Hubböden / Neubau Kombibad Kamen "Sesekebad" Referenznummer der Bekanntmachung: VE 384.01 / KK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gsw-kamen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hubböden / Neubau Kombibad Kamen "Sesekebad"
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke Kamen, Bönen, Bergkamen beabsichtigt auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten. Sämtliche Beckenkörper werden als Edelstahlbecken hergestellt. Für das Sport- und Multifunktionsbecken sind Hubböden aus Edelstahl geplant.
Neubau Kombibad Kamen Am Schwimmbad 8 59174 Kamen
1 Stk. Hubboden aus Edelstahl im Sportbecken Maße ca. 10 x 15 m;
1 Stk. Schleppschürze aus Edelstahl;
1 Stk. Hubboden aus Edelstahl im Multifunktionsbecken Maße ca. 8 x 12 m;
2 Stk. Antriebe für Scherenhubbühnenkonstruktion;
2 Stk. Steuerungen inkl. Bedienelemente und digitale Wassertiefenanzeige (Unterputz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hubböden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26389
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626AD3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.