Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern, 79 WE - Werderstraße Rheinfelden Referenznummer der Bekanntmachung: 571/22-KS
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinfelden
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wohnbau-rheinfelden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern, 79 WE - Werderstraße Rheinfelden
Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern, 79 WE - Werderstraße Rheinfelden
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Wohnbau Rheinfelden hat beschlossen die Wohnbebauung in der Werderstraße mit 3 Mehrfamilienhäusern mit 79 WE zu errichten.
Auf dem derzeit bestehenden Wohnareal in der Werderstraße werden in zweiter Reihe versetzt zu vier bestehenden Mehrfamilienhäusern, drei Neubauten - Haus A, Haus B und Haus C benannt - gesetzt. Hierzu werden die derzeit nur sporadisch genutzten 88 Garagen der bestehenden Mehrfamilienhäuser abgebrochen. Die Häuser A, B und C sind als KfW-Effizienzhaus 55 zu errichten. Sie umfassen 79 Wohnungen mit einer Wohnfläche von insgesamt 4.409,50 m² (Stand Bauantrag 10/2022). Die Gebäude haben jeweils 4 Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss und werden nach Landesrecht BW § 2 LBO der Gebäudeklasse 4 zugeteilt. Die Dächer werden als Flachdächer mit extensiver Begrünung und Photovoltaik Anlagen geplant. Die Bauweise erfolgt in massiver Bauweise als KS-Mauerwerk und Stahlbeton, wo erforderlich. Die Außenhaut wird als Wärmedämmverbundsystem und einer Putzfassade ausgeführt. Die Häuser erhalten im Bereich der Aufzugsunterfahrt/ Erschließungstreppe eine Teilunterkellerung. Hier werden die Flächen der Technik (HLS und Elektro) bereitgestellt. Ansonsten sind die Häuser nicht unterkellert.
Die Abstellräume der Wohnungen befinden sich mit den nach Landesrecht BW § 35 (5) geforderten Größen innerhalb der Wohnungen, bzw. als Abstellraum auf dem Balkon.
Zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren werden 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen.
Geben nicht alle 5 Bewerber Angebote ab, werden die jeweils nächstplatzierten Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufgefordert. Haben mehr als 5 Bewerber zulässige Bewerbungen abgegeben, werden die 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, anhand folgender Auswahlkriterien ausgewählt:
Für jede genannte Referenz mit vergleichbaren Planungs-, Investitions- und Bauanforderungen (Mindestanforderungen), die die genannten weiteren Merkmale, die gewertet werden (Auswahlkriterien), aufweisen, wird für jedes erfüllte Auswahlkriterium ein Punkt vergeben.
Für jede Referenz können maximal 7 Punkte erzielt werden. Die aus den 3 genannten Referenzen erzielte Gesamtpunktzahl wird durch 3 dividiert. Erzielen mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften einen gleichhohen Quotienten wird die Rangfolge unter diesen Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach dem höchsten Quotienten, der sich nach der Division der Gesamtpunktzahl aus den 2 besten Referenzen ergibt, festgestellt. Erzielen dann immer noch mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften einen gleich hohen Quotienten wird die Rangfolge unter diesen Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach dem höchsten Quotienten, der sich aus der Division der Punktzahl aus den besten Referenzen ergibt, festgestellt.
Erzielen dann immer noch mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften einen gleich hohen Quotienten wird die Rangfolge unter diesen Bewerber/Bewerbergemeinschaften danach festgestellt, wer mehr zu wertende Referenzen der letzten 3 Jahre hat. Führt auch dies nicht zur Feststellung von 5 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften entscheidet das Los.
Die erweiterten Anforderungen an die vorzulegenden Referenzen nach III.1.3) über die folgenden Merkmale für die Auswahlkriterien sind:
— Mindestens 3 Stockwerke des Gebäudes für Wohnnutzung;
— Realisierung des Projekts in einer Ortsetter- oder Innenstadtlage;
— Mehr als 4 Mio. EUR Baukosten brutto (Kostengruppen 300 + 400) DIN 276;
— Komplexe Anforderungen an die Energieversorger mit zusätzlicher PV-Anlage;
— Eine Flachdachbegrünung;
— Während der Bauzeit bestand ein Baubetriebs- und Baustellenverkehrskonzept;
— Eine Altlastenentsorgung auf der Grundlage eines Entsorgungslogistikkonzepts (z. B. Umsetzung Dihlmann-Erlass).
Der Auftraggeber behält sich die Aufhebung der Ausschreibung vor, wenn die verbindlichen Angebote aller Gesamtleistungen zu Baukosten führen, die den Betrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto (maximale Kostenobergrenze) überschreiten oder die vom Auftraggeber beantragten staatlichen Fördermittel, insbesondere dem Landeswohnraumfördergesetz des Landes Baden-Württemberg bis zum Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung nicht durch Erteilung des Zuwendungsbescheides gewährt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle;
— Eigenerklärung über die Zuverlässigkeit;
— Eigenerklärung über Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen;
— Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer,
— Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
— Eigenerklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG);
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
— Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen durch 3 Referenzen (Mindestanforderung) der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre gerechnet ab Absendung dieser Auftragsbekanntmachung, die mit der zu vergebenden Leistung als Baumaßnahme vergleichbar sind unter Nennung des Bauherren, Anschrift, Leistung, Ort der Ausführung, Ausführungszeit und ob der Bewerber als Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer die Leistung ausgeführt hat mit eigenem Betrieb. Ferner Nennung des Umfanges der Leistung sowie des Auftragswertes und der Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer und Leitungskräfte sowie, falls vorhanden, Angabe der besonderen technisch, gerätespezifisch, zeitlich oder
sonstigen Anforderungen. Zudem ist der Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Namen, Telefon und EMail-Adresse zu benennen. Es werden nur die 3 besten vom Bewerber aufgeführten Referenzen bewertet. Als Mindestmerkmale haben die 3 Referenzen die Planung und Bau von mehrstöckigen Gebäuden (mind. 3 Geschosse) für Wohnnutzung, die Realisierung eines solchen Projektes in einer Ortsetter- oder Innenstadtlage und mit einem Investitionsvolumen über 4 Mio. EUR brutto Baukosten aufzuweisen.
— Benennung der Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, falls die Beauftragung von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachweisen, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unterauftragnehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorzulegen. Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Falle der Eignungsleihe zu bestätigen, dass die Unternehmen gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung haften.
— Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage sämtlicher geforderter Erklärungen für alle Unternehmen der Bewerbergemeinschaft sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
— Erklärung zur technischen Ausstattung.
— Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft zur Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme inkl. Umsatzsteuer (KEV Boorberg BW 310 Sich 1);
— Selbstschuldnerische Bürgschaft für die Erfüllung der Mängelansprüche (KEV Boorberg BW 311 Sich 2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verhandlungsgespräch findet am 23.05.2023 statt. Der Termin ist von den Bewerbern zwingend freizuhalten. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die 5 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch aufgefordert, die gemäß den Auswahlkriterien die jeweils 5 höchsten Punktzahlen in abgestufter Reihenfolge der Bewertung erreichen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Die rechtzeitige Beantwortung von Bieterfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge und der Angebote kann nur erfolgen, wenn die Bieterfrage bis spätestens 10 Kalendertage vor der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge, indikativen und finalen Angebote bei der angegebenen Kontaktstelle eingegangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.