Objektplanung Gebäude Neubau 2-fach Sporthalle Klöcknerstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 62/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werne
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59368
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werne.de/de/rathaus/stadtverwaltung/dezernate/kommunalbetrieb.php
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude Neubau 2-fach Sporthalle Klöcknerstraße
Die Stadt Werne hat im Rahmen der kommunalen Sportstättenzielplanung zur Deckung des Schul-, Vereins- und Freizeitsportes einen Bedarf von 15 Turnhalleneinheiten und 4 Kleinsporträumen für das gesamte Stadtgebiet festgelegt. Um den Bedarf an Turnhalleneinheiten dauerhaft vorzuhalten, soll als gemeinsamer Ersatzneubau für zwei abgängige Einfachturnhallen eine Zweifach-Sporthalle inklusive vier separater Bewegungsräume errichtet werden. Als Standort für den Sporthallenneubau ist ein ca. 4.300 m² großes stadteigenes Grundstück an der "Klöcknerstraße" / "Stollenweg" in Werne vorgesehen. Das Baugrundstück, auf dem sich aktuell ein Bolzplatz befindet, ist allseitig mit einem bewachsenen Wall umschlossen. Die Nachbarbebauung bilden nord-, west- und östlich im Wesentlichen Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau, Ein- und Zweifamilienhäuser) sowie Gewerbeflächen südlich des Grundstücks. Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
59368 Werne
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags sind die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 8. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Beauftragungsstufe 1: Lph 1-4, Beauftragungsstufe 2: Lph 5-7, Beauftragungsstufe 3: 8).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit- Grundkriterium - (Gewicht 25%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und abgeschlossen.
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 2 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.04.2018 und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.04.2018.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war der Bau einer Sporthalle (Gewicht 10%);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war der Bau einer Mehrfach-Sporthalle (Gewicht 10%);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Sporthalle für eine allgemeinbildende Schule (Grund- und weiterführende Schulen), Berufsschule oder Hochschule (Gewicht 12,5%).
1.5) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und bereits abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 12,5%).
1.6) zusätzlich zum Zusatzkriterium 1.2 bzw. 1.3: Höheres Baukostenvolumen nur für die Sporthalle/Mehrfachsporthalle (Summe KG 300+400 ohne MwSt.) (Gewicht 10%).
1.7) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1:Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Gewicht 6%);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4%).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die späteste Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sind ggf. noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und abgeschlossen.
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 2 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.04.2018 und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.04.2018.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Zu Ziffer 1 müssen mindestens Referenzen nachgewiesen werden, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen und zumindest in Summe die (bearbeiteten und abgeschlossenen) Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 abgedecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet.
Zu Ziffer 2: Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Die Anzahl aller Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Hochschulabschluss in Architektur, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 3,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen haben den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen über eine Eigenerklärung entsprechend dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formular zu erbringen.
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6FA3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland