Strategie, Konzeption, Redaktion, visuelle Ausgestaltung und Betreuung der behördenübergreifenden BZgA-Kommunikation der "Prävention und Gesundheitsförderung" mit Schwerpunkt Social Media Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_31_23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strategie, Konzeption, Redaktion, visuelle Ausgestaltung und Betreuung der behördenübergreifenden BZgA-Kommunikation der "Prävention und Gesundheitsförderung" mit Schwerpunkt Social Media
Mit der behördenübergreifenden Kommunikation, den Presseaktivitäten und den übergreifenden Social-Media-Kanälen sowie der Dachmarken-Webseite bzga.de hat sich die BZgA in den vergangenen Jahren als relevante und vertrauenswürdige Absenderin im Bereich digitaler Gesundheitskommunikation positioniert.
Auftragsgegenstand sind neben der konzeptionellen Weiterentwicklung der behördenübergreifenden Online- und Social-Media-Kanäle, der Erstellung von Content-Pieces (Text und Visual) sowie der Entwicklung und Umsetzung von strategischer Bewerbung redaktioneller Beiträge auch die übergreifende konzeptionelle Weiterentwicklungen im Bereich der digitalen Kommunikation. Hierzu zählen Inhalts- und Format- Entwicklungen für die zentrale Behörden-Dachmarken-Webseite, die Konzeption von digitalen und dialogischen Formaten oder Beratungsleistungen für die konzeptionelle Kommunikationsgestaltung.
Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Social-Media-Kommunikationsstrategie ist notwendig, da die Entwicklungen im Bereich Social Media einer enormen Dynamik unterliegen, was Auswirkungen auf Content-Formate und die Kanalauswahl haben kann. Auch sind - fußend auf neuen epidemiologischen Erkenntnissen - ggf. reaktionsschnelle notwendige Anpassungen der Kommunikationsstrategie sowie der Content-Gestaltung zu bedienen. Somit wird der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zeitnah und agil mit Content reagieren, die vorherige fachliche Abstimmung mit dem Auftraggeber vorausgesetzt. Aufgrund der oben beschriebenen Dynamik des Mediums ist es gegeben, dass sich während der Vertragslaufzeit zeigt, dass zusätzlich besonders reichweitenstarke soziale Netzwerke für eine breite Ansprache der Zielgruppe geprüft werden. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers Trends, Entwicklungen und Veränderungen im Blick zu behalten und ggf. dem Auftraggeber die Verstärkung bzw. Initialisierung eines zusätzlichen Kanals vorzuschlagen und zu konzeptionieren. Die Entscheidung darüber trifft der Auftraggeber.
Köln
Mit der behördenübergreifenden Kommunikation, den Presseaktivitäten und den übergreifenden Social-Media-Kanälen sowie der Dachmarken-Webseite bzga.de hat sich die BZgA in den vergangenen Jahren als relevante und vertrauenswürdige Absenderin im Bereich digitaler Gesundheitskommunikation positioniert.
Auftragsgegenstand sind neben der konzeptionellen Weiterentwicklung der behördenübergreifenden Online- und Social-Media-Kanäle, der Erstellung von Content-Pieces (Text und Visual) sowie der Entwicklung und Umsetzung von strategischer Bewerbung redaktioneller Beiträge auch die übergreifende konzeptionelle Weiterentwicklungen im Bereich der digitalen Kommunikation. Hierzu zählen Inhalts- und Format- Entwicklungen für die zentrale Behörden-Dachmarken-Webseite, die Konzeption von digitalen und dialogischen Formaten oder Beratungsleistungen für die konzeptionelle Kommunikationsgestaltung.
Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Social-Media-Kommunikationsstrategie ist notwendig, da die Entwicklungen im Bereich Social Media einer enormen Dynamik unterliegen, was Auswirkungen auf Content-Formate und die Kanalauswahl haben kann. Auch sind - fußend auf neuen epidemiologischen Erkenntnissen - ggf. reaktionsschnelle notwendige Anpassungen der Kommunikationsstrategie sowie der Content-Gestaltung zu bedienen. Somit wird der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zeitnah und agil mit Content reagieren, die vorherige fachliche Abstimmung mit dem Auftraggeber vorausgesetzt. Aufgrund der oben beschriebenen Dynamik des Mediums ist es gegeben, dass sich während der Vertragslaufzeit zeigt, dass zusätzlich besonders reichweitenstarke soziale Netzwerke für eine breite Ansprache der Zielgruppe geprüft werden. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers Trends, Entwicklungen und Veränderungen im Blick zu behalten und ggf. dem Auftraggeber die Verstärkung bzw. Initialisierung eines zusätzlichen Kanals vorzuschlagen und zu konzeptionieren. Die Entscheidung darüber trifft der Auftraggeber.
Es besteht die Option der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Es besteht die Option der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Der Schätzwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt 300.000,00 EUR Brutto(!). Der Höchstwert beträgt 1.400.000,00 EUR Brutto (!) über die gesamte Vertragslaufzeit.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG
3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
4. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten fünf Jahre keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern oder Verbänden aus der Pharma-, Tabak-, Cannabis- und Alkoholindustrie unterhalten hat und während dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird.
5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die Historie und die Philosophie, die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen).
7. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
7. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
8. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen und mit Angabe
- des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
- der Bezeichnung des Projektes
- des Projektzeitraums,
- des Projektvolumens und
- des Projektinhalts.
Es sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein Referenzprojekt kann mehrere Mindestanforderungen abdecken.
9. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen
Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen.
zu 8.:
-Es ist mindestens eine Referenz einzureichen im Bereich der projektbezogenen Onlineredaktion mit einem Umfang von mindestens 36 erbrachten Personentagen und einer bereits erbrachten Laufzeit von mindestens einem Jahr.
-Es ist mindestens eine Referenz einzureichen im Bereich der Erstellung von Social-Media-Content mit einem Umfang von mindestens 60 erbrachten Personentagen und einer bereits erbrachten Laufzeit von mindestens einem Jahr.
-Es ist mindestens eine Referenz im Bereich Community Management inkl. Erstellung von Community Guidelines und dem Umgang mit Hate Speech im Rahmen von Social Media Kommunikation für einen Kanal mit min. 10.000 Abonnenten/Follower einzureichen, wobei im Projekt eigenständig Kommentare im Namen des Auftraggebers/Kanals abgesetzt wurden. Die Art und Weise des Monitorings der Community des Social-Media-Kanals und des Social-Media-Management-Tools (bspw. swat.io oder Hootsuite) soll ebenfalls angegeben werden.
zu 9.:
- Insgesamt sind mindestens 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile für die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen einzureichen; 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle der Projektleitung und 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle der Vertretung der Projektleitung.
- Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen jeweils über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, GER).
- Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen jeweils mindestens über drei Jahre Berufserfahrung im Bereich der in der Durchführung von digitalen Kommunikationsmaßnahmen und weisen dies durch persönliche Referenzen nach.
- Die Projektleitung verfügt über Erfahrung im Bereich institutioneller oder Non-Profit-Kampagnen und weist dies durch persönliche Referenzen nach.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.