Generalplanungsleistungen für Westverlängerung der Regiobahn-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: RB-W 03-2022 - nach Zuschlag
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regio-bahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für Westverlängerung der Regiobahn-Infrastruktur
Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalplanerleistungen und Gutachterleistungen für die Verlängerung der Infrastruktur der Regiobahn zwischen Kaarst und Viersen stufenweise zu vergeben. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen insbesondere folgende Leistungsbilder:
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
- Technische Ausrüstung
- Fachgutachten
NRW
Die Regionale Bahngesellschaft Kaarst-Neuss-Düsseldorf-Erkrath-Mettmann-Wuppertal mbH (Regiobahn bzw. Auftraggeber) ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Sie ist Eigentümerin der folgenden Bahnstrecken:
- Neuss Hbf - Kaarster See,
- Düsseldorf-Gerresheim - Dornap-Hahnenfurth und
- Dornap-Hahnenfurth - Wuppertal-Dornap Abzw. (Neubau-Verbindungsstrecke zur Bahnstrecke Wuppertal-Vohwinkel-Essen-Überruhr)
Auf den genannten Bahnstrecken verkehrt hauptsächlich die Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH.
Die Regiobahn plant die Verlängerung der bestehenden Eisenbahninfrastruktur vom Kaarster See bis zum Bf Viersen im Zuge des Streckenbandes der S 28. Ergänzend zur bereits erfolgreich realisierten Verlängerung zwischen Mettmann-Stadtwald und dem Anschluss in Dornap sowie der geplanten Elektrifizierung der Infrastruktur soll das Streckennetz der Regiobahn über den Bahnhof Kaarster See bis zum Bahnhof Viersen ausgebaut werden.
Mit der vorgesehenen Baumaßnahme, einer Wiederherstellung der ehemaligen Bahnverbindung auf der noch vorhandenen, aber derzeit nicht mehr ausgebauten Bahntrasse westlich von Kaarst und der Anbindung an die vorhandene Strecke 2510 im Gbf Viersen, sollen der Lückenschluss und eine Durchbindung geschaffen werden. Ziel ist es, die Region Viersen / Neersen / Nettetal über eine direkte Nahverkehrsverbindung über den Streckenverlauf der S 28 an die Region Neuss / Düsseldorf anzuschließen.
Die Strecke wird eingleisig ausgebaut. Kreuzungsmöglichkeiten sind in den Bahnhöfen Viersen und Kaarster See sowie an 2 weiteren Stellen des Streckenverlaufes vorzusehen.
Die Strecke wird elektrifiziert. Güterverkehr ist nicht vorgesehen.
Für die eisenbahntechnischen Planungen gelten die gesetzlichen Regelungen und für die Bahnanlagen der Regiobahn GmbH das Regelwerk der Deutschen Bahn AG. Auch gelten die Verwaltungsvorschriften und Richtlinien des Eisenbahnbundesamtes.
Der Planungsraum umfasst den Bereich zwischen dem Bahnhof Kaarster See und dem Bahnhof Viersen.
Die Planungsleistung umfasst auch Anpassungsarbeiten an den bestehenden Anlagen, die Berücksichtigung der absehbaren Planungsvorhaben der Regiobahn, der Deutschen Bahn AG und der anliegenden Gebietskörperschaften.
Weiterhin umfasst der Planungsraum öffentliche und private Flächen, die zwar nicht rein eisenbahntechnisch genutzt sind, aber im Zuge der Maßnahme baulich angepasst werden oder zu Ausgleichzwecken herangezogen werden müssen.
Ausdrücklich umfasst der Planungsraum also auch den öffentlichen Straßenraum und Freianlagen, die in die Maßnahme eingebunden werden müssen, um eine funktionsfähige und attraktive Anlage zur Verfügung der verschiedenen Komponenten des ÖPNV zu erstellen.
Die Streckenlänge beträgt ca. 15 km. Der Planungskorridor hat i.M. eine Breite von 100 m.
Für die Maßnahme werden bis zu drei Planfeststellungsverfahren in drei Planfeststellungsabschnitten erforderlich.
