D.LIVE - Veranstaltungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: D.LIVE - Veranstaltungstechnik
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://d-live.de/
Abschnitt II: Gegenstand
D.LIVE - Veranstaltungstechnik
Die Auftraggeberin betreibt verschiedene Versammlungsstätten in Düsseldorf; die MERKUR SPIELARENA (MSA) und das Sommerkino betreibt D.LIVE GmbH und Co. KG im eigenen Namen, die Mitsubishi Electric Halle (MEH) sowie den PSD BANK DOME (DOME) und das Castello betreibt sie für die Landeshauptstadt Düsseldorf (Betrieb gewerblicher Art Amt 52). Für Veranstaltungen bedarf es in den genannten Veranstaltungsstätten diverse Veranstaltungstechnik.
Gesucht werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens voraussichtlich zwei Rahmenvertragspartner, die auf Veranstaltungstechnik spezialisiert sind. Der Rahmenvertrag vermittelt kein exklusives Recht. Zwischen den Rahmenvertragspartnern wird bei Einzelabrufen mit einem Auftragswert ab 15.000 Euro (netto) ein Angebotsvergleich durchgeführt. Die Bedingungen für die Auswahl werden mit dem Einzelabruf mitgeteilt.
Weitere Eckpunkte des Vertrages:
- gefordert wird eine Lagerstätte für die Veranstaltungstechnik im Umkreis von 50km (ausgehend von der MERKUR SPIELARENA)
- kostenfreie Anlieferung
- keine Übernahme von Hotelkosten
- kein Catering für das vom AN eingesetzte Personal
- verbindlicher Ansprechpartner mit 7 Tagen Verfügbarkeit (24/7) mit einer Reaktionszeit von 4 Stunden für kurzfristige Anfragen
- Nachlass von 30% auf den tagesaktuellen, marktüblichen Listenpreis für die Technik
- Rückvergütung auf den Netto-Jahresumsatz im Kalenderjahr
- 3%Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Werktagen
Der Vertrag gilt für die Dauer von 2 Jahren ab Inkrafttreten und verlängert sich um max. zwei Mal um je ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf von dem Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Düsseldorf
siehe Kurzbeschreibung oben
Der Vertrag gilt für die Dauer von 2 Jahren ab Inkrafttreten und verlängert sich um max. zwei Mal um je ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf von dem Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Es wird geprüft, ob der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen.
3. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Maßgeblich ist die anhand der Referenzangaben nachgewiesene Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Veranstaltungstechnik möglichst vergleichbarer Art (Veranstaltungsstätten vergleichbar zur MERKUR SPIELAREANA, zum PSD BANK DOME und zur Mitsubishi Electric Halle). Dabei ist nicht allein die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den hier ausgeschriebenen Leistungen entscheidend.
4. Bei gleicher Wertung erfolgt die Auswahl per Los.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
(1) Schriftliche Unternehmensdarstellung / Firmenprofil (Vordruck 1)
(2) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Vordruck 2)
(3) Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (Russland) (Vordruck 5)
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
(1) Erklärung zum Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck 3)
(2) Vorlage des Nachweises der Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden und mindestens 1.000.000 EUR für sonstige Schäden, zweifach maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Abfrage in Vordruck 3 enthalten);
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
(1) Angabe der Anzahl der aktuell bei Ablauf der Bewerbungsfrist sowie in den letzten drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) festangestellten Technikern sowie Technikern im Zugriff (Abfrage in Vordruck 3 enthalten);
(2) Darstellung der Referenzen (Vordruck 4) über vergleichbare Leistungen, mit Angabe insbesondere
aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten
bb) Angabe des ausführenden Standorts des Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
cc) Zeitraum der Leistungserbringung
dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit Angaben zu den erbrachten Leistungen und der Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen
zu (1) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mit dem Teilnahmeantrag bestätigen, über die folgenden Beschäftigten zu verfügen:
a) mindestens 100 Techniker im Zugriff
b) mindestens festangestellte 25 Techniker
zu (2) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss die folgende Referenzlage a) bis c) vollständig nachweisen:
a) Mindestens jeweils eine Referenz über die verantwortliche Lieferung und Aufbau (Liefer- und Dienstleistungen) von Veranstaltungstechnik (Ton, Licht oder Video) im Zeitraum seit 01/2020 in Spielstätten mit einer Kapazität
aa) bis zu 5.000 BesucherInnen
bb) mehr als 5.000 BesucherInnen und bis zu 10.000 Be-su--cher--Innen
cc) mehr als 10.000 BesucherInnen und bis zu 20.000 BesucherInnen
dd) mehr als 20.000 BesucherInnen
b) Mindestens vier Referenzen über die verantwortliche Lieferung und Aufbau (Liefer- und Dienstleistungen) von Veranstaltungstechnik (Ton, Licht oder Video) im Zeitraum seit 01/2020 für Veranstaltungen eines DAX-Konzern oder gleichwertige Veranstaltung.
c) Mindestens sechs Referenzen über die verantwortliche Lieferung und Aufbau (Liefer- und Dienstleistungen) von Veranstaltungstechnik (Ton, Licht oder Video) im Zeitraum seit 01/2020 im Corporate oder Sport Premium Sektor.
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o. g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der
Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6FTC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.