IT-Entwicklung zur Programmierung des DUVA-Metadatensystems Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000520
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Entwicklung zur Programmierung des DUVA-Metadatensystems
Gegenstand des ausgeschriebenen Projektes ist die Fertigstellung der Programmierung der Anwendung Metadatensystem / Nachweissystem 5, die das bisher eingesetzte Nachweissystem 4 ersetzen soll in Form eines Rahmenvertrags. Sowohl hinsichtlich seiner grundsätzlichen Bedeutung für das DUVA-System, als auch hinsichtlich des zu erwartenden Volumens handelt es sich bei der Programmierung des Metadatensystems und die damit verbundene Ablösung des Nachweissystems in der Version 4 derzeit um das umfangreichste und anspruchsvollste Entwicklungsprojekt der DUVA-Gemeinschaft.
Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 14 und 17 VgV durchgeführt.
Die Beauftragung erfolgt voraussichtlich ab August 2023. Die gesamte Projektlaufzeit ist mit 60 Monaten ab Zuschlagserteilung veranschlagt.
Hinsichtlich des Auftraggebers ist folgendes zu beachten: Eigentlicher Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung ist die KOSIS-Gemeinschaft DUVA. Das Vergabemanagement der Stadt Freiburg übernimmt aus formalen Gründen und stellvertretend für die KOSIS-Gemeinschaft DUVA die formale Abwicklung des Ausschreibungsverfahrens. Mit den Vertretern der KOSIS-Gemeinschaft DUVA erfolgt anschließend die Abwicklung der ausgeschriebenen Leistung. Siehe dazu Kapitel 1.1 der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand des ausgeschriebenen Projektes ist die Fertigstellung der Programmierung der Anwendung Metadatensystem / Nachweissystem 5, die das bisher eingesetzte Nachweissystem 4 ersetzen soll. Sowohl hinsichtlich seiner grundsätzlichen Bedeutung für das DUVA-System, als auch hinsichtlich des zu erwartenden Volumens handelt es sich bei der Programmierung des Metadatensystems und die damit verbundene Ablösung des Nachweissystems in der Version 4 derzeit um das umfangreichste und anspruchsvollste Entwicklungsprojekt der DUVA-Gemeinschaft.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Erstellung des neuen DUVA-Metadatensystems zunächst einen Rahmenvertrag auf Basis des EVB-IT Dienstleistung abzuschließen, der die Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer regelt. Die Erstellung des neuen DUVA-Metadatensystems wird in mehrere Projektphasen aufgeteilt. Vorgesehen ist, diese Projektphasen nacheinander abzuarbeiten. Der derzeitige Planungsstand der Aufteilung in Teilprojekte ist in in der Leistungsbschreibung (Kapitel 2.2) dokumentiert. Diese Aufteilung und die Reihenfolge der Abarbeitung der Teilprojekte werden zur Projektlaufzeit mit dem Auftragnehmer einer Überprüfung unterzogen und gegebenenfalls angepasst.
Die gesamte Projektlaufzeit ist mit 60 Monaten ab Zuschlagserteilung veranschlagt. Das Projekt wird insgesamt 5 Projektphasen aufgeteilt. Davon entfallen 24 Monate auf die ausgeschriebene Projektlaufzeit bis zur Fertigstellung von Version 1 des Metadatensystems (Projektphasen 1 – 4). Phase 5 (Weiterentwicklung) bezieht sich auf die vom Auftraggeber in Sachen Weiterentwicklung angestrebte längerfristige Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer. Nach jeder Phase entscheidet der Auftraggeber über die Fortsetzung der Zusammenarbeit. Einzelheiten zu den Projektphasen und zu den jeweiligen Mindestabnahmemengen werden in der Leistungsbeschreibung (Kapitel 2.2) erläutert.
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
Das zweistufige Verfahren beinhaltet den vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche) gemäß § 119 Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 und 17 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).
In der 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb und Auswahlphase) ist ein Teilnahmeantrag (Bewerbung) zusammen mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen zum Nachweis der Eignung einzureichen. Anhand der vorgelegten Unterlagen wird geprüft, welche Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen und für die 2. Stufe ausgewählt werden.
In der 2. Stufe (Angebots- und Verhandlungsphase) ist von den Unternehmen, die zu den Verhandlungen eingeladenen werden, zunächst ein erstes unverbindliches Angebot und im Anschluss an die Verhandlungsgespräche ein überarbeitetes finales Angebot einzureichen.
Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Basis der Verhandlungsgespräche und den finalen Angeboten nach den vorher festgelegten Zuschlagskriterien.
Die Beauftragung erfolgt voraussichtlich ab August 2023.
