Unterhaltsreinigung des Lehr- und Weiterbildungsgebäudes für Bio-Medizintechnik "CT2" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0479-AJ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung des Lehr- und Weiterbildungsgebäudes für Bio-Medizintechnik "CT2"
Die zur Vergabe gelangenden Unterhaltsreinigungsleistungen werden für die Uniklinik RWTH Aachen AöR, nachfolgend UKA genannt, durch ein Dienstleistungsunternehmen erbracht.
Ausgeschrieben werden die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen:
- Unterhaltsreinigung des Lehr- und Weiterbildungsgebäudes für Bio-Medizintechnik "CT2"
- Pauschalleistungen
- Sonderreinigungen (nach Bedarf)
- Bauschlussreinigung (nach Bedarf)
Die zu reinigenden Flächen entnehmen Sie bitte dem Raumbuch (vgl. Anlage 1).
Lehr- und Weiterbildungsgebäudes für Bio-Medizintechnik "CT2" Forckenbeckstraße 71 52074 Aachen
Die zur Vergabe gelangenden Unterhaltsreinigungsleistungen werden für die Uniklinik RWTH Aachen AöR, nachfolgend UKA genannt, durch ein Dienstleistungsunternehmen erbracht.
Ausgeschrieben werden die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen:
- Unterhaltsreinigung des Lehr- und Weiterbildungsgebäudes für Bio-Medizintechnik "CT2"
- Pauschalleistungen
- Sonderreinigungen (nach Bedarf)
- Bauschlussreinigung (nach Bedarf)
Die zu reinigenden Flächen entnehmen Sie bitte dem Raumbuch (vgl. Anlage 1).
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Ziel der Vergabe ist es, einen Dienstleistungspartner zu finden, der in der Lage ist, die qualitativen Anforderungen des UKA kombiniert mit den maximal möglichen wirtschaftli-chen Effekten zu erfüllen. Die Leistungserbringung wird hierbei in Form von Service-Level-Agreement (SLA) definiert. In den SLA wird das Ergebnis bzw. der zu prüfende Leistungsinhalt konkret beschrieben. Auf Basis der SLA und eines transparent zu ge-staltenden Kontrollsystems werden die Ergebnisse geprüft und bewertet. Die Abwei-chungen werden anhand ihrer Bedeutung gewichtet und in einem Punktesystem so er-fasst, dass gravierende Abweichungen von der vereinbarten Leistung (vereinbarte Leistung = 100%) zu einem anteiligen Rechnungsabschlag führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe F.J. Peterhoff GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merzenich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52399
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYWW25NZZP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de