RV bergbauliche Erkundung und Sicherung 2023-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2023_00050_OV_66
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV bergbauliche Erkundung und Sicherung 2023-2026
Rahmenvertrag Ingenieurleistungen für bergbauliche Erkundungs- und Sicherungsarbeiten in Bochum für das Jahr 2023 mit der optionalen Verlängerung bis maximal 2026.
West
Stadtgebiet Bochum 44777 Bochum
Die Stadt Bochum als Straßenbaulastträger und Grundstückseigentümer untersucht im Vorfeld von Straßen- oder Kanalbaumaßnahmen sowie vor Grundstücksvermarktungen, -umgestaltungen und Neubebauungen die Standsicherheit des Baugrundes in bergbaulicher Hinsicht. Dies erfolgt mit Grubenbildeinsichtnahmen sowie die daraus möglichen resultierenden bergbaulichen Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen zur Herstellung der Dauerstandsicherheit des Untergrundes. Diese Arbeiten sollen durch einen öffentlichen bestellten und vereidigten Sachverständiger gemäß § 36 GewO im Geschäftskreis "Markscheidewesen/Bergschadenkunde" der Bezirksregierung Arnsberg ausgeführt werden.
Die Leistungen des ö.b.u.v. Sachverständigen sollen als Jahresrahmenverträge vergeben werden. Aufgrund des erwarteten Leistungsumfanges wird das Stadtgebiet in 3 Lose ("West", "Mitte", "Ost", siehe Anlage) aufgeteilt. Die Ausschreibung beinhaltet die Vergabe der Lose 1 (A-West), 2 (B-Mitte) und 3 (C-Ost).
Die Vergabe erfolgt in Form eines Rahmenvertrages für die feste Dauer bis zum 31.12.2023. Optional kann eine Verlängerung von jeweils einem Jahr bis zu maximal vier Jahre Gesamtlaufzeit erfolgen. Der Vertrag hat demnach eine maximale Laufzeit bis zum 31.12.2026.
Die Vergabe erfolgt in Form eines Rahmenvertrages für die feste Dauer bis zum 31.12.2023. Optional kann eine Verlängerung von jeweils einem Jahr bis zu maximal vier Jahre Gesamtlaufzeit erfolgen. Der Vertrag hat demnach eine maximale Laufzeit bis zum 31.12.2026.
Mitte
Stadtgebiet Bochum 44777 Bochum
Die Stadt Bochum als Straßenbaulastträger und Grundstückseigentümer untersucht im Vorfeld von Straßen- oder Kanalbaumaßnahmen sowie vor Grundstücksvermarktungen, -umgestaltungen und Neubebauungen die Standsicherheit des Baugrundes in bergbaulicher Hinsicht. Dies erfolgt mit Grubenbildeinsichtnahmen sowie die daraus möglichen resultierenden bergbaulichen Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen zur Herstellung der Dauerstandsicherheit des Untergrundes. Diese Arbeiten sollen durch einen öffentlichen bestellten und vereidigten Sachverständiger gemäß § 36 GewO im Geschäftskreis "Markscheidewesen/Bergschadenkunde" der Bezirksregierung Arnsberg ausgeführt werden.
Die Leistungen des ö.b.u.v. Sachverständigen sollen als Jahresrahmenverträge vergeben werden. Aufgrund des erwarteten Leistungsumfanges wird das Stadtgebiet in 3 Lose ("West", "Mitte", "Ost", siehe Anlage) aufgeteilt. Die Ausschreibung beinhaltet die Vergabe der Lose 1 (A-West), 2 (B-Mitte) und 3 (C-Ost).
Die Vergabe erfolgt in Form eines Rahmenvertrages für die feste Dauer bis zum 31.12.2023. Optional kann eine Verlängerung von jeweils einem Jahr bis zu maximal vier Jahre Gesamtlaufzeit erfolgen. Der Vertrag hat demnach eine maximale Laufzeit bis zum 31.12.2026.
Die Vergabe erfolgt in Form eines Rahmenvertrages für die feste Dauer bis zum 31.12.2023. Optional kann eine Verlängerung von jeweils einem Jahr bis zu maximal vier Jahre Gesamtlaufzeit erfolgen. Der Vertrag hat demnach eine maximale Laufzeit bis zum 31.12.2026.
Ost
Stadtgebiet Bochum 44777 Bochum
Die Stadt Bochum als Straßenbaulastträger und Grundstückseigentümer untersucht im Vorfeld von Straßen- oder Kanalbaumaßnahmen sowie vor Grundstücksvermarktungen, -umgestaltungen und Neubebauungen die Standsicherheit des Baugrundes in bergbaulicher Hinsicht. Dies erfolgt mit Grubenbildeinsichtnahmen sowie die daraus möglichen resultierenden bergbaulichen Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen zur Herstellung der Dauerstandsicherheit des Untergrundes. Diese Arbeiten sollen durch einen öffentlichen bestellten und vereidigten Sachverständiger gemäß § 36 GewO im Geschäftskreis "Markscheidewesen/Bergschadenkunde" der Bezirksregierung Arnsberg ausgeführt werden.
Die Leistungen des ö.b.u.v. Sachverständigen sollen als Jahresrahmenverträge vergeben werden. Aufgrund des erwarteten Leistungsumfanges wird das Stadtgebiet in 3 Lose ("West", "Mitte", "Ost", siehe Anlage) aufgeteilt. Die Ausschreibung beinhaltet die Vergabe der Lose 1 (A-West), 2 (B-Mitte) und 3 (C-Ost).
Die Vergabe erfolgt in Form eines Rahmenvertrages für die feste Dauer bis zum 31.12.2023. Optional kann eine Verlängerung von jeweils einem Jahr bis zu maximal vier Jahre Gesamtlaufzeit erfolgen. Der Vertrag hat demnach eine maximale Laufzeit bis zum 31.12.2026.
Die Vergabe erfolgt in Form eines Rahmenvertrages für die feste Dauer bis zum 31.12.2023. Optional kann eine Verlängerung von jeweils einem Jahr bis zu maximal vier Jahre Gesamtlaufzeit erfolgen. Der Vertrag hat demnach eine maximale Laufzeit bis zum 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
(1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
gemäß Eigenerklärung
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gemäß § 36 GewO im Geschäftskreis Markscheidewesen/ Bergschadenkunde der Bezirksregierung Arnsberg oder gleichwertig.
Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
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Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Melanie Seyffert unter Telefon 02[gelöscht] zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 28.03.2023 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
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Nachforderungen etc. im Sinne der VgV werden vorbehalten.
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Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preislichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
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Die Bewertung der Angebote erfolgt über folgende Kriterien:
- Angebotspreis (40 %)
- Referenzlisten und wertungsrelevante Zuschlagskriterien (60 %):
1.)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gemäß § 36 GewO im Geschäftskreis "Markscheidewesen/Bergschadenkunde der Bezirksregierung Arnsberg oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter in Form der Bestallungsurkunde und Referenzen nachzuweisen. Alle anderen Sachverständigen haben dem Angebot die Bestallungsurkunde der Bezirksregierung Arnsberg beizufügen.
2.)
Berufserfahrung des Sachverständigen
3.)
Berufsbezeichnung (Abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium (Diplom, Bachelor oder Master) im Studiengang bzw. in der Fachrichtung Markscheidewesen, Geotechnik und Angewandte Geologie, Geologie, Geoingenieurwesen, Geodäsie, Rohstoffingenieurwesen, Nachbergbau oder in einem vergleichbaren Studiengang bzw. in einer vergleichbaren Fachrichtung und Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters /Fachbauleiters (Ingenieur) im
Bereich Altbergbau: Es fließen max. die Punkte für 2 Ingenieure in die Bewertung mit ein. Die genannten Ingenieure sind dann auch zwingend auf den Baustellen einzusetzen. Der Sachverständige zählt ebenfalls als Projektingenieur, wenn die Maßnahme alleinig durch den SV betreut wurde.
4.)
Persönliche Referenzen des Sachverständigen gemäß § 36 GewO im Geschäftskreis "Markscheidewesen/Bergschadenkunde" der Bezirksregierung Arnsberg oder gleichwertig für Arbeiten in öffentlichen Verkehrsflächen anderer öffentlicher Auftraggeber oder Bergwerksfeldeigentümer im Steinkohlengebirge des Ruhrkarbons (kein Erzabbau) für die letzten 3 Jahre. Aus der Referenz muss deutlich hervorgehen, dass der überwiegende Teil der Arbeiten in öffentlichen Verkehrsflächen stattgefunden hat. Des Weiteren werden nur Referenzen gewertet bei den die Erkundung- und Sicherung von tagesnahen Abbauen im Vordergrund standen. Reine Erkundungen- und Sicherungen von Tagesöffnungen können nicht gewertet werden.
5.)
Persönliche Referenzen des jeweiligen Projektingenieurs bzw. Fachbauleitung (Ingenieur) über Ingenieurleistungen bei Untersuchung- und Sicherungsarbeiten im Zusammenhang mit den Hinterlassenschaften des ehemaligen Bergbaus im Steinkohlengebirge des Ruhrkarbons bei öffentlicher Auftraggeber oder Bergwerksfeldeigentümer (kein Erzabbau) der letzten 3 Jahre. Aus der Referenz muss deutlich hervorgehen, dass der überwiegende Teil der Arbeiten in öffentlichen Verkehrsflächen stattgefunden hat. Des Weiteren werden nur Referenzen gewertet bei den die Erkundung- und Sicherung von tagesnahen Abbauen im Vordergrund standen. Reine Erkundungen- und Sicherungen von Tagesöffnungen können nicht gewertet werden. Hat der SV die Maßnahme eigenständig ausgeführt, zählt auch dieser als Projektingenieur. Es fließen max. die Punkte für 2 Ingenieure in die Bewertung mit ein.
6.)
Nachweis der Projektingenieure / Fachbauleitung einer mind. 3-jährige Erfahrungen bei der Interpretation von Grubenbildern und Erstellung von Grubenbildeinsichtnahmen im Hinblick auf bergbaubedingte Gefährdungspotentiale im Steinkohlengebirge des Ruhrkarbons. Es fließen max. die Punkte für 2 Ingenieure in die Bewertung mit ein. Es sind nur die Personen zu benennen, die auch in Zukunft als Ansprechpartner für die Grubenbildeinsichtnahmen zur Verfügung stehen. Vom Bieter ist eine Liste mit mind. 10 ausgewählten Referenzen und unterschiedlichen Bearbeitungszeiträumen unter Nennung des AG beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYW2G75121
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]