Erweiterung der Verbandskläranlage Durmersheim in Au am Rhein Referenznummer der Bekanntmachung: Kläranlage GVV Durmersheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Durmersheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76448
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://durmersheim.de/web/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bretten
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 75015
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.crocoll-consult.de/aktuelle-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Verbandskläranlage Durmersheim in Au am Rhein
Erweiterung der Kläranlage incl. Neubau einer Anlage zur Spurenstoffelimination
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Gemeindeverwaltungsverband mit den Mitgliedsgemeinden Au am Rhein, Bietigheim, Durmersheim und Elchesheim-Illingen betreibt die Verbandskläranlage Durmersheim in Au am Rhein. Die Kläranlage wurde Anfang der 80-iger Jahre in Betrieb genommen und reinigt das Abwasser nach dem Belebtschlammverfahren mit separater anaerober Schlammstabilisierung. Die Verbandskläranlage Durmersheim ist derzeit für 30.000 EW ausgebaut. Sie ist damit der Größenklasse 4 zuzuordnen. Das gereinigte Abwasser der Kläranlage wird in den Windschläggraben eingeleitet.
Die Kläranlagen soll von 30.000 auf 40.000 EW erweitert werden, bei einer maximalen Zulaufwassermenge von QM = 350 l/s. Die erforderliche Volumenerweiterung in der biologischen Stufe, die sowohl aus der neuen Ausbaugröße als auch aus den erhöhten Reinigungsanforderungen resultiert, wird durch die Erhöhung der Belebungsbecken erreicht. Die Vergrößerung der maximalen Mischwassermenge wird durch die Erhöhung der Nachklärbecken kompensiert, sodass die gesamte biologische Stufe rein durch Bauwerkserhöhung und ohne Neubau von Becken auf die neuen Anforderungen angepasst werden kann.
Um die erhöhten Reinigungsanforderungen sicherzustellen, ist ein Neubau einer Spurenstoffelimination Bestandteil des Ausbaukonzepts. Hierfür wird das Verfahren der Pulveraktivkohlezugabe direkt in die biologische Stufe in Verbindung mit einem nachgeschalteten Tuchfilter als Verfahren mit wenig Platzbedarf vorgeschlagen. Die erforderlichen Anlagenteile sollen innerhalb des bestehenden Kläranlagengeländes realisiert werden.
Die Wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage war bis zum 31.12.2015 befristet. Die Festlegungen der Folgeanordnung sind bis 31. Dezember 2023 befristet. Insofern besteht Dringlichkeit bei der Umsetzung der Planungsleistungen.
Mit den Planungen muss umgehend ab Mai 2023 begonnen werden, da die Genehmigungsplanung spätestens am 31.05.2024 beim Landratsamt eingereicht werden muss. Der Förderantrag ist bis spätestens 1. Oktober 2024 beim Regierungspräsidium zu stellen.
Die für die Realisierung der Gesamtmaßnahme erforderlichen Planungsleistungen sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Verlängerung nur bei realisierungsbedingtem Bedarf.
siehe Datei "01_Bewertungsbogen-Bewerberauswahl_Ingenieurleistungen_Erweiterung-Verbandskläranlage-Durmersheim" in den Auftragsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.