Erw. Gesamtschule + Neubau Hallenbad Verl; Abbrucharbeiten, Schadstoffsanierung sowie Wasserhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: V-I-2022-84
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erw. Gesamtschule + Neubau Hallenbad Verl; Abbrucharbeiten, Schadstoffsanierung sowie Wasserhaltung
Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung sowie Wasserhaltung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Titel 1 Abbruch und Wasserhaltung Pos. 1.2.10 Abbruch Alte Realschule ca. 23.000 m³Pos. 1.2.20 Abbruch Hausmeisterhaus mit Garagen ca. 1.600m³Pos. 1.3.10 Maßnahmen zur Sicherung der BestandsgebäudePos. 1.3.20 Wasserhaltung zu den Abbrucharbeiten Titel 2 Schadstoffsanierung Pos. 2.5.30 Ver- und Entsorgungsleitungen abisolierenPos. 2.7.60 Ausbau und Entsorgung von AusstattungsobjektenPos. 2.7.100 Abbruch von asbesthaltigen WandoberflächenPos. 2.19.20 Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.