Leistungen des baulichen Facility-Managements am Flughafen Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: A-BFM-2023
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stuttgart-airport.com
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen des baulichen Facility-Managements am Flughafen Stuttgart
Inaugenscheinnahme hinsichtlich offenkundiger Mängel / Schäden und vereinzelt Wartung von Bauteilen und Anlagen der DIN276 Kostengruppen 300 wie z.B.:
• Bodenbeläge
• Stützen
• Fenster
• Türen
• Fassade
• Geländer / Handläufe
• Stützen
• Treppen
• Deckenbekleidung
• Lichtkuppeln
in folgenden Gebäuden des Flughafen Stuttgart:
• CCS
• Sky Loop
• Sky Office
• Sky Port
• Wache
Der Auftraggeber führt vorliegend ein Vergabeverfahren mit Interessenbekundung, Interessenbestätigung und Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch. In Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung ist der Ablauf konkretisiert.
Inaugenscheinnahme hinsichtlich offenkundiger Mängel / Schäden von Bauteilen und Anlagen der DIN276 Kostengruppen 300 wie z.B.:
• Bodenbeläge
• Stützen
• Fenster
• Türen
• Fassade
• Geländer / Handläufe
• Stützen
• Treppen
• Deckenbekleidung
• Lichtkuppeln
Ebenso wie die Wartung folgender Anlagengruppen:
• Fenster
• Türen
• Sonnenschutz
in folgenden Gebäuden des Flughafen Stuttgart:
• CCS
• Sky Loop
• Sky Office
• Sky Port
• Wache
Die Leistungen sollen in einer eigens durch den Flughafen Stuttgart programmierten Softwarelösung dokumentiert werden.
Dreimalige Option auf Verlängerung um jeweils 24 Monate (max. 72 Monate).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vorliegend maßgeblichen Eignungsunterlagen werden in der Aufforderung zur Interessenbestätigung nach § 36 Abs. 5 SektVO mitgeteilt werden. Für die Interessenbekundung interessierter Unternehmen wird auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Die vorliegend maßgeblichen Eignungsunterlagen werden in der Aufforderung zur Interessenbestätigung nach § 36 Abs. 5 SektVO mitgeteilt werden. Für die Interessenbekundung interessierter Unternehmen wird auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für etwaige Mindeststandards wird auf die Aufforderung zur Interessenbekundung nach § 36 Abs. 5 SektVO verwiesen.
Die vorliegend maßgeblichen Eignungsunterlagen werden in der Aufforderung zur Interessenbestätigung nach § 36 Abs. 5 SektVO mitgeteilt werden. Für die Interessenbekundung interessierter Unternehmen wird auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für etwaige Mindeststandards wird auf die Aufforderung zur Interessenbekundung nach § 36 Abs. 5 SektVO verwiesen.
Die objektiven Teilnahmeregeln und -kriterien sind der Aufforderung zur Interessenbestätigung nach § 36 Abs. 5 SektVO zu entnehmen.
Die operativ ausführenden Personen müssen die Qualifikationsanforderungen für die jeweiligen Leistungen nachweisen können. Für die ausgeschriebenen Arbeiten darf nur sicherheitsüberprüftes Personal eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Sämtliche Dokumente im Vergabeverfahren sind in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
c) Hinweise zum Verfahrensablauf
In der 1. Phase der Interessenbekundung haben Unternehmen zunächst nur all-gemein ihr Interesse an der Teilnahme am Vergabeverfahren zu bekunden. Der Auftraggeber hat hierfür ein Formblatt erstellt. Das Formblatt kann nach Ziffer I.3 der vorliegenden Bekanntmachung abgerufen werden. Die Interessenbekundungen müssen in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) eingehen.
Eine Interessenbekundung als Bewerbergemeinschaft ist möglich. Die Einreichung der Eignungsunterlagen (entsprechend dem Teilnahmeantrag) ist in dieser Phase nicht erforderlich. Ein Unternehmen, das sein Interesse in der 1. Phase nicht bekundet hat, kann im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Der Auftraggeber wird in der 2. Phase des Vergabeverfahrens die Unternehmen, die frist- und formgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben, auffordern ihr Interesse zu bestätigen (Interessensbestätigung), in dem die in der entsprechenden Aufforderung aufgeführten Eignungsunterlagen eingereicht werden (Teilnahmeantrag).
Eine Bewerbergemeinschaft kann in dieser Phase nur noch mit Unternehmen gebildet werden, die zur Interessenbestätigung aufgefordert wurden. In der Aufforderung zur Interessenbestätigung werden die für die Teilnahme maßgeblichen Informationen mitgeteilt werden.
In der 3. Phase werden die erfolgreichen Bewerber zur Angabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
d) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.5) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
e) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 18.04.2023 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbe-halte für jedes Los.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html