ex Post Beschaffung von Bewachungsleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte und sonstige städtische Einrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: ex Post VOL 232-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-frechen.de
Abschnitt II: Gegenstand
ex Post Beschaffung von Bewachungsleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte und sonstige städtische Einrichtungen
Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin ab dem 1. März 2023 die stationäre Bewachung einer bzw. mehrerer Gemeinschaftsunterkünfte sowie der zugehörigen Grundstücke und hält optional Personal vor, welches im Bedarfsfall zusätzlich Streifendienste und andere Bedarfe (z.B. Sondereinsätze bei Veranstaltungen und Events) an weiteren städtischen Einrichtungen auf (kurzfristigen Abruf) der Auftraggeberin durchführt.
Stationäre Bewachung "WAM" und optionales Abrufkontingent
Stadt Frechen Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen Hauptort der Ausführung:
Gemeinschaftsunterkunft "WAM", Burgstraße 59a, 50226 Frechen; Sonstige städtische Einrichtungen gemäß Leistungsbeschreibung und Bewachungsvertrag.
Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin ab dem 1. März 2023 die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft "WAM" einschließlich des Geländes, auf dem sich die Unterkunft befindet (stationäre Bewachung). Zudem hält er für den Bedarfsfall der Auftraggeberin personelle Kapazitäten für zusätzliche Streifendienste bzw. andere Bewachungsbedarfe an weiteren städtischen Einrichtungen gemäß Leistungsbeschreibung und Bewachungsvertrags "WAM" vor (optionales Abrufkontingent).
Stationäre Bewachung "Sibylla" und optionales Abrufkontingent
Stadt Frechen Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen Hauptort der Ausführung:
Gemeinschaftsunterkunft "Sibylla", Dürener Straße 92, 50226 Frechen;
Sonstige städtische Einrichtungen gemäß Leistungsbeschreibung und Bewachungsvertrag.
Der Auftragnehmer übernimmt ab dem 1. März 2023 für die Auftraggeberin die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft "Sibylla" einschließlich des Geländes, auf dem sich die Unterkunft befindet (stationäre Bewachung). Zudem hält er für den Bedarfsfall der Auftraggeberin personelle Kapazitäten für zusätzliche Streifendienste bzw. andere Bewachungsbedarfe an weiteren städtischen Einrichtungen gemäß Leistungsbeschreibung und Bewachungsvertrags "Sibylla" vor (optionales Abrufkontingent).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Stationäre Bewachung WAM und optionales Abrufkontingent
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46240
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Stationäre Bewachung Sybilla und optionales Abrufkontingent
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46240
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte "Formblatt für Bietergemeinschaften" (Anlage 6) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. dieser Bekanntmachung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen Fremdnachweise nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Eignungsleihe:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu ist/sind diese bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendung des "Formblatts Eignungsleihe" (Anlage 8) zu benennen und das "Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" (Anlage 8a) einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise dem Angebot beizufügen. Die unter Abschnitt III.1.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) bezeichneten Unterlagen hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner(ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft das "Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 16) jeweils auch von diesen benannten Dritten mit dem Angebot vorzulegen.
Unterauftragnehmer:
Beabsichtigt ein Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen und will der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im "Formblatt Einbeziehung von Unterauftragnehmern" (Anlage 7) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in der Anlage 7 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und das "Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" (Anlage 7a) mit dem Angebot abzugeben. Sofern die Unterauftragnehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 7 die Unterauftragnehmer zu benennen und, unter Verwendung der Anlage 7a,nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Anterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt mittels Anlage 16.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDEDE3P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S.1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html