2023-0160 Rahmenvereinbarung über die Digitalisierung von Akten der Stadt Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0160
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0160 Rahmenvereinbarung über die Digitalisierung von Akten der Stadt Duisburg
Rahmenvereinbarung über die Digitalisierung von Akten der Stadt Duisburg
mehrere Standorte innerhalb Duisburgs 47051 Duisburg
Rahmenvereinbarung über die Digitalisierung von Akten der Stadt Duisburg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sie bestätigen mit Abgabe des Teilnahmeantrages, als Zeichen Ihrer Leistungsfähigkeit, dass
- Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
- über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wor-den ist,
- wenn über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, benötigen wir weitere Angaben um die Eignung Ihres Unternehmens beurteilen zu können. Nennen Sie uns dazu bit-te das zuständige Amtsgericht, das AZ des Amtsgerichtes und den Namen und die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters auf einem gesonderten, deutlich gekennzeichneten Blatt,
- sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- Sie nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt,
- Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
- Nachweis über eine Zertifizierung gemäß BSI oder Nachweis, dass die technische
Richtlinie 03138 "Ersetzendes Scannen (TR RESISCAN)" eingehalten ist bzw. die eingesetzten Scanverfahren vergleichbar ausgestaltet sind. Dieses kann in Form einer Eigenerklärung er-folgen. Mit der Eigenerklärung muss mindestens die Einhaltung der Muss-Vorschriften im "Basismodul" gem. 4.2 der Richtlinie garantiert werden.
- Nachweis, dass die Bestimmungen der DSGVO eingehalten werden. Dieses kann ebenfalls in Form einer Eigenerklärung erfolgen.
Umsatzzahlen
Bitte geben Sie die jährlichen Umsatzzahlen Ihres Unternehmens bezogen auf den Vergabegegenstand ("Archivierung von Dokumenten", "Allgemeinumsatz Scanning" sowie "Scanning von Bauakten/technischen Zeichnungen etc.") aus den letzten drei Geschäftsjahren an. Bei Nachunternehmen bitte auch diese Zahlen separat angeben. Es wird ein jährlicher Mindestumsatz (Generalunternehmen und Nachunternehmen in Summe) in Höhe von 2,0 Mio. EURO erwartet.
Mitarbeiterzahlen
Bitte geben Sie die Mitarbeiterzahlen Ihres Unternehmens insgesamt in den letzten drei Geschäftsjahren an. Bei Nachunternehmen bitte auch diese Zahlen separat angeben. Es wird ein jährlicher Mindestmitarbei-terstamm (Generalunternehmen und Nachunternehmen in Summe) von 20 Mitarbeitern erwartet.
Referenzen
Es sind zudem je nachfolgendem Kriterium min. 2 bis max. 5 Referenzen aus dem Bereich Behörden oder ähnlichen Institutionen (Versicherungsbranche etc.), die aus dem Jahr 2014 oder jünger stammen, einzu-reichen. Es ist ausreichend, wenn der jeweilige Auftrag im Jahr 2014 abgeschlossen worden ist.
Für die fachliche Vergleichbarkeit gelten folgende Kriterien:
Kriterium 1: Durchführung von vergleichbaren Digitalisierungsprojekten (Akten und großformatige Plä-ne/Zeichnungen mit PDF/A-1- oder PDF/A-2 Konvertierungen) eines sich noch in aktiver Nutzung befindli-chen Archivs sowie einem darauf bezogenen Auftragsvolumen von mehr als 500.000 Euro (netto) jährlich.
Kriterium 2: Vernichtung von Papierakten mit dem Schutzbedarf nach den Anforderungen der DIN ISO 66399, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P3.
Kriterium 3: Erfahrungen mit bestandsschonemden Scannen von archivwürdigen Akten
Sollte eine Referenz mehrere der o.g. Kriterien abdecken, so ist dieses zulässig und wird je erfülltem Kri-terium als Nachweis gewertet. Sollten Nachunternehmer eingesetzt werden bzw. Bietergemeinschaften gebildet werden, so sind die oben angeführten Nachweise auch von diesen (je betroffenem Kriterium) zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYWW2UYJ8Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]