Lieferung von zwei kleinen Hörfunk-Übertragungswagen für den Südwestrundfunk Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 10/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei kleinen Hörfunk-Übertragungswagen für den Südwestrundfunk
Der Südwestrundfunk (SWR) setzt für die Produktion und Sendung von kleineren Musikbesetzungen sowie für die aktuelle Berichterstattung kleine Hörfunk-Übertragungswagen (Ü-Wagen) ein. Zwei vorhandene kleine Ü-Wagen (Ü7 und Ü12) an den Standorten Stuttgart und Mainz haben aufgrund ihres Alters und der geänderten technischen Anforderungen im Produktionsumfeld das Ende ihrer Einsatzzeit erreicht.
ein Ü-Wagen für Stuttgart
ein Ü-Wagen für Mainz
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber muss die kleinen Hörfunk-Übertragungswagen Ü7 und Ü12 durch neue Fahrzeuge mit einer dem Stand der Technik entsprechenden technischen Ausrüstung ersetzen. Besondere Anforderungen an die beiden Ü-Wagen sind ein niedriges Innengeräusch und eine optimale Schalldämmung.
An die Leistungen eines Auftragnehmers zur Lieferung der beiden Ü-Wagen werden folgende Anforderungen gestellt:
-Vertragliche Grundlagen
• Ansprechpartner des Auftragnehmers
• Preisangaben, Rechnungsstellung, Zahlungsplan
-Beschreibung der Leistung
• Zeitliche Abhängigkeiten und Anforderungen
• Personelle Anforderungen
• Dienstleistungen
o Projektplanung und Projektmanagement
o Lieferung der geforderten Funktionskomponenten
o Leistungen zur Integration
• Technische Anforderungen
o Grundlegende technische Anforderungen
o Anpassungen von Fahrgestell, Kofferaufbau und Innenraumausstattung
o Elektrik am / im Fahrzeug
o Klimatisierung
o Innenausbau Regieraum
o Ausstattung Außenbereich
o Technische Ausstattung Audio
o Technische Ausstattung Video
o Stagebox
o IT-Infrastruktur
o Steck- und Anschlussfelder
o Kabeltrommeln und Außenanschlussfeld
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss jedem Angebot die „Anlage 1.4.1a - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 – Inhalt und Aufbau des Angebots“).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Verfahrensunterlagen Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, und zur „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Verfahrensunterlagen Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu den „Russland Sanktionen (Sanktions-VO), Anlage 1.3.5 - Eigenerklärung Art. 5 der Verordnung (EU) 2022-576“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer eingereicht werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) mit oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Der Bonitätsindex muss mindestens eine mittlere Bonität (Creditreform: Bonitätsindex kleiner als 299) ausweisen.
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
B3.2 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
25 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
50 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
75 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
100 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
B3.3 – Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
25 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität (Bonitätsindex 250-299)
50 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität (Bonitätsindex 200-249)
75 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität (Bonitätsindex 150-199)
100 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität (Bonitätsindex 100-149)
Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Den einzelnen Bewertungskriterien wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktezahl zugeordnet. Es werden nur volle Punktzahlen vergeben.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
- Niedriger Zielerfüllungsgrad = Niedrige Punktzahl (2 Punkte)
- Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (4 Punkte)
- Hoher Zielerfüllungsgrad = Hohe Punktzahl (6 Punkte)
- Sehr hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (8 Punkte)
Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte jeweils grob aufgeführt.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) mit oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Der Bonitätsindex muss mindestens eine mittlere Bonität (Creditreform: Bonitätsindex kleiner als 299) ausweisen.
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 – Inhalt und Aufbau des Angebots“).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1-Vorlage von zwei(2)Referenzprojekten des ausführenden Karosseriebauers eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren mit folgenden Angaben:
•Auftragsvolumen
•Projektlaufzeit
•Kurzbeschreibung der Fahrzeug-und Karosseriearbeiten
•Eingebaute fahrzeug- und karosserietechnische Komponenten
Verwenden Sie hierzu bitte jeweils die„Anlage1.4.3a-Referenzvorlage1(eignungsbezogen)“.
A4.2-Vorlage von zwei(2)Referenzp.für die Implementierung der rundfunktechnischen Ausstattung eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren mit folgenden Angaben:
•Auftragsvolumen
•Projektlaufzeit
•Kurzbeschreibung der Implementierungsarbeiten
•Eingebaute rundfunktechnische Ausstattung
Bei diesen Referenzp.dürfen dieselben Referenzp. wie beim Kriterium A4.1 verwendet werden, sofern bei diesen Projekten auch eine rundfunktechnische Ausstattung implementiert wurde. Verwenden Sie hierzu bitte jeweils die„Anlage1.4.3b-Referenzvorlage2(eignungsbezogen)“.
