Freiraumplanerischer Wettbewerb im Rahmen des Verfahrens "Neugestaltung des Weberplatzes in Essen" Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-0300

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y68YW8JM7LAS/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y68YW8JM7LAS
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Freiraumplanerischer Wettbewerb im Rahmen des Verfahrens "Neugestaltung des Weberplatzes in Essen"

Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-0300
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Als wichtiges Projekt des vom Rat der Stadt Essen beschlossenen Integrierten Entwicklungskonzepts Essen MITTE/OST (Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel) soll in den kommenden Jahren die Umgestaltung des Weberplatzes in der Nördlichen Innenstadt umgesetzt werden. Dabei ist der Weberplatz zudem Bestandteil der Gebietskulisse des Förderzugangs "Sozialer Zusammenhalt". Zum Städtebauförderprogramm 2022 (STEP 22) wurde die Durchführung eines europaweiten Wettbewerbs erfolgreich zur Förderung beantragt und kann nun den planerischen Grundstein für die sich in den Folgejahren anschließende Planungs- und Bauphase legen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

45127 Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Weberplatz liegt zentral in der nördlichen Innenstadt von Essen und ist aufgrund seiner Größe und Lage ein wichtiger öffentlicher Raum sowie bedeutender Treffpunkt für die Bewohnerschaft. Er bildet die Verbindung zwischen dem sich nordwestlich anschließenden Universitätsviertel sowie Grünen Mitte und der südlich liegenden Stadtmitte Essens.

Der Weberplatz wird im Osten von der I. Weberstraße sowie anschließend der Kreuzeskirche gerahmt und im Süden von der Kreuzeskirchstraße tangiert. Nach Westen grenzt das von dem Jugendamt der Stadt Essen in Teilen betriebene Begegnungszentrum Weberplatz an den Platz. Derzeit befindet sich an der nördlichen Platzseite das sich im Abbruch befindliche ehemalige Haus der Begegnung. An dessen Stelle bzw. dem gesamten Häuserblock wird das neue Wohnquartier WEBER1 entstehen, welches ergänzend zum Wohnquartier Kastanienhöfe - dieses befindet sich nordöstlich des Weberplatzes an der Ecke I. Weberstraße / Kastanienallee - errichtet wird. In Richtung Nordwesten besteht vom Weberplatz in Richtung Friedrich-Ebert-Straße über die Kastanienallee eine fußläufige Freiraumachse.

Der Weberplatz wird geprägt durch den Höhenversatz, der zusammen mit den angrenzenden Gebäuden den Platz einfasst. Einzelne Elemente, wie ein Brunnen, Hochbeete und dekorativer Baumbestand werten das sonst eher triste Bild punktuell auf. Der durch die Lage zusammenhängenden Scharnierfunktion kommt der Platz aktuell aufgrund einzelner Gebrauchswertmängel (u. a. Geländesprünge und fehlende Einsehbarkeiten, durch mangelnde Nutzbarkeit, fehlende Integration im Stadtkern, unzeitgemäße und wenig nutzbare Ausstattungselemente, fehlende Barrierefreiheit bzw. -armut) nicht vollständig nach. Der Platz weist Gestaltungsmängel auf und wird seiner Bedeutung für das Quartier nicht gerecht. Zudem schafft der geschlossene Charakter des Platzes insbesondere in den Abendstunden "dunkle Ecken", weshalb der Platz von Teilen der Bevölkerung abends und nachts gemieden wird. Die fehlenden räumlichen Bezüge zur Kreuzeskirche, zur Grünen Mitte und zum Universitätsviertel sind ungenutzte Potenziale. Zudem besitzen die Ladenlokale in der Kreuzeskirchstraße durch den Höhenunterschied keinen direkten Bezug zum Weberplatz.

Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt eine Größe von ca. 7.100 m2.

Im Zuge eines freiraumplanerischen Wettbewerbs nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) soll unter Einbeziehung der örtlichen Akteure sowie der Bürgerschaft ein Entwurf gefunden werden, der eine optimale Nutzbarkeit der Platzfläche mit einer außerordentlich hohen und für den Ort passenden Gestaltqualität verbindet.

