TTL Ingenieurtechnische Leistungen für genehmigungsrelevante Sachverhalte Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000129BS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kte-karlsruhe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
TTL Ingenieurtechnische Leistungen für genehmigungsrelevante Sachverhalte
Ing.-Techn. Leistungen von genehmigungsrelevanten Sachverhalten die für die Organisationseinheit „Technik – Technische Dienste“ (TT) Instandhaltung im Rahmen eines Dienstvertrags eigenverantwortlich und selbstständig zu erbringen sind.
Ing.-Techn. Leistungen von genehmigungsrelevanten Sachverhalten die für die Organisationseinheit „Technik – Technische Dienste“ (TT) Instandhaltung im Rahmen eines Dienstvertrags eigenverantwortlich und selbstständig zu erbringen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter bestätigt, dass
- für die dem Angebot beigefügten Zertifikate und Nachweise die lückenlose Gültigkeit im gesamten Leistungszeitraum aufrecht erhalten wird.
- bei der Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen eingehalten werden und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt wird, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind.
Dies gilt - soweit zutreffend - auch für eingesetzte Nachunternehmer.
Der Prüfung durch die KTE wird zugestimmt.
Der Bieter bestätigt, dass die Zuverlässigkeit wie folgt gewährleistet ist:
• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem derart vergleichbaren Verfahren.
• Es wurde keine Eröffnung eines derartigen Verfahrens beantragt oder abgelehnt.
• Es wurde kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
• Es wurden keine Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
• Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern & Abgaben wurde ordnungsgemäß erfüllt.
• Die Verpflichtung zur Entrichtung der SV-Beiträge wurde ordnungsgemäß erfüllt.
• Die Eintragung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt und den Verpflichtungen gegenüber dieser ordnungsgemäß nachgekommen wird.
• Die Einhaltung der Tariftreue wird gewahrt.
• Es liegen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor.
Ist der Einsatz von Nachunternehmern zur Durchführung der vorgesehenen Leistung vorgesehen?
Wenn zutreffend: Bitte benennen Sie die Nachunternehmer sowie deren Leistungsanteil in dem unter "Vertragsbedingungen/Leistungen" hinterlegten Dokument "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen".
Bitte fügen Sie des Weiteren eine Verpflichtungserklärung über die Bereitstellung der für den Auftrag erforderlichen Mittel bei Einsatz von Nachunternehmern (Eignungsleihe) bei.
Erfolgt die Einreichung durch eine Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft?
Sofern sich der Bewerber/Bieter/Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft Unternehmen für den ausschreibungsgegenständlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, hat er/sie nachzuweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er/sie eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt.
Hinweis: Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot bzw. Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung der Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
• dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
• dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
Rechtsverbindliche Bestätigung zur Gültigkeit der ZVB's des AG:
Der Bieter bestätigt, dass die den Vergabeunterlagen beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden.
Rechtsverbindliche Bestätigung zur Gültigkeit der OKB's des AG:
Der Bieter bestätigt, dass die den Vergabeunterlagen beigefügten Ordnungs- und Kontrollbestimmungen des Auftraggebers anerkannt werden.
Die Unterlage kann durch den Bieter ausgefüllt und gespeichert werden.
Es ist nicht erforderlich, diese Unterlage mit Stempel und Unterschrift zu versehen und mit dem Angebot als separate Anlage gesondert hochzuladen.
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Bitte weisen Sie die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates nach, in dem das Unternehmen niedergelassen ist oder weisen Sie auf andere Weise die Erlaubnis der Berufsausübung nach - Nachweis nicht älter als 12 Monate.
Der Bieter bestätigt, dass das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Der Bieter bestätigt, dass er über eine gültige Genehmigung gem. § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) verfügt.
Hinweis: Genehmigungen gem. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die vor dem 31.12.2018 erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit und werden weiterhin akzeptiert.
Die Leistungserbringung darf nur durch zuverlässigkeitsüberprüftes Personal nach § 12b) AtG erfolgen.
Der Bieter bestätigt, dass das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal regelmäßig in Arbeitssicherheit gem. den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes unterwiesen wird. Hierbei wird der vorgeschriebene Turnus eingehalten.
Der Bieter bestätigt, dass er über beruflich exponierte Personen der Kategorie B verfügt.
Bitte fügen Sie eine detaillierte Aufstellung über die zur Leistungserbringung vorgesehenen, beruflich exponierten Personen der Kategorie B mit Benennung der Gültigkeit bei.
Der Bieter bestätigt, dass er über Personal mit Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten gem. G26.2 verfügt.
Bitte fügen Sie eine detaillierte Aufstellung über das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten gem. G26.2 unter Benennung der Gültigkeit bei.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
Der Bieter bestätigt, dass er über eine gültige Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 verfügt.
Bitte fügen Sie einen Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder über ein vergleichbares Qualitätsmanagementsystem bei.
Sollten vergleichbare Nachweise vorgelegt werden, ist die Vergleichbarkeit mit dem Angebot nachzuweisen.
Der Bieter bestätigt, dass das Unternehmen über ein gültiges Sicherheits-Management-System SCC oder ein vergleichbares System verfügt. Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis über ein gültiges System bei.
Sollten vergleichbare Nachweise vorgelegt werden, ist die Vergleichbarkeit mit dem Angebot nachzuweisen.
Bitte fügen Sie nachfolgende Qualifikationsnachweise für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal bei:
• Ingenieur*in / Meister*in / Techniker*in für „Technische Gebäudeausrüstung und Versorgungstechnik“ mit Schwerpunk
Lüftungs- und Kältetechnik oder vergleichbar
• Kenntnisse in der Lüftungssteuerung, SPS – Steuerung
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de