Aus den eingereichten Teilnahmeanträgen werden max. 5 Bewerber_innen für das Verhandlungsverfahren ausgewählt. Die Anforderungen an die Eignung ergeben sich aus dieser Bekanntmachung (siehe Nr. III. 1.2 und Nr. 1.3) sowie aus der Leistungsbeschreibung, Kapitel 4 "Ausschluss- und Bewertungskriterien Stufe 1".
Die darin beschriebenen Ausschlusskriterien A1 – A10 sind zwingende Vorgaben, die unbedingt durch den Bewerber zu erfüllen sind. Die Nichterfüllung bereits eines dieser Ausschlusskriterien führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Das Ausschlusskriterium A1 ist gleichzeitig auch ein Bewertungskriterium (BK1). Über dieses Kriterium erfolgt eine Bewertung mit dem Ziel, die Zahl der zur 2. Stufe des Ausschreibungsverfahrens zugelassenen Anbieter auf maximal 5 zu reduzieren. Vergeben werden 0 (schlechtestmögliche Bewertung) bis maximal 5 Bewertungspunkte (bestmögliche Bewertung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Nr. III. 1.2) und 1.3)
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend genannten Eignungsanforderungen geprüft.
1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten).
2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft.
3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen.
4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird.
5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten.
6. Eigenerklärung zum nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
7. Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
8. Eigenerklärung, dass allen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wird.
9. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden.
10. Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden.
11. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot).
12. Eigenerklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro Deckungssumme für Sachschäden verfügt. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen.
13. Eignungsanforderungen (Erfüllung der Ausschlusskriterien)
In der Leistungsbeschreibung Kapitel 4 „Ausschluss- und Bewertungskriterien Stufe 1“ werden die entsprechenden Eignungsanforderungen detailliert beschrieben.
Die Ausschlusskriterien A1 – A10 sind zwingende Vorgaben, die unbedingt durch den Bewerber zu erfüllen sind. Die Nichterfüllung bereits eines dieser Ausschlusskriterien führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Das Ausschlusskriterium A1 ist gleichzeitig auch ein Bewertungskriterium (BK1). Über dieses Kriterium erfolgt eine Bewertung mit dem Ziel, die Zahl der zur 2. Stufe des Ausschreibungsverfahrens zugelassen Anbieter auf maximal 5 zu reduzieren.
- Kriterium A1/BK1:
Geben Sie einen tabellarischen Überblick über mindestens zwei abgeschlossene Softwareentwicklungsprojekte mit dem ausgeschriebenen DUVA-Projekt vergleichbaren Leistungen und einem Mindestvolumen von 75 Personentage (PT), in deren Konzeption und Durchführung Sie überwiegend mit den gemäß A3 und A4 vorgesehenen Personen und überwiegend in der von Ihnen vorgeschlagenen organisatorischen Konstellation im Zeitraum seit Januar 2020 beteiligt waren.
Machen Sie dazu bitte in tabellarischer Form folgende Angaben:
• Namen und Branche des Auftraggebers,
• Projektbezeichnung,
• Start sowie geplantes und tatsächliches Ende des Projektes respektive Ihres Projektanteils,
• Gesamtvolumen des Projektes in PT und gegebenenfalls Ihr Anteil am Gesamtvolumen des Projektes in PT,
• Angaben zum Projektmanagement,
• Ihre Rolle im Projekt (Alleiniger Auftragnehmer, Beteiligter, Generalunternehmer etc),
• Von Ihnen erbrachte Leistungen (Planung/Konzeption, Programmierung, Management usw), jeweiliger Aufwand in PT für Ihre erbrachten Leistungen,
• durchschnittliche Anzahl und Namen der von Ihnen eingesetzten Mitarbeitenden,
• Das Umfeld der entwickelten Software (z.B. Anwendungsbereich und Zielgruppe),
• Die eingesetzten Technologien, Methoden und Werkzeuge einschließlich der Entwicklungsumgebung, eingesetzter Bibliotheken, externer Open-Source-Software etc.,
• Die implementierten Sicherheitsmaßnahmen,
• Die implementierten Maßnahmen zum Qualitätsmanagement.
Bewertungsgrundlage: Bewertet wird, inwieweit die vorgelegten Projekte dem hier ausgeschriebenen Projekt entsprechen und insofern dafür einstehen, dass der Bewerber auch dieses Projekt erfolgreich durchführen kann. Es werden 0 (schlechtestmögliche Bewertung) bis maximal 5 Bewertungspunkte (bestmögliche Bewertung) vergeben (siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung).
- Kriterium A2:
Erzielten Sie im letzten Geschäftsjahr (2022) einen Umsatz von mind. 0,5 Mio. EUR mit der Konzeption und Durchführung von Softwareentwicklungsprojekten?
