Internetauftritts www.obk.de verschiedene gestalterische und technologische Maßnahmen umzusetzen.
Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach
Dieses Projektvorhaben stellt primär einen inhaltlichen und technologischen Relaunch des heutigen Internetauftritts der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises dar und soll in den nächsten Jahren stufenweise als ein wichtiger Bestandteil der laufenden Verwaltungsmodernisierung die internen und externen Verwaltungsgeschäftsprozesse nachhaltig optimieren.
Die Ausschreibung und Vergabeentscheidung sollen bis zum vierten Quartal 2023 abgeschlossen sein. Nach erfolgter Vergabeentscheidung und Beschlussfassung durch die politischen Gremien des Oberbergischen Kreises sollen die Projektarbeiten im ersten Halbjahr 2024 beginnen. Das Gesamtvorhaben ist zurzeit bis Dezember 2027 projektiert und wird im Rahmen des Projektfortschritts nach Bedarf situativ aktualisiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Mindestumsatz von je 500.000 Euro in den letzten drei Geschäftsjahren (Zeitraum 2020 bis 2022)
- Es sind mindestens drei verschiedene Referenzen im Zeitraum 2020 bis einschließlich 2022 über die Implementierung und Begleitung von Relaunch-Projekten für eine Organisation zwischen 500 und 1.500 Beschäftigten (schriftlich unter Angabe von Kunde, Leistungsumfang, Rolle des Anbieters, methodische und strategische Vorgehensweise) nachzuweisen.
- Unterzeichnung der beiliegenden Geheimhaltungsvereinbarung (siehe Anlage 2)
- Schriftlicher Nachweis von mindestens fünf personellen Ressourcen (fünf Vollzeitäquivalenten) in der Organisation des Anbieters mit mehrjährigen Erfahrungen in gestalterischen und technischen Internetrelaunch-Projekten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungsstellungen erfolgen auf Basis der im Vorfeld schriftlich durch den AG freigegebenen Leistungsnachweise (LN). Ein LN ist als rechnungsbegründende Anlage einer jeweiligen Rechnung beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]