A4.3-Darstellung und Beschreibung der beim Bieter implementierten Organisation zur Unterstützung des Auftraggebers beim Betrieb von Übertragungsfahrzeugen in Problemfällen.
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen:
Bewertungsgrundsätze
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (NZ)=Niedrige Pt(2Punkte(PT))
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (MZ)=Mittlere Pt (4Pt)
Hoher Zielerfüllungsgrad (HZ)=Hohe Pt(6Pt)
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad (SHZ)=Maximalpt(8Pt)
Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte jeweils grob aufgeführt.
B4.1a-Bewertung des 1Referenzp. des ausführenden Karosseriebauers eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren.
50Pt-NZ: Geringe Vergleichbarkeit bezüglich Art und Leistungs-umfang des Projekts.
100Pt-MZ: Ähnlich bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts
150Pt-HZ: Entsprechend bezüglich Art oder Leistungsumfang des Projekts.
200Pt-SHZ: Entsprechend bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
B4.1b-Bewertung des 2Referenzp. des ausführenden Karosseriebauers eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren.
40Pt-NZ:Geringe Vergleichbarkeit bezüglich Art und Leistungs-umfang des Projekts.
80Pt-MZ:Ähnlich bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts
120Pt-HZ:Entsprechend bezüglich Art oder Leistungsumfang des Projekts.
160Pt-SHZ:Entsprechend bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
B4.2a -Bewertung des 1Referenzp. für die Implementierung der rund-funktechnischen Ausstattung eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren.
50Pt-NZ:Geringe Vergleichbarkeit bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
100Pt-MZ:Ähnlich bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts
150Pt-HZ:Entsprechend bezüglich Art oder Leistungsumfang des Projekts.
200Pt-SHZ:Entsprechend bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
B4.2b-Bewertung des 2Referenzp. für die Implementierung der rundfunktechnischen Ausstattung eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren.
40Pt-NZ:Geringe Vergleichbarkeit bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
80Pt-MZ:Ähnlich bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts
120Pt-HZ:Entsprechend bezüglich Art oder Leistungsumfang des Projekts.
160Pt-SHZ:Entsprechend bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
B4.3-Bewertung der beim Bieter implementierten Organisation zur Unterstützung des Auftraggebers beim Betrieb von Übertragungsfahrzeugen in Problemfällen.
20Pt-NZ-Es ist eine ausreichende Prozessorganisation (PO) für die Unterstützung zu erkennen.
40Pt-MZ -""befriedigende PO ""
60Pt-HZ -""gute PO""
80Pt-SHT -""sehr gute PO""
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1-Vorlage von zwei (2) Referenzprojekten des ausführenden Karosseriebauers eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren mit folgenden Angaben:
•Auftragsvolumen
•Projektlaufzeit
•Kurzbeschreibung der Fahrzeug- und Karosseriearbeiten
•Eingebaute fahrzeug- und karosserietechnische Komponenten
Verwenden Sie hierzu bitte jeweils die „Anlage 1.4.3a - Referenzvorlage 1 (eignungsbezogen)“.
A4.2-Vorlage von zwei (2) Referenzp. für die Implementierung der rundfunktechnischen Ausstattung eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren mit folgenden Angaben:
•Auftragsvolumen
•Projektlaufzeit
•Kurzbeschreibung der Implementierungsarbeiten
•Eingebaute rundfunktechnische Ausstattung
Bei diesen Referenzp. dürfen dieselben Referenzp. wie beim Kriterium A4.1 verwendet werden, sofern bei diesen Projekten auch eine rundfunktechnische Ausstattung implementiert wurde. Verwenden Sie hierzu bitte jeweils die „Anlage 1.4.3b - Referenzvorlage 2 (eignungsbezogen)“.
A4.3-Darstellung und Beschreibung der beim Bieter implementierten Organisation zur Unterstützung des Auftraggebers beim Betrieb von Übertragungsfahrzeugen in Problemfällen.
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Verfahrensunterlagen Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) alle Nachweise einreicht, alle Mindestanforderungen erfüllt und mindestens 500 Eignungspunkte erreicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
-Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
-Verfahrensunterlagen gem. Kapitel 3.1 Datenschutz ff/LBeschrei IT-Sicherheit ff
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Unterauftragnehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt,wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Unterauftragnehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronischer Rechnungsversand:
E-Mail-Adresse: [gelöscht]
Weitere Details zu den Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand finden Sie unter dem Link
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
-den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]