Tragwerksplanung - Neubau von drei Umkleidegebäuden für Sportanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0183-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung - Neubau von drei Umkleidegebäuden für Sportanlagen
Die Stadt Münster ist eine wachsende Stadt, was sich auch auf die Freizeitangebote auswirkt. So erleben die Sportvereine seit einiger Zeit schon einen großen Zuwachs der Mitglieder. Der Bedarf von Flächen für Sport- und Freizeitaktivitäten steigt kontinuierlich.
Um diesem Zuwachs gerecht zu werden, möchte die Stadt Münster die Bedingungen auf bestehenden Sportanlagen Pleistermühlenweg, Bonhoefferstraße (Blau-Weiß-Aasee) und Arnheimweg (TSC Gievenbeck) verbessern und durch den Neubau von Umkleidegebäuden dem wachsenden Sportbedarf gerecht werden.
Da diese drei Umkleidegebäude sowohl in der Konzeption als auch in den Details sehr ähnlich sind und die Umsetzungszeiträume ebenfalls weitgehend zeitgleich sind, soll ihre Planung in einem VgV-Verfahren als Blockvergabe ausgeschrieben werden.
Gegenstand der Auftragsvergabe sind die Leistungsphasen 1 bis 6 sowie ggf. besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 zum Leistungsbild Tragwerksplanung.
Für die Objektplanung (Architektur) ist die LPh 2 abgeschlossen und die LPh 3 derzeit in Bearbeitung. Die TGA-Planung befindet sich in der LPh 2 und wird in allen Leistungsphasen durch das Amt für Immobilienmanagement des Auftraggebers in Eigenleistung erstellt. Die Freianlagenplanung wird über alle Leistungsphasen in einem separaten VgV-Verfahren vergeben.
Münster
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebenen Neubauten von drei Umkleidegebäuden für die Sportanlagen Pleistermühlenweg, Bonhoefferstraße (Blau-Weiß-Aasee) und Arnheimweg (TSC Gievenbeck).
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11), welche die Grundleistungen zu den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie besondere Leistungen zur LPh 8 umfasst.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft den ungefähre Fertigstellungszeitpunkt für die drei Bauvorhaben gegen Ende der Leistungsphase 8. Konkret vorgesehen ist bislang eine Fertigstellung im 3. bzw. 4. Quartal 2025.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit bezieht sich auf den beabsichtigten Gesamtfertigstellungstermin, der als Planungs- und Überwachungsziel einzuhalten ist.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen in den letzten 3 Jahren (Gewicht 80%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz - Grundkriterium - (Gewicht 30%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Tragwerksplanung wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 5 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Das Tragwerk entsprach mind. der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Kosten der Baukonstruktion (nur Kostengruppe 300 entspr. DIN 276) betrugen mind. 500.000 EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungen zum o.g. Leistungsbild wurden nicht vor dem 01.04.2020 beendet.
1.2) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und bereits abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 40%).
1.3) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höhere Baukonstruktionskosten (nur KG 300 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 10%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 15%) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl aller Ingenieur:innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 9%);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Ingenieur:innen (Bauingenieurwesen oder vergleichbare Fachrichtung), Konstrukteur:innen, Bautechniker:innen, Bauzeichner:innen und technischen Zeichner:innen (Gewicht 6%).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen zu den Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen in den letzten 3 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Tragwerksplanung wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 5 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Das Tragwerk entsprach mind. der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Kosten der Baukonstruktion (nur Kostengruppe 300 entspr. DIN 276) betrugen mind. 500.000 EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungen zum o.g. Leistungsbild wurden nicht vor dem 01.04.2020 beendet.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell, aufgeschlüsselt für folgende Mitarbeitergruppen:
a) Ingenieur:innen der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
b) Konstrukteur:innen;
c) Bautechniker:innen;
d) Bauzeichner:innen und technische Zeichner:innen.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 5 des Leistungsbildes Tragwerksplanung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind.
Die Anzahl fester Mitarbeiter:innen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) darf jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 als auch aktuell nicht unter folgenden Werten liegen:
Ingenieur:innen der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung: 2,00;
Gesamtanzahl aller Ingenieur:innen (Bauingenieurwesen oder vergleichbare Fachrichtung), Konstrukteur:innen, Bautechniker:innen, Bauzeichner:innen und technischen Zeichner:innen: 4,00.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind - zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen - folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz;
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.
Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Teilnahmeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar
2.
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
3.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYWWGZ5NQX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html