Ziel ist die Neugestaltung des Weberplatzes. Dabei sollen folgende Themenschwerpunkte eine besondere Berücksichtigung finden:

­- Stärkung der Aufenthaltsqualität und Frequenzsteigerung auf der Platzfläche

­- Erhöhung der Nutzbarkeit des Platzes und Stärkung seiner Funktion als Bindeglied zwischen Universitätsviertel und

Stadtkern

­- Stärkung der urbanen Resilienz und Integration der Themen Ökologie und Klimaanpassung in eine neue Platzgestaltung

­- Herstellung einer optischen und funktionalen Verbindung zwischen Weberplatz und seinen umgebenden Nutzungen und

Gebäuden

­- Abbau optischer und baulicher Barrieren zur besseren Einsehbarkeit und Passierbarkeit des öffentlichen Raums

­ Verbesserung der Durchwegung insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 15
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der interdisziplinäre Wettbewerb richtet sich an Gemeinschaften aus

- Landschaftsarchitekten*innen

- Verkehrsplaner*innen

Die Gemeinschaft, bestehend aus den oben genannten Fachdisziplinen, muss zwingend einen gemeinsamen Teilnahmeantrag, nebst Anlagen, fristgerecht einreichen. Daraus resultierend muss im Falle einer Auslosung auch ein gemeinsamer Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden.

Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmer*innen (davon fünf gesetzte Teilnehmer*innen) nach RPW 2013 vorgesehen.

Neben den fünf eingeladenen Büros werden weitere zehn teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i.V.m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der Teilnahmebedingungen ermittelt (Bewerbungsphase des RPW-Planungswettbewerbs).

Aus Gleichbehandlungsgründen - insbesondere, um auch Nachrücker*innen ausreichend Zeit zur Bearbeitung zu geben - ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum 02.05.2023 möglich. Daher werden alle Teilnehmer*innen gebeten, die Auslobungsunterlagen unverzüglich nach Erhalt daraufhin durchzusehen, ob sie am Wettbewerb teilnehmen möchten. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies der Ausloberin bitte bis zum 28.04.2023 mit. Etwaige Nachrücker erhalten spätestens am 02.05.2023 Mitteilung darüber, dass sie nachrücken.

Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.

Teilnahmebedingungen:

Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplatt-form Vergabemarktplatz NRW im Bereich "Teilnahmeantrag". Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache als der Verfahrenssprache sind in Form einer Eigenerklärung vor der Einreichung zu übersetzen. Bei Bedarf ist eine von einem/einer amtlich vereidigten Dolmetscher*in Übersetzung nachzureichen.

Wer am Tage der Auslobung bei einem/einer Teilnehmer*in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens eine teilnahmeberechtigte Person je o.g. Planungsdisziplin (Landschaftsarchitekt*in und Verkehrsplaner*in) angehört.

Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bewerber*in am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:

­- Name des/der federführenden Bewerbers/-in (Büroname);

­- Angabe, ob eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden soll;

­- Kontaktdaten des/der Bewerbers/-in / des/der Vertreters/-in der Bewerbergemeinschaft;

­- Bestätigung, dass der/die Bewerber*in im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird;

­- Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eigenständig bewirbt;

­- Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft;

­- für den/der federführenden Landschaftsarchitekten/-in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" (Kammernachweis);

- für den/der Verkehrsplaner*in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" durch Bachelor-/Master- oder Diplomurkunde oder gleichwertig;

­- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013;

­- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Die Mindestanforderung umfasst eine Erklärung (Eigenerklärung) über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über die entsprechenden Summen im Falle einer späteren Beauftragung);

­- Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat.

Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb nicht notwendig.

Auswahlverfahren der Teilnehmer*innen:

Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von zehn Wettbewerbsteilnehmer*innen sowie zehn weiteren Bewerber*innen als potentielle Nachrücker*innen nach folgendem Verfahren:

Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nach-weise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erst nach der Auslosung/Auswahl vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden sodann ausgeschlossen und durch Nachrücker nachbesetzt. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.

Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerber*innen die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, werden aus den ausgewählten gleichen Bewerbungen zehn Bewerber*innen durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie zehn weitere Bewerber*innen als potentielle Nachrücker*innen ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber*innen werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt.

Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d.h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit dem/der 1. Preisträger*in bzw. ggf. allen Preisträger*innen statt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der interdisziplinäre Wettbewerb richtet sich an Gemeinschaften aus

- Landschaftsarchitekten*innen

- Verkehrsplaner*innen

Die Gemeinschaft, bestehend aus den oben genannten Fachdisziplinen, muss zwingend einen gemeinsamen Teilnahmeantrag, nebst Anlagen, fristgerecht einreichen. Daraus resultierend muss im Falle einer Auslosung auch ein gemeinsamer Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden.

Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmer*innen (davon fünf gesetzte Teilnehmer*innen) nach RPW 2013 vorgesehen.

Neben den fünf eingeladenen Büros werden weitere zehn teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i.V.m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der Teilnahmebedingungen ermittelt (Bewerbungsphase des RPW-Planungswettbewerbs).

Aus Gleichbehandlungsgründen - insbesondere, um auch Nachrücker*innen ausreichend Zeit zur Bearbeitung zu geben - ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum 02.05.2023 möglich. Daher werden alle Teilnehmer*innen gebeten, die Auslobungsunterlagen unverzüglich nach Erhalt daraufhin durchzusehen, ob sie am Wettbewerb teilnehmen möchten. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies der Ausloberin bitte bis zum 28.04.2023 mit. Etwaige Nachrücker erhalten spätestens am 02.05.2023 Mitteilung darüber, dass sie nachrücken.

Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.

Teilnahmebedingungen:

Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplatt-form Vergabemarktplatz NRW im Bereich "Teilnahmeantrag". Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache als der Verfahrenssprache sind in Form einer Eigenerklärung vor der Einreichung zu übersetzen. Bei Bedarf ist eine von einem/einer amtlich vereidigten Dolmetscher*in Übersetzung nachzureichen.

Wer am Tage der Auslobung bei einem/einer Teilnehmer*in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens eine teilnahmeberechtigte Person je o.g. Planungsdisziplin (Landschaftsarchitekt*in und Verkehrsplaner*in) angehört.

Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bewerber*in am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:

­- Name des/der federführenden Bewerbers/-in (Büroname);

­- Angabe, ob eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden soll;

­- Kontaktdaten des/der Bewerbers/-in / des/der Vertreters/-in der Bewerbergemeinschaft;

­- Bestätigung, dass der/die Bewerber*in im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird;

­- Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eigenständig bewirbt;

­- Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft;

­- für den/der federführenden Landschaftsarchitekten/-in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" (Kammernachweis);

- für den/der Verkehrsplaner*in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" durch Bachelor-/Master- oder Diplomurkunde oder gleichwertig;

­- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013;

­- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Die Mindestanforderung umfasst eine Erklärung (Eigenerklärung) über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über die entsprechenden Summen im Falle einer späteren Beauftragung);

­- Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat.

Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb nicht notwendig.

Auswahlverfahren der Teilnehmer*innen:

Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von zehn Wettbewerbsteilnehmer*innen sowie zehn weiteren Bewerber*innen als potentielle Nachrücker*innen nach folgendem Verfahren:

Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nach-weise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erst nach der Auslosung/Auswahl vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden sodann ausgeschlossen und durch Nachrücker nachbesetzt. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.

Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerber*innen die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, werden aus den ausgewählten gleichen Bewerbungen zehn Bewerber*innen durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie zehn weitere Bewerber*innen als potentielle Nachrücker*innen ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber*innen werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt.

Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d.h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit dem/der 1. Preisträger*in bzw. ggf. allen Preisträger*innen statt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:

a) Landschaftsarchitekt*in: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.

b) Verkehrsplaner*in: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur*in" nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.

Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist.

Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie eine/-n bevollmächtigte/-n Vertreter*in sowie eine/-n (personenidentische/-n oder personenverschiedene/-n) Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/04/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 06/04/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YW8JM7LAS

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/03/2023

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