S21; PFA 1.1; Bauüberwachung; 50Hz, LST Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61681
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21; PFA 1.1; Bauüberwachung; 50Hz, LST
S21; PFA 1.1; Bauüberwachung; 50Hz, LST
22FEI61681 - S21; PFA 1.1; Bauüberwachung; 50Hz, LST
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris- Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
S21; PFA 1.1; Bauüberwachung; 50Hz, LST
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Information über die Nichtvergabe. Einstellung des Verfahrens.
Kein Bieter hat ein wirtschaftliches Angebot eingereicht.
Kein Bieter hat die geforderte Angebotsunterlage "Anlage 2 Personaleinsatz Bauüberwachung" wirtschaftlich auskömmlich angeboten.
Der Vergabevorgang wird aufgehoben.
Ein neuer Vergabevorgang ist nicht geplant.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.