Klärwerk Karlsruhe, Erweiterung Regenüberlaufbecken 12, Maschinentechnische Ausrüstung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärwerk Karlsruhe, Erweiterung Regenüberlaufbecken 12, Maschinentechnische Ausrüstung
Die Stadt Karlsruhe, Tiefbauamt Stadtentwässerung, betreibt auf dem Klärwerk Karlsruhe das Regenüberlaufbecken RÜB 12 als Regenwasserbehandlungsanlage. Das Regenbeckenvolumen soll insgesamt um ein Volumen von rd. 3.000 m³ erweitert werden. Darin inbegriffen soll auch ein Volumen von rd. 1.000 m³ für klärwerksinterne Havariefälle und zu Zwecken der zeitlich begrenzten Zwischenspeicherung unterschiedlicher Medien [Schlämme, belastete Wässer, etc.] in den geplanten Maßnahmen berücksichtigt