DIACOS
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.bwi.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: www.bwi.de
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 26: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: -
NUTS-Code DE Deutschland
810.321,00 Euro (netto) (Obergrenze: 1.215.482,00 Euro (netto) - siehe Anlage 1 zum EVV "Auftragswertschätzung") im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb
nach § 11 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 VSVgV zu vergeben. Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 7 Jahren (1 Jahr Grundlaufzeit, mit 6-maliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr) abgeschlossen.
Der Auftragsgegenstand umfasst folgende Leistungen:
Gegenstand der zu beschaffenden Leistung ist es, die vorhanden DIACOS Lizenzen auf einem aktuellen Stand zu halten und auftretende Fehler zeitnah beheben zu können (Pflege und Änderungsleistungen).
Das System DIACOS wird in Bundeswehrkrankenhäusern eingesetzt. DIACOS ist ein Codier-System dient zur Dokumentation klinischer Leistungen durch Diagnose- und Prozeduren-Codes unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
72267000 Software-Wartung und -Reparatur, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten
Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Dienstleistungen für das Codier-System ID DIACOS und ID EFIX wurde im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c Alt. 2 VSVgV direkt an den Hersteller vergeben, weil der Hersteller über die erforderliche Entwicklungsumgebung und - tools (Lizenzen) des Source Code und darauf basierender Produkte verfügt. Deren Bereitstellung ist im Rahmen der Leistungserbringung zur Auslieferung qualitätssgesicherter vertragskonformer Software-Releases (Softwareänderung) und Softwarepflege erforderlich. Insofern hat der Hersteller das Uhrheberrecht an dem Quellcode der Software ID DIACOS und ID EFIX nach § 69 c UrhG und nutzt kein Vertriebsnetz für seine Produkte und den damit verbundenen Dienstleistungen. Für die Erbringung der Pflege- und Änderungsleistungen an der Software ID DIACOS und ID EFIX ist ein Zugriff auf den Quellcode der Software notwendig. Dieser Quellcode steht ausschließlich im Urheberrecht nach §§ 69a, 69 c UrhG des Unternehmens ID Berlin.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: DIACOSAnzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wert: 0.01 EUR
ohne MwSt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de