Stellen Sie Ihre Umsatzentwicklung in den letzten 3 Jahren (2020, 2021, 2022) mit jeweils zwei Angaben pro Jahr tabellarisch dar: Gesamtumsatz, Umsatz mit der Konzeption und Durchführung von Softwareentwicklungsprojekten.
Wichtiger Hinweis: Geben Sie in Ihrer tabellarischen Übersicht entsprechende Nullwerte an, falls Ihr Unternehmen im jeweiligen Jahr noch nicht existent war.
- Kriterium A3:
Beschäftigen Sie in Vollzeitäquivalenten mind. 5 festangestellte Mitarbeitende für die Konzeption und Durchführung von Softwareentwicklungsprojekten, die als Teil Ihres Projektteams in das ausgeschriebene Projekt fest eingebunden wären und bei Bedarf zusätzlich für die laufende Projektarbeit eingebunden werden können?
Stellen Sie die Entwicklung Ihrer Mitarbeitendenzahl in den letzten 3 Jahren (2020, 2021, 2022) mit jeweils zwei Angaben pro Jahr tabellarisch dar: insgesamte Mitarbeitendenzahl, für die Konzeption und Durchführung von Softwareentwicklungsprojekten zuständige Mitarbeitendenzahl. Benennen Sie außerdem, wie viele Mitarbeitende aus dem Bereich Konzeption und Durchführung von Softwareentwicklungsprojekten dem ausgeschriebenen Projekt als Teil des Projektteams und bei Bedarf zusätzlich zur Verfügung stünden.
Wichtiger Hinweis: Geben Sie in Ihrer tabellarischen Übersicht entsprechende Nullwerte an, falls Ihr Unternehmen im jeweiligen Jahr noch nicht existent war.
Die Einhaltung der zuvor genannten Kriterien A1/BK1 - A3 ist wie folgt zu bestätigen:
Bitte fügen Sie dem Teilnahmeantrag eine kurze Stellungnahme bzw. Beantwortung dieser Kriterien auf einer separaten Anlage bei.
=> Beschreibung der Kriterien A4 - A10 siehe unter Nr. III. 1.3)
13. Eignungsanforderungen (Erfüllung der Ausschlusskriterien)
=> Beschreibung der Kriterien A1/BK1 - A3 siehe unter Nr. III. 1.2)
- Kriterium A4:
Der Auftragnehmer stellt für die Projektdauer eine qualifizierte und entscheidungsberechtigte deutschsprachige Projektleitung, welche als Teil seines Projektteams in der Rolle Projektmanagement vorgesehen ist (vgl. Kriterium A5). Die Projektleitung verfügt auf Auftragnehmerseite über die Berechtigungen und (Weisungs-)Befugnisse, die für die Umsetzung getroffener Vereinbarungen und den Erfolg des Projektes notwendig sind.
Sie verpflichtet sich dazu, diese Projektleitung sowie bei Bedarf eine entsprechend qualifizierte Stellvertretung, die bei Ausfall deren Aufgaben temporär für die Zeit des Ausfalls oder dauerhaft übernimmt schwerpunktmäßig für das Projekt einzusetzen. Dieser Ersatz ist spätestens 7 Arbeitstage nach Beginn des Ausfalls zu benennen und einzusetzen. Ein Wechsel in der Projektleitung aus unternehmerischen Gründen ist ausgeschlossen.
- Kriterium A5:
Auf Seiten des Auftragnehmers ist ein festes Projektteam unter entsprechender Leitung (vgl. Kriterium A4) für das ausgeschriebene Projekt zuständig und verantwortlich. Die Mitarbeitenden Ihres Projektteams sind mit den branchenüblichen Standards der Softwareentwicklung vertraut und richten Ihre Tätigkeit an diesen Standards aus.
Im personellen Rahmen des Projektteams werden projektrelevante Kompetenzen und Fähigkeiten in folgenden Bereichen vorgehalten:
• Projektmanagement (vgl. Kriterum A4),
• Grundlagen (Softwarearchitektur, Programmierumgebung JAVA inklusive Bibliotheken und Rahmenwerken, Serverdatenbanken, Datenmodelle, Systemsoftware und Ablaufumgebungen, ETL-Prozesse, Sicherheitsfeatures etc),
• Programmierung,
• Benutzeroberflächen/Bedienkonzepte,
• Qualitätssicherung.
Sie verpflichten sich dazu, das von Ihnen benannte Projektteam schwerpunktmäßig für die Belange des Projektes einzusetzen.
