Rahmenvereinbarung für die Versorgung von Fahrzeugen mit Kraftstoffen/Betriebsstoffen, Betriebshilfsstoffen, Maut und fahrzeugbezogenen Serviceleistungen mittels Tankkarten im In- und Ausland Referenznummer der Bekanntmachung: 22/Tankkarten/03

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Mobilitätsdienstleistungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung für die Versorgung von Fahrzeugen mit Kraftstoffen/Betriebsstoffen, Betriebshilfsstoffen, Maut und fahrzeugbezogenen Serviceleistungen mittels Tankkarten im In- und Ausland

Referenznummer der Bekanntmachung: 22/Tankkarten/03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30163100 Tankstellenkreditkarten
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für den Fuhrparkbetrieb benötigt die BwFuhrparkService GmbH die bargeldlose Lieferung/Bereitstellung von Kraftstoffen/Betriebsstoffen, Betriebshilfsstoffen, Maut und fahrzeugbezogenen Serviceleistungen mittels Tankkarten im In- und europäischen Ausland (Los 1) beziehungsweise die bargeldlose Lieferung/Bereitstellung von Kraftstoffen/Betriebsstoffen sowie Betriebshilfsstoffen mittels Tankkarten oder anderen Zahlungsmöglichkeiten in Drittländern (Los 2).

Unter fahrzeugbezogenen Serviceleistungen sind Unterstützungsleistungen wie beispielsweise das Auswechseln von Leuchtmitteln, die Ausführung von Klein- und Notreparaturen oder Fahrzeugwäschen zu verstehen.

Zusätzlich wird die Bezahlung von Werkstattleistungen in Herstellerwerkstätten im europäischen Ausland (Los 1) benötigt.

Bestellung und Verwaltung (Management) der Tankkarten oder ggf. anderen Zahlungsmöglichkeiten im Los 2 werden durch den Auftraggeber und in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer getätigt, wobei der Auftragnehmer ein definiertes Controlling, Reporting und Handling Aufgaben zu übernehmen hat.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 492 000 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Europa geographisch

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30163100 Tankstellenkreditkarten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Europa geographisch

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die Versorgung von Fahrzeugen mit erneuerbaren und fossilen Kraftstoffen/Betriebsstoffen, Betriebshilfsstoffen, Maut und fahrzeugbezogenen Serviceleistungen mittels Tankkarten im In- und europäischen Ausland an Akzeptanzstellen des Auftragnehmers.

Unter fahrzeugbezogenen Serviceleistungen sind Unterstützungsleistungen wie beispielsweise das Auswechseln von Leuchtmitteln, die Ausführung von Klein- und Notreparaturen oder Fahrzeugwäschen zu verstehen.

Zusätzlich wird die Bezahlung von Werkstattleistungen in Herstellerwerkstätten im europäischen Ausland benötigt.

Die Tankkarten sind als hochwertige Plastikkarten in Kreditkarten-Qualität nach ISO/IEC-7810 im ID-1-Format zu liefern. Die Tankkarten müssen grundsätzlich mit einem mit dem Auftraggeber abgestimmten individuellen Firmenlayout versehen sein.

Für den regulären Fuhrparkbetrieb sind drei verschiedene Kartentypen erforderlich. Die Kartentypen sind:

- fahrzeugbezogene Tankkarten (mit Fahrzeug/Objektkennzeichen) (ca. 40.000)

- fahrzeugunabhängige Tankkarten (mit Kostenstellenkennzeichen) (ca. 1.000)

- neutrale Tankkarten (ca. 500)

Der Auftraggeber geht von einem jährlichen Austauschbedarf von ca. 8.000 bis 10.000 Karten aus.

Darüber hinaus ist ein webbasierter Stationsfinder zu liefern. Dieses muss ohne Login nutzbar sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Akzeptanzstellendichte / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Mischrabatt Deutschland / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Mischrabatt Rest-Europa / Gewichtung: 4
Kostenkriterium - Name: Servicepauschale / Gewichtung: 16
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Drittländer

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30163100 Tankstellenkreditkarten
30160000 Magnetkarten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Drittländer

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die Versorgung von Fahrzeugen mit erneuerbaren und fossilen Kraftstoffen/Betriebsstoffen, Betriebshilfsstoffen mittels eines frei zu wählenden und fahrzeugunabhängigen Zahlungsmittels in Drittländen (zwingend Nordamerika) an Akzeptanzstellen des Auftragnehmers.

Es ist freigestellt, ob die Betankungsmöglichkeiten durch fahrzeugungebundene Tankkarten oder andere Zahlungsmöglichkeiten sicherstellt werden. Das Mittel der Wahl sowie die dazugehörigen Prozesse werden nach Zuschlagerteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt. Der Rückgriff auf bspw. die Kreditkarte oder auf Smartphones des Nutzers ist ausgeschlossen. Das angebotene Bezahlmittel muss im gesamten angebotenen Länderbereich - mindestens jedoch landesweit - Gültigkeit besitzen.

Darüber hinaus ist ein webbasierter Stationsfinder zu liefern. Dieses muss ohne Login nutzbar sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Akzeptanzstellendichte USA/Kanada / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Angebotene Länder / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Servicegebühr je Vorgang / Gewichtung: 80
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 246-710506
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 22/Tankkarten/03
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Europa geographisch

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 492 000 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 22/Tankkarten/03
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Drittländer

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU6FTA

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

§ 160 GWB lautet wie folgt:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/03/2023

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