ex post Freizeit- und Bäderbetriebe, Sanierung Terrassenfreibad - Badetechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: ex post VOB 217-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frechen.de
Abschnitt II: Gegenstand
ex post Freizeit- und Bäderbetriebe, Sanierung Terrassenfreibad - Badetechnische Anlagen
Das Terrassenfreibad in Frechen wird umfangreich saniert. Die gesamte Aufbereitungstechnik inkl. Gebäudeautomation wird erneuert. Es kommen Edelstahlbecken zur Ausführung. Das Terrassenfreibad ist mit einem Schwimmer, Springer-, Nichtschwimmer- und Kinder-planschbecken ausgerüstet. Es sind zwei Technikzentralen vorgesehen. Die Technikzentrale Pumpenstube steht für die Umwälzpumpen, Rohwasserspeicher sowie zur Aufnahme der Mess- und Regelanlagen zur Verfügung. In der Technikzentrale Filterhaus sind sämtliche Filteranlagen inkl. Zubehör vorgesehen. An Filteranlagen sind drucklose Systeme für die Schwimmbeckenwasseraufbereitung berücksichtigt. Anfallendes Spülabwasser wird mit konventionellen Druckschnellfiltern aufbereitet. Für die Desinfektion wird Chlorgas verwendet. Innerhalb des Terrassenfreibades sind drei Automationsschwerpunkte vorgesehen. Die elektrische Feldverdrahtung für die gesamte Gebäudeautomation gehört ebenso zum Leistungsumfang.
Hauptmassen aus den Ausschreibungsunterlagen:
11 St. Filteranlagen für die Einschicht- und Mehrschichtfiltration, 30 m³ Filtermaterial, 54 to. Filtersande und Tragschichten, 43 m. 38 St. Pumpenaggregate 2 St. Kompressoranlage, 2 St. Drehkolbengebläse, 455 St. Armaturen in unterschiedlichen Dimensionen, 3 St. Schaltschrankanlagen, 5615 m. Rohrleitung unterschiedlicher Dimensionen und Werkstoff inkl. zugehörigen Form- und Verbindungsstücken teilweise inkl. Rohrbefestigungen.
Stadt Frechen im Namen und auf Rechnung des Freizeit- und Bäderbetriebes der Stadt Frechen Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen Terrassenfreibad
Hans-Schaven-Weg 1
50226 Frechen
Das Terrassenfreibad in Frechen wird umfangreich saniert. Die gesamte Aufbereitungstechnik inkl. Gebäudeautomation wird erneuert. Es kommen Edelstahlbecken zur Ausführung. Das Terrassenfreibad ist mit einem Schwimmer, Springer-, Nichtschwimmer- und Kinder-planschbecken ausgerüstet. Es sind zwei Technikzentralen vorgesehen. Die Technikzentrale Pumpenstube steht für die Umwälzpumpen, Rohwasserspeicher sowie zur Aufnahme der Mess- und Regelanlagen zur Verfügung. In der Technikzentrale Filterhaus sind sämtliche Filteranlagen inkl. Zubehör vorgesehen. An Filteranlagen sind drucklose Systeme für die Schwimmbeckenwasseraufbereitung berücksichtigt. Anfallendes Spülabwasser wird mit konventionellen Druckschnellfiltern aufbereitet. Für die Desinfektion wird Chlorgas verwendet. Innerhalb des Terrassenfreibades sind drei Automationsschwerpunkte vorgesehen. Die elektrische Feldverdrahtung für die gesamte Gebäudeautomation gehört ebenso zum Leistungsumfang.
Hauptmassen aus den Ausschreibungsunterlagen:
11 St. Filteranlagen für die Einschicht- und Mehrschichtfiltration, 30 m³ Filtermaterial, 54 to. Filtersande und Tragschichten, 43 m. 38 St. Pumpenaggregate 2 St. Kompressoranlage, 2 St. Drehkolbengebläse, 455 St. Armaturen in unterschiedlichen Dimensionen, 3 St. Schaltschrankanlagen, 5615 m. Rohrleitung unterschiedlicher Dimensionen und Werkstoff inkl. zugehörigen Form- und Verbindungsstücken teilweise inkl. Rohrbefestigungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freizeit- und Bäderbetriebe, Sanierung Terrassenfreibad - Badetechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempenich
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 56746
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte über die Kommunikationsmöglichkeiten des Vergabemarktplatzes an die Servicestelle Vergabemanagement der Stadt Frechen.
Eine Registrierung und Freischaltung für das Vergabeverfahren wird interessierten Bietern dringend empfohlen, um die Kommunikation im Vergabeverfahren und aktuelle Informationen empfangen zu können.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDEDEUX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S.1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.