Sie verpflichten sich dazu, das Projektteam sowie bei Bedarf entsprechend qualifizierte Stellvertretungen, die bei Ausfall deren Aufgaben temporär für die Zeit des Ausfalls oder dauerhaft übernehmen, schwerpunktmäßig für das Projekt einzusetzen. Dieser Ersatz ist spätestens 7 Arbeitstage nach Beginn des Ausfalls zu benennen und einzusetzen. Wechsel aus unternehmerischen Gründen sind ausgeschlossen.
Sie verpflichten sich dazu, weiteres Personal z.B. zur Programmierung in dem Umfang für die Projektarbeit bereitzustellen, der zur Umsetzung vereinbarter inhaltlicher und zeitlicher Ziele erforderlich ist.
Wichtige Hinweise: Für die Aufstellung Ihres Projektteams gelten die in der Leistungsbeschreibung unter Kapitel 3.5 formulierten Anforderungen. Bitte beachten Sie außerdem, dass der Auftraggeber es sich vorbehält, im Zuge des Ausschreibungsprozesses oder zur Laufzeit des Projektes Nachweise für Qualifizierungen, Kenntnisse und Erfahrungen zu verlangen (Ausbildungs-, Qualifizierungs- oder Tätigkeitsnachweise).
- Kriterium A6:
Alleinige Ausschreibungs- und Projektsprache ist Deutsch. Dies gilt ausnahmslos für die gesamte mündliche, schriftliche und digitale Kommunikation sowie für alle originär im Rahmen der Ausschreibung, Durchführung, Dokumentation etc. des Projektes erstellten Dokumente und Teildokumente.
Bitte beachten Sie: Ausreichende Deutschkenntnisse ergeben sich im Falle von Nichtmuttersprachlern / -sprachlerinnen über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 oder höher.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass der Auftraggeber es sich vorbehält, im Zuge des Ausschreibungsprozesses oder zur Laufzeit des Projektes Nachweise für von Ihnen genannte Qualifizierungen oder Kenntnisse zu verlangen (z.B. Sprachzertifikate).
- Kriterium A7:
Geheimhaltung und Datenschutz: Der Ausschreibung oder dem Projekt zugehörige Dokumente und Informationen werden von Ihnen vertraulich behandelt und gemäß der als Anlage 6 beigefügten datenschutzrechtlichen Erklärung für nichtberechtigte Dritte unzugänglich verwahrt und übermittelt.
Der Bewerber garantiert im Zuschlagsfall eine projektbezogene Datenhaltung inklusive der Speicherung von Arbeitsergebnissen und projektrelevanter Informationen sowie die zugehörige Datenverarbeitung und Datenübermittlung ausschließlich innerhalb der EU-Staaten respektive im Geltungsbereich und gemäß der Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union.
- Kriterium A8:
Um die IT-Sicherheit des Projektergebnisses zu garantieren, werden von Ihnen mindestens die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Dokument „Sicherheit von Webanwendungen - Maßnahmenkatalog und Best Practices“ festgehaltenen Sicherheitskriterien, die Empfehlungen des vom BSI herausgegebenen IT-Grundschutzkompendiums insbesondere hinsichtlich der Bausteine CON.10 (Entwicklung von Webanwendungen) und APP.3.1 (Webanwendungen und Webservices) sowie die Schutzmaßnahmen der OWASP Top 10 eingehalten.
- Kriterium A9:
Der Auftragnehmer garantiert, dass auf seiner Seite zur Laufzeit des Projektes alle am Projekt beteiligten Personen über die Inhalte der Leistungsbeschreibung, sonstige projektrelevante Materialien und Informationen, über alle darüber hinaus getroffenen Festlegungen sowie über den aktuellen Projektstand einschließlich der duvaseitig zuständigen Ansprechpartner und deren Erreichbarkeit ausreichend informiert sind. Dies gilt insbesondere für die Personen, mit denen der Auftraggeber in direkten Kontakt kommt.
- Kriterium A10:
Als Grundlage und Rahmenvertrag der Projektarbeit dient ein nach der Zuschlagserteilung mit dem Auftragnehmer abzuschließender EVB-IT Dienstleistungsvertrag (Kurzfassung) ohne die standardmäßig vorgesehenen Anhänge (siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 2.3.1ff).
Die Einhaltung der Anforderungen der Kriterien A4 - A10 ist im Bewerbungsformular zu bestätigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt.
Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Abgabe darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 24.03.2023, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber.
Die geforderten Anlagen und Nachweisen sind elektronisch im Vergabeportal hochzuladen.
Die Unterzeichnung des Antrags erfolgt in Textform nach § 126b BGB, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Hierfür ist der Vor- und Nachname der erklärenden Person oder der Firmennamen im Angebotsassistenten im Schritt "Angebot einreichen" im dafür vorgesehenen Feld bereits vorbelegt und kann bei Bedarf geändert werden.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.