Projekt 467 Qualitäts- und Prüfmetriken (QuaPik) Referenznummer der Bekanntmachung: P467
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 467 Qualitäts- und Prüfmetriken (QuaPik)
Es müssen Qualitäts- und Prüfmetriken, mit den dazugehörigen Entwicklungen, für die biometrischen Modalitäten Finger und Gesicht erstellt und final zu Prüfmethodologien zusammengeführt werden.
Los1: Es muss eine Prüfmethodologie für Fingerabdruckscanner zur Aufnahme von gerollten Fingerabdrücken entwickelt werden. Hierzu ist es notwendig präzise 3D Referenzen zu erstellen und geeignet in 2D darzustellen und zu evaluieren.
Los 2: Gerollte Fingerabdrücke sind automatisiert, wiederholbar und parametrisierbar zu erstellen. Hierfür muss geeignete Robotertechnik eingesetzt und entsprechend angesteuert werden.
Los3: Fingerabdrücke müssen mit eingebetteten Kamerasystemen aufgenommen und Qualitätsmetriken wie auch Abbildungsvorschriften erstellt werden, um eine Vergleichbarkeit mit Fingerabdrücken von kontaktbasierten Aufnahmen zu erzeugen.
Los 4: Im Bereich der Gesichtserfassung müssen verbesserte Prüfmethodologien der Abbildungsqualität für 2D/3D Kamerasysteme erstellt werden.
Prüfmethodologie gerollte Fingerabdrücke
s. Punkt II 1.4
Die Beauftragung des AP 1.4 ist abhängig vom Ergebnis aus AP 1.3 und die Beauftragung von AP 1.6 ist abhängig vom erstellten Konzept aus AP 1.5. AP 4 und AP 6 sind optionale Leistungen. Diese müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung.
Automatisierte Aufnahme von Fingerabdrücken
s. Punkt II 1.4
Prüfmethodologie für kontaktlose Aufnahme von Fingerabdrücken
s. Punkt II 1.4
Die Beauftragung des optionalen AP 3.3 ist abhängig vom erstellten Konzept aus AP 3.2. AP 3.3 muss vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung.
Prüfmethodologie für 2D und 3D Kamerasysteme
s. Punkt II 1.4
Die Beauftragung des optionalen AP 4.3 ist abhängig vom erstellten Konzept aus AP 4.2. AP 4.3 muss vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prüfmethodologie gerollte Fingerabdrücke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Automatisierte Aufnahme von Fingerabdrücken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prüfmethodologie für kontaktlose Aufnahme von Fingerabdrücken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prüfmethodologie für 2D und 3D Kamerasysteme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.