ex post Freizeit- und Bäderbetriebe, Sanierung Terrassenfreibad - Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: ex post VOB 216-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frechen.de
Abschnitt II: Gegenstand
ex post Freizeit- und Bäderbetriebe, Sanierung Terrassenfreibad - Elektrotechnik
Das Terrassenfreibad in Frechen wird umfangreich saniert. Die elektro- und informations-technischen Einrichtungen sind in sämtlichen Gebäudeteilen vorgesehen. Ausgenommen von der Sanierung ist der Umkleidebereich. Die elektrische Feldverdrahtung findet im Wesentlichen Aufputz statt. Geringfügige Leistungen erfolgen unter Putz bzw. im Trockenbaubereich. Im Aussenbereich sind Energiepoller sowie Mastbeleuchtungen und Lautsprecheranlagen vorgesehen. Innerhalb der Technikräume sind Unterverteilungen vorgesehen. Um sämtliche Schwimmbecken ist eine Potentialausgleich vorgesehen.
Hauptmassen aus den Ausschreibungsunterlagen:
1 St. Wandlerschrank, 1 St. Niederspannungs-Hauptverteilung, 3 St. Unterverteilungen, 140 m. Kabelrinne, 704 m. Installationsrohr in verschiedenen Dimensionen, 500 m Kabelschutzrohr, 12.000 m. Kabel und Leitungen, Installationsgräte Unter und Aufputz, 8 St. Fönanlagen, 26 St. Lautsprechereinrichtungen, 3.470 m. Potentialausgleich, 1 St. Netzwerkschrank, 5 St. Accesspoint Outdoor
Stadt Frechen im Namen und auf Rechnung des Freizeit- und Bäderbetriebes der Stadt Frechen Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen Terrassenfreibad
Hans-Schaeven-Weg 1
50226 Frechen
Das Terrassenfreibad in Frechen wird umfangreich saniert. Die elektro- und informations-technischen Einrichtungen sind in sämtlichen Gebäudeteilen vorgesehen. Ausgenommen von der Sanierung ist der Umkleidebereich. Die elektrische Feldverdrahtung findet im Wesentlichen Aufputz statt. Geringfügige Leistungen erfolgen unter Putz bzw. im Trockenbaubereich. Im Aussenbereich sind Energiepoller sowie Mastbeleuchtungen und Lautsprecheranlagen vorgesehen. Innerhalb der Technikräume sind Unterverteilungen vorgesehen. Um sämtliche Schwimmbecken ist eine Potentialausgleich vorgesehen.
Hauptmassen aus den Ausschreibungsunterlagen:
1 St. Wandlerschrank, 1 St. Niederspannungs-Hauptverteilung, 3 St. Unterverteilungen, 140 m. Kabelrinne, 704 m. Installationsrohr in verschiedenen Dimensionen, 500 m Kabelschutzrohr, 12.000 m. Kabel und Leitungen, Installationsgräte Unter und Aufputz, 8 St. Fönanlagen, 26 St. Lautsprechereinrichtungen, 3.470 m. Potentialausgleich, 1 St. Netzwerkschrank, 5 St. Accesspoint Outdoor
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freizeit- und Bäderbetriebe, Sanierung Terrassenfreibad - Elektrotechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bornheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 53332
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte über die Kommunikationsmöglichkeiten des Vergabemarktplatzes an die Servicestelle Vergabemanagement der Stadt Frechen.
Eine Registrierung und Freischaltung für das Vergabeverfahren wird interessierten Bietern dringend empfohlen, um die Kommunikation im Vergabeverfahren und aktuelle Informationen empfangen zu können.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDEDEUE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S.1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland