Aktivkohletausch an den Grundwasserreinigungsanlagen der RAG Aktiengesellschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-005
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktivkohletausch an den Grundwasserreinigungsanlagen der RAG Aktiengesellschaft
Die RAG Aktiengesellschaft (RAG) ist traditionell im Bereich des Steinkohlenbergbaus tätig. Nach Einstellung der Steinkohlenförderung im Jahr 2018, nach über 150 Jahren Steinkohlenbergbau, hat RAG langfristig die Verantwortung für die Bearbeitung der sogenannten Ewigkeitsaufgaben und der endlichen Aufgaben für ihre Bergbauregionen übernommen. Bei den Ewigkeitsaufgaben handelt es sich um die Bearbeitung von Bergbaufolgen, die auf unabsehbare Zeit technische und logistische Maßnahmen erfordern. Hierzu zählen die Grubenwasserhaltung sowie die Grundwasserreinigung an einigen ehemaligen Kokereistandorten und das Grundwassermonitoring an kontaminierten Standorten. In den GWRA´s befinden sich mehrere Aktivkohleadsorber. Dieser Vertrag betrifft den Tausch, die Wartung sowie die Befüllung der Adsorber mit gereinigter bzw. frischer Aktivkohle.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die RAG Aktiengesellschaft (RAG) ist traditionell im Bereich des Steinkohlenbergbaus tätig. Nach Einstellung der Steinkohlenförderung im Jahr 2018, nach über 150 Jahren Steinkohlenbergbau, hat RAG langfristig die Verantwortung für die Bearbeitung der sogenannten Ewigkeitsaufgaben und der endlichen Auf-gaben für ihre Bergbauregionen übernommen. Bei den Ewigkeitsaufgaben handelt es sich um die Bearbeitung von Bergbaufolgen, die auf unabsehbare Zeit technische und logistische Maßnahmen erfordern. Hierzu zählen die Grubenwasserhaltung sowie die Grundwasserreinigung an einigen ehemaligen Kokereistandorten und das Grundwassermonitoring an kontaminierten Standorten.
RAG beabsichtigt, über die Dauer der Laufzeit dieses Vertrages weitere Grund-wasserreinigungsanlagen (GWRA) in Betrieb zu nehmen. Dies kann Auswirkungen auf die Beauftragungslage des AN haben.
In den aktuell 20 GWRA´s befinden sich mehrere Aktivkohleadsorber. Die GWRA´s haben überwiegend die Aufgabe Schadstoffe aus dem von Brunnen bzw. Drainagesystemen zugeführten Grundwässer aufzunehmen und auf Einleitgrenzwerte zu reinigen. Diese Reinigung wird erfahrungsgemäß durch eine Aktivkohleadsorption zu 100 % erreicht. Der Aktivkohlebedarf und der Verbrauchszyklus ist abhängig von der Grundwasserergiebigkeit und unterliegt naturgemäß jahreszeitlichen Schwankungen.
Dieser Vertrag betrifft den Tausch, die Wartung sowie die Befüllung der Adsorber mit gereinigter bzw. frischer Aktivkohle.
Näheres ist dem Leistungsverzeichnis sowie dem beigefügten Vertrag zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch maximal fünfmal um jeweils ein Jahr, es sei denn RAG kündigt den Vertrag 6 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.1.1. bis III.1.3. genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden, die in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb auf der angegebenen Internetplattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Jahre alt sein.
Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu verwenden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden.
Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576. Diese Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars IV „Erklärung zum Sanktionspaket V der EU“ erbracht werden. Soweit erforderlich, sind separate Nachweise einzureichen.
Die unter Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 10 Mio. EUR für Personenschäden, 10 Mio. EUR für Sachschäden und 10 Mio. EUR für Vermögensschäden jeweils zweifach maximiert hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular V „Erklärung zu der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden sowie der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine Bestätigungsbescheinigung des Versicherungsgebers im Auftragsfall gemäß den Anforderungen. Der Bewerber wird nur dann als geeignet angesehen, wenn der Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 10.000.000 EUR (netto) im Mittel erreicht oder überschreiten hat und wenn der Umsatz durch Aktivkohletausch bzw. Lieferung von Aktivkohle im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 5.000.000 EUR (netto) erreicht oder überschreiten hat. Hierzu ist das Formular VI „Erklärung zum Gesamtumsatz“ zu verwenden. Vorstehende Mindestumsätze müssen erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber vorzulegen bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
Bewerber wird nur dann als geeignet angesehen, wenn die Summe der Beschäftigten in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 40 Mitarbeiter/Innen erreicht oder überschritten hat. Hierzu ist das Formular VII „Erklärung zu den Beschäftigtenzahlen“ zu verwenden. Es sind mindestens 3 Eigenerklärungen über Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens über die Belieferung von Kunden mit Aktivkohle aus den letzten drei Geschäftsjahren einzureichen. Hierzu ist das Formular VIII „Referenzen von aktuellen oder in den letzten 3 Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten“ entsprechend oft zu vervielfältigen und zu verwenden.
Die für die operative Leistungsausführung an den GWRA´s zu betretenden Flächen unterliegen dem Bergrecht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.