Gerätewagen Transport (GW-T) Freiw. Feuerwehr Tuttlingen, Abt. Möhringen Referenznummer der Bekanntmachung: 23-35
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Gerätewagen Transport (GW-T) Freiw. Feuerwehr Tuttlingen, Abt. Möhringen
Anschaffung eines Gerätewagens Transport (GW-T) für die Freiwillige Feuerwehr Tuttlingen, Abteilung Möhringen nach der technischen Bauvorschrift für nicht durch DIN genormte Feuerwehrfahrzeuge in Baden-Württemberg vom 01.02.2018.
Technische Spezifikationen für Fahrgestell mit Aufbau und Beklebung
Feuerwache Tuttlingen, Stockacher Straße 162, 78532 Tuttlingen. Anlieferungsort für die Endabnahme des komplett fertigen GW-T ist der Hof der Feuerwehrwache bzw. die dortige Fahrzeughalle (witterungsabhängig).
Lieferung eines Fahrgestells mit permanentem Allradantrieb (4x4) und einer zulässigen Gesamtmasse von 16.000 kg mit Pritschenaufbau, Planengestell sowie einer hydraulischer Ladebordwand am Fahrzeugheck sowie Beklebung.
Zu Ziff. II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
Die Lieferung des komplett fertigen Fahrzeugs hat innerhalb von maximal 24 Monaten ab Auftragserteilung zu erfolgen.
Es ist eine verbindliche Fertigungszeit (Durchlaufzeit in Wochen) für Los 1 ab Auftragseingang zu nennen. Sollte der verbindlich zugesagte Liefertermin nicht eingehalten werden, kommt der Auftragnehmer mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Der Liefertermin für das Los 1 ist Bestandteil der Angebotswertung. Die im Angebot zu benennenden Liefertermine, werden Vertragsbestandteil.
Feuerwehrtechnische Beladung
Feuerwache Tuttlingen, Stockacher Straße 162, 78532 Tuttlingen. Anlieferungsort für die Endabnahme des komplett fertigen GW-T ist der Hof der Feuerwehrwache bzw. die dortige Fahrzeughalle (witterungsabhängig).
Feuerwehrtechnische Beladung für den Gerätewagen Transport
- Bei bestimmten Gerätschaften sind Firmenangaben und Typbezeichnungen eingefügt, um eine Vereinheitlichung bzw. Kompatibilität zu bereits vorhandenen Geräten zu erreichen. Die gewählten Firmenangaben und Typbezeichnungen sind grundsätzlich verbindlich. Gleichwertige Produkte sind zulässig, müssen allerdings deutlich gekennzeichnet werden und müssen mindestens die gleichen Leistungen bzw. den gleichen Einsatzwert erbringen - dies ist schriftlich nachzuweisen und dem Angebot beizulegen.
- Zu Ziff. II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
Die Lieferung des komplett fertigen Fahrzeugs hat innerhalb von maximal 24 Monaten ab Auftragserteilung zu erfolgen.
Es ist eine verbindliche Fertigungszeit (Durchlaufzeit in Wochen) für Los 1 ab Auftragseingang zu nennen. Sollte der verbindlich zugesagte Liefertermin nicht eingehalten werden, kommt der Auftragnehmer mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Der Liefertermin für das Los 1 ist Bestandteil der Angebotswertung. Die im Angebot zu benennenden Liefertermine, werden Vertragsbestandteil.
Rollcontainer mit Ausrüstung
Feuerwache Tuttlingen, Stockacher Straße 162, 78532 Tuttlingen. Anlieferungsort für die Endabnahme des komplett fertigen GW-T ist der Hof der Feuerwehrwache bzw. die dortige Fahrzeughalle (witterungsabhängig).
Rollcontainer mit jeweils vier Lenkrollen nach AGBF-Empfehlung
Zu Ziff. II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
Die Lieferung des komplett fertigen Fahrzeugs hat innerhalb von maximal 24 Monaten ab Auftragserteilung zu erfolgen.
Es ist eine verbindliche Fertigungszeit (Durchlaufzeit in Wochen) für Los 1 ab Auftragseingang zu nennen. Sollte der verbindlich zugesagte Liefertermin nicht eingehalten werden, kommt der Auftragnehmer mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Der Liefertermin für das Los 1 ist Bestandteil der Angebotswertung. Die im Angebot zu benennenden Liefertermine, werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; oder andere Erlaubnis-Nachweise zur Berufsausübung, falls keine Pflicht zur Eintragung in Berufs-/Handelsregister besteht) oder gleichwertige Bescheinigung eines anderen Mitgliedstaates/Landes
- Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers. Für Bieter-Unternehmen nicht mit Sitz in Deutschland: Angabe des entsprechenden Versicherungsträgers)
- Zugelassen sind Bewerber nur, wenn keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), ein rechtkräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er in die letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
- Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt bzw. aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz (§ 150a GewO) anfordern.
-> Nachweisführung zur Eignung:
Die Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung zu o. gen. Punkten mit dem Angebot das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Komm EU (L) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung) ausgefüllt einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann auch als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden, § 122 GWB.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch Vorlage eines Präqualifikationszertifikats führen, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle mit dem Angebot mitzuteilen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass diese ggf. die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen sowie deren PQ-Nummer anzugeben.
- Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, zuletzt geändert durch Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Erklärung, dass die am Auftrag und während der Vertragslaufzeit als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Das Formblatt Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
- Bei vorgesehener Bietergemeinschaft:
Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden bevollmächtigten Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns (für Los 1):
Von Seiten des Auftraggebers wird ein Formular zur Verfügung gestellt: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen)
- Insolvenzverfahren und Liquidation (ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren darf weder beantragt noch eröffnet sein, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet)
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
-> zum Nachweis der Erfüllung o. gen. Punkte genügt vorerst das Einreichen der Eigenerklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Formular Komm EU (L) EigE). Die Eignungsnachweise werden dann von den Bietern der engeren Wahl nachgefordert oder die Vorlage eines Präqualifikationszertifikats, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist (- die PQ-Nummer ist mit dem Angebot mitzuteilen). Es wird auch der Eignungsnachweis mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 122 GWB akzeptiert.
- Angaben über die Ausführung von 3 Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), wobei für jede davon mindestens anzugeben sind: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, mit eigenem Personal ausgeführter Umfang, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäß ausgeführte Leistung.
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
- Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit der Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen. Auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmen, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers und dafür, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen sowie im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird.
-> zum Nachweis der Erfüllung o. gen. Punkte genügt vorerst das Einreichen der Eigenerklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Formular Komm EU (L) EigE). Die Eignungsnachweise werden dann von Bietern der engeren Wahl nachgefordert oder die Vorlage eines Präqualifikationszertifikats, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist (- die PQ-Nummer ist mit dem Angebot mitzuteilen). Es wird auch der Eignungsnachweis mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 122 GWB akzeptiert.
- Gleichwertigkeitsnachweise bei den im LV beschriebenen Positionen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Tuttlingen
Fachbereich Planung und Bauservice
Dachgeschoss (4. OG) Zi. R4.13
Rathausstraße 1
78532 Tuttlingen
Bieter sind nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Bieterkommunikation findet bis zur Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über den Button "Kommunikation" auf der Vergabeplattform DTVP statt; danach auch schriftlich oder in Textform.
Anfragen zur Ausschreibung sind über den Button "Kommunikation" im Deutschen Vergabeportal DTVP zu stellen.
Elektronische Angebote sind über den Button "Angebote" abzugeben.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/.
- Für die Anschaffung wird ein Zuschuss des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017 gewährt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6U6FXR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]