Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Desktop Services
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33611
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-bielefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Desktop Services
Der Beschaffungsbedarf der Vergabe umfasst Dienstleistungen für die Erbringung von Leistungen im Bereich IT-Desktop- / IMAC-Services.
geplanter Beginn: 16.01.2023 (Beginn Transition), ab 01.03.2023 Produktivstart;
geplantes Ende: 15.01.2026;
Dauer: 3 Jahre, mit einmaliger Option auf Verlängerung um 1 Jahr;
Ergänzende Erläuterung zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 16.01.2023 und endet am 15.01.2026 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate zu gleichen Konditionen, sofern er nicht vom Auftraggeber bis spätestens 15.10.2025 gekündigt wird. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit inklusive der Verlängerungsoption 48 Monate (bis zum 15.01.2027). Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung beinhaltet keine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber.
Der Vertrag endet vor Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Höchstwert erreicht wird. Der Höchstwert für diese Rahmenvereinbarung beträgt maximal 150 Prozent der wertungsrelevanten Angebotssumme für 48 Monate gemäß des Preisblattes.
Bielefeld
Die Stadtwerke Bielefeld Gruppe (SWBG) sucht einen Dienstleister für die Erbringung von Leistungen im Bereich IT-Desktop-/IMAC-Services im gesamten Bielefelder Stadtgebiet und den Außenstellen in Gütersloh und Hameln. Die Betreuung umfasst ca. 8.000 IT-Arbeitsplatzsysteme (APS) bei der SWBG und ihren Kunden. Hierzu zählen;
- Abwicklung von Incidents rund um den IT-Arbeitsplatz
- Umsetzen von Service Requests (u.a. Betankung von Rechnern, Auf- und Abbau von IT-Arbeitsplatzsystemen, Umzüge)
- Pflege CMDB
- Softwarepaketierung
- Transitionsphase zu Vertragsbeginn
- Exitunterstützung zum Vertragsende
Als optionale Leistungen werden Smartphone-Services sowie eine 24/7-Rufbereitschaft abgefragt.
Das Hauptangebot umfasst optionale Leistungen für Smartphone-Services und 24/7 Rufbereitschaft (siehe unter II.2.4).
Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen Registrierung über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Desktop Services
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 336163
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen wird ausschließlich über die Ausschreibungsplattform “subreport” zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform “subreport”. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen.
2) Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich elektronisch in Textform über die unter Ziff. I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch über das Bewerbertool der Vergabeplattform) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind bitte bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform einzureichen.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat;
5) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog zur Verfügung stehen. Ebenso behält er sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/ Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 5 Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von einer Teilnahme am weiteren Verfahren absehen zu wollen.
6) Gemäß §15 Absatz 4 SektVO behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
7) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU- Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.