Druck und Vertrieb Heidelberger Stadtblatt Referenznummer der Bekanntmachung: 13 1-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/7/8
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck und Vertrieb Heidelberger Stadtblatt
Druck und Vertrieb des Heidelberger Stadtblatts
Stadtgebiet Heidelberg
Ausgeschrieben werden Druck und Vertrieb des Heidelberger Stadtblatts. Es erscheint wöchentlich am Mittwoch mit ca. 40 bis 41 Ausgaben pro Jahr. Die Art der Verteilung hat maßgeblichen Einfluss auf die Anzahl der erreichbaren Haushalte, da einige Heidelberger Haushalte die Zustellung von Werbung untersagen. Die Auflage beträgt daher ca. 56.000 als Einzelprodukt bzw. 42.000 im Paket mit Werbeprospekten.
unbefristeter Vertrag, der von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister).
Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen:
a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der
öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen
oder Erklärungen zu verlangen:
a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der
öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Bewerber müssen Erfahrung beim Druck mindestens gleichartiger Printmedien nachweisen, beispielsweise Tages-, Wochenzeitungen, Anzeigenblätter, und zeitnahe Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) mit Kontaktadressen (mit Telefonnummer für Rückfragen) benennen (mindestens eine Referenz).
Ebenfalls erforderlich ist der Nachweis der Eignungskriterien beim Vertrieb. Erwartet werden der Nachweis eines derzeit bestehenden, funktionierenden Vertriebssystems für die Heidelberger Haushalte oder in einer Stadt in der Größe Heidelbergs sowie aktuelle Referenzen mit Kontaktadressen (mit Telefonnummer für Rückfragen) (mindestens eine Referenz).
mindestens je eine Referenz für Druck und für Vertrieb
mit Kontaktadressen (mit Telefonnummer für Rückfragen)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften werden grundsätzlich zugelassen. Spätestens auf Verlangen ist eine rechtsverbindliche Bietergemeinschaftserklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind,
- in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt ist, dass alle Mitglieder dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Die Vergabeabteilung stellt hierfür auf Verlangen ein Formblatt zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de