2023-0164 Abholung, Transport, Vermarktung und Verwertung von Elektroaltgeräten (SG 4 und SG 5) (AVV 200135) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0164
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0164 Abholung, Transport, Vermarktung und Verwertung von Elektroaltgeräten (SG 4 und SG 5) (AVV 200135)
Die AG sammelt gemäß des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) Elektro- und Elektronikgeräte, im folgenden Elektro-Altgeräte genannt, im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die Elektro-Altgeräte werden über unterschiedliche Erfassungssysteme im Bring- und Holsystem gesammelt. Die Altgeräte stammen vorwiegend aus Privathaushalten aber auch aus dem gewerblichen Bereich. Die AG nimmt die Altgeräte der Sammelgruppe SG 4 "Großgeräte" und der Sammelgruppe SG 5 "Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik" gemäß §14 Abs. 5 ElektroG von der Bereitstellung zur Abholung aus, um diese selber zu vermarkten (Optierung). Die zuvor genannte Sammlung der AG erfolgt an den Tagen Montag bis Samstag.
Die Leistung der AN besteht im regelmäßigen Ab- und Rücktransport der von der AG gestellten Deckelcontainer für die Sammelmengen SG 4 und SG 5, von und zu den genannten Anfallstellen der AG (siehe Ziffer 2.1) sowie deren ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung sämtlicher bei der AG anfallenden Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5. Für die Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 (Geräte der SG 4 bzw. SG 5 mit festeingebauten Lithiumbatterien) sind von der AN Paloxen für die Sammlung und den Transport zu stellen.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Duisburg Betriebs-/Recyclinghöfe der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Zu den von der AN zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere:
- Ab- und Rücktransport von gedeckelten Abrollcontainern der AG mit einem Volumen von ca. 36 m3. Der Ab- und Rücktransport der Abrollcontainer erfolgt i.d.R. im Containerzug.
- Gestellung von Paloxen zur Sammlung und zum Transport der Geräte der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 (Geräte der SG 4 bzw. SG 5 mit festeingebauten Lithiumbatterien)
- Verwiegung und Sortierung der abgeholten Elektro-Altgeräte
- Aussortierung von Fremd- und /oder Störstoffen (falls vorhanden), sowie die ordnungsgemäße Entsorgung/ Verwertung der aussortierten Fremd- und/oder Störstoffe.
- Ordnungsgemäße und vollständige Verwertung der abgeholten Elektro-Altgeräte gemäß den Vorgaben des ElektroG
- Erstellung aller notwendigen Nachweise über die ordnungsgemäße Leistungserbringung einschließlich der Dokumentation der notwendigen Daten für die Erfüllung der Mitteilungspflichten gemäß §26 Abs. (1) Nr. 1 und Abs. (3) ElektroG und deren Übermittlung an die AG
- Zusendung von Wiegescheinen bzw. Wiegedaten an die AG umgehend nach Übernahme der Geräte (Zusendung am darauffolgenden Werktag nach der Übernahme)
- Einhaltung der Regelung zu "Tauschähnlichen Umsätzen"
Die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der Elektro-Altgeräte inkl. der Einhaltung der laut ElektroG geforderten Verwertungsquoten, sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe ist der AG darüber hinaus auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Die Verwertung der Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5 darf nur in dafür zugelassenen und genehmigten Anlagen erfolgen. Ebenso sind die abgeholten Elektro-Altgeräte ordnungsgemäß und ohne Gefährdung für die Umwelt zu lagern.
Die Mengen der von der AN zu übernehmenden und zu verwertenden Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5, sowie der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 stellen sich für den Leistungszeitraum von 24 Monaten für die Abfallschlüssel-Nr. 20 01 35 wie folgt dar:
- Sammelgruppe SG 4 "Großgeräte":
2.000 t
- Sammelgruppe SG 4 "Großgeräte" Nachtspeicherheizgeräte:
5 t
- Sammelgruppe SG 5 "Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik":
1.900 t
- Sammeluntergruppe SUG 4 "Großgeräte" (Geräte wie unter Sammelgruppe SG 4, jedoch nur mit festeingebauten
Lithiumbatterien):
20 t
- Sammeluntergruppe SUG 5 "Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik" (Geräte wie
unter Sammelgruppe SG 5, jedoch nur mit festeingebauten Lithiumbatterien):
40 t
Die angegebenen Mengen der Elektroaltgeräte beruhen auf Werten aus den Jahren 2021 und 2022. Die Mengen dienen lediglich als Kalkulationswert und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20 % sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition.
Abtransport/ Abholung der Elektroaltgeräte:
Der Ab- und Rücktransport der von der AG gestellten erforderlichen gedeckelten Abrollcontainer erfolgt durch die AN.
Die zu übernehmenden Elektro-Altgeräte stammen aus unterschiedlichen Erfassungssystemen:
- Straßensammlung
- Sammlung auf den Recyclinghöfen der AG bzw. den der EAR gemeldeten Übergabestellen der AG
Die Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5 sind von folgenden Anfallstellen abzuholen:
- Recyclinghof DU-Nord, Im Holtkamp 84, 47167 Duisburg
- Recyclinghof DU-Süd, Kaiserswerther Straße 210, 47259 Duisburg
- Recyclinghof DU-West, Schauenstraße 40, 47266 Duisburg
- Recyclinghof DU-Mitte, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg
- Übergabestelle DU-Mitte, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg
Die Elektro-Altgeräte der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 sind von der folgenden Anfallstelle abzuholen:
- Recyclinghof DU-Mitte, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg
Die abzuholenden und zu verwertenden Elektro-Altgeräte umfassen sämtliche Altgeräte aus Haushalten und Gewerbebetrieben, die den Sammelgruppen SG 4, SG 5 und den Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 zuzuordnen sind.
Anmerkung: Die Entsorgung von Akkumulatoren und Batterien- außer den festeingebauten Lithiumbatterien der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 - sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. In Ausnahmefällen können vereinzelt Fremdstoffe in den Containern vorhanden sein. Diese Fremdstoffe sind gesondert zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Die AN hat zu gewährleisten, dass ein kontinuierlicher Abtransport der Elektro-Altgeräte von den vorgenannten Anfallstellen erfolgt.
Die Abholungen/ Rücktransporte sind an den Werktagen von Montag - Freitag in der Zeit von 8.00 -17.30 Uhr und in Ausnahmefällen/ bei Bedarf an Samstagen von 8.00 -15.00 Uhr durchzuführen.
Die Container sind in unregelmäßigen Zeitabständen von den einzelnen Anfallstellen abzuholen. Der Abtransport eines befüllten Containers, sowie der gleichzeitige Rücktransport eines Leercontainers erfolgt auf Abruf durch die AG per Mail. Es sind neben der E-Mail-Adresse die Kontaktdaten eines zentralen Ansprechpartners, sowie eines Vertreters seitens der AN zu benennen. Der Abruf der AG muss von der AN schriftlich (per Mail) bestätigt werden und der Abholtermin genannt werden.
Anmerkung:
Die Entsorgung von Akkumulatoren und Batterien- außer den festeingebauten Lithiumbatterien der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 - sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. In Ausnahmefällen können vereinzelt Fremdstoffe in den Containern vorhanden sein. Diese Fremdstoffe sind gesondert zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat mittels
1) Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
sowie, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mittels
2a) Handelsregisterauszug
oder, sofern ein Handelsregisterauszug nicht verpflichtend ist, mittels
entsprechender Eigenerklärung, dass ein Handelsregistereintrag nicht verpflichtend ist
oder
2b) dass das Unternehmen in das Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ist mittels
2c) Nachweise der Eintragung in das Handwerksverzeichnis, Handelsrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
- Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
a) 3) Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur ordnungsgemäßen Lagerung und Verwertung der ausgeschriebenen Menge von Elektroaltgeräten (AVV 200135) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung vorliegt.
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste)
- siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
e) Beschreibung der Arbeitsabläufe (von der Abholung bei der AG bis zu den Behandlungstätigkeiten in der Erstbehandlungs-/Verwertungsanlage der Elektroaltgeräte)
a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Transportieren, Lagern und Behandeln/Verwerten von Elektroaltgeräten (AVV 20 01 35) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
b) Nachweis des/der Bieters/in, dass er/sie über eine entsprechende Anlage zur ordnungsgemäßen Lagerung und Verwertung der ausgeschriebenen Menge von Elektroaltgeräten (AVV 200135) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung vorliegt.
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges
- siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022;
- siehe Nachweis: Formblatt "Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYW1YHLVS1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.