Der Kostenrahmen für die Baukosten und den Grunderwerb liegt bei 82 Mio Euro netto (ohne Baunebenkosten, Planer- und Gutachterleistungen) bei einem Kostenstand von 2022.
Die Vorplanung (Lph 1-2) soll im Quartal 1/2024 abgeschlossen werden. Der Planfeststellungsantrag für die Gesamtmaßnahme soll im Jahr 2025 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden.
Der Abruf der Planungsleistungen erfolgt nach Bedarf stufenweise. Ferner kommt eine bauabschnittsweise Beauftragung in Betracht. Die Leistungsphasen 3 - 9 HOAI werden zunächst nur optional in noch näher auszugestaltenden Stufen abgefragt und abhängig von der Beschlusslage und der Finanzierung (Fördermittel) abgerufen.
Nach derzeitigem Stand sind insbesondere folgende Leistungen nach den Leitungsbildern der HOAI 2021 zu erbringen:
1. Grundleistungen der Lph 1 und 2 (optional 3-9):
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
- Fachplanung Technische Ausrüstung
2. Beratungsleistungen:
- Beratungsleistungen Ingenieurvermessung
- Beratungsleistungen Umweltverträglichkeitsstudie UVS
- Beratungsleistungen Landschaftspflegerischer Begleitplan LPB
- Beratungsleistungen Schall- und Erschütterung
Die Planung beinhaltet alle erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen zur Erreichung des gesamthaften Baurechts für die Maßnahme, also auch anfallende wasserrechtliche Genehmigungen, Entwässerungsgenehmigungen, Einleitgenehmigungen, BlmschG-Genehmigungen oder Baugenehmigungen für Bereitstellungsflächen, Abbruch- und Fällgenehmigungen etc.
3. Besondere Leistungen:
- Planbeschaffung und Übereinstimmungsprüfung der Bestandspläne der Deutschen Bahn AG
- Koordinierte Leitungsträgerplanung
- Baulärmgutachten und Erschütterungsgutachten während der Bauzeit
- Besondere Leistungen im Bereich Geotechnischer Bericht und Baugrunderkundung
- Altlastenbewertung und Entsorgungskonzept / Gutachten zu den Altlasten (Bodenchemie)
- Erstellung eines Screenings nach EBA-Formblatt U3
- Artenschutzgutachten mit ASP Stufe 1 und Stufe 2
- Gutachten gem. Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
- Planprüfung nach VV Bau-STE des Eisenbahnbundesamtes
- Planung LST und Mitwirken bei der Freigabe der PT2-Planung
- Leistungen gem. VV Bau und VV Bau-STE des Eisenbahnbundesamtes
- Bodenmanagement- und Baustellenlogistikkonzept / Bauablaufplanung
- Besondere Leistungen der Flächenplanung (Anlage 9 HOAI)
- Besondere Leistungen der landschaftsplanerischen Leistungen (Anlage 9 HOAI)
- Mitwirken beim Abschluss von Kreuzungsvereinbarungen (5 Kreuzungsvereinbarungen)
- Inbetriebnahmemanagement und IBN Dossiers nach der VV IST des EBA (für Anlagen der DB AG)
- Kampfmittelabfragen und Gefährdungsabschätzung
- Förderanträge (3 Anträge)
- Druck und Vervielfältigung von Planfeststellungsunterlagen
- Beratungsleistungen Elektromechanische Verträglichkeit, Erdungs- und Streustromgutachten
Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von dem Generalplaner zu erbringen.
Der Generalplaner wird mit einem Pauschalfesthonorar vergütet.
Die Leistungsphasen 3 - 9 HOAI und zugehörige Gutachtenleistungen werden zunächst nur optional abgefragt und im Folgenden abhängig von z.B. der Beschlusslage stufenweise abgerufen.
Diese stufenweise Beauftragung behält sich der Auftraggeber bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.voessing.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6F10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Da es sich hier um die Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags handelt, wird insbesondere auf § 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen:
(1) ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzt gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]