Rahmenvertrag Unterhaltung Avaya IP-TK-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-010-23-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Unterhaltung Avaya IP-TK-Anlagen
Rahmenvertrag Unterhaltung Avaya IP-TK-Anlagen
Landschaftsgebiet Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für die Unterhaltung Avaya IP-TK-Anlagen
Eine Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr wird angestrebt, wenn die Leistungen des Auftragnehmers den Erwartungen des Auftraggebers entsprechen, sie wird seitens des Landschaftsverbandes jedoch nicht zugesichert. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate erfolgt automatisch sofern dem von den Vertragsparteien nicht binnen 3 Monate vor Ablauf schriftlich widersprochen wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 60 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) sowie Informationen zu betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementmaßnahmen einzureichen.
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass
- er /sie das Gewerbe angemeldet hat;
- er /sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
- er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufsbzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Darüber hinaus versichern der Bieter/die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern
abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seinen Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben
und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Anbieterstatus bei AVAYA:
EDV-Netze (Schulungsnachweise DIN 50173 / 50174):
Mindestangabe von 2 Mitarbeitern mit Nachweis sind anzugeben. Die Zertifikate/ Schulungsnachweise sind den Unterlagen beizufügen.
ACIS - 7120:
Mindestangabe von 3 Mitarbeitern mit Nachweis sind anzugeben. Die Zertifikate/ Schulungsnachweise sind den Unterlagen beizufügen.
ACIS - 7130:
Mindestangabe von 3 Mitarbeitern mit Nachweise sind anzugeben. Die Zertifikate / Schulungsnachweise sind den Unterlagen beizufügen.
ACSS - 7230:
Mindestangabe von 3 Mitarbeitern mit Nachweis sind anzugeben. Die Zertifikate/ Schulungsnachweise sind den Unterlagen beizufügen.
ACSS 7180:
Mindestangabe von 3 Mitarbeitern mit Nachweis sind anzugeben. Die Zertifikate/ Schulungsnachweise sind den Unterlagen beizufügen.
ACIS - 7140 oder 7141:
Mindestangabe von 2 Mitarbeitern mit Nachweis sind anzugeben. Die Zertifikate/ Schulungsnachweise sind den Unterlagen beizufügen.
ACSS - 7240 oder 7241:
Mindestangabe von 2 Mitarbeitern mit Nachweis sind anzugeben. Die Zertifikate/ Schulungsnachweise sind den Unterlagen beizufügen.
ASTA 9170:
Mindestangabe von 2 Mitarbeitern mit Nachweis sind anzugeben. Die Zertifikate/ Schulungsnachweise sind den Unterlagen beizufügen.
Audiocodes Session Boarder Controller:
"Der LWL setzt neben dem Avaya Session Boarder Controller auch SBCs des
Herstellers Audiocodes ein. Bei den Produkten der Fa. Audiocodes sollte
der Rahmennvertragspartner mindestens einen Gold-Partner-Status besitzen."
Mindestangabe von 2 Mitarbeitern mit Nachweis sind anzugeben. Die Zertifikate/ Schulungsnachweise sind den Unterlagen beizufügen.
Referenzangabe:
(Nennen Sie mindestens 3 Referenzen für die Sie eigene komplexe IP-TK-Anlagen Projekte innerhalb der letzten 2 Jahre realisiert haben (IP-TK-Anlagen größer 1200 Ports)
siehe dazu auch III 1.3 Technische und berufliche Leisutungsfähigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Das Lizenzmodel bei Avaya läuft auf 3 oder 5 Jahre. Wenn wir 4 Jahre ausschreiben bekommen wir den Preis für die drei Jahres Lizenz, die ist teurer als die 5 Jahreslizenz.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 24.03.2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll.
Es gilt deutsches Recht.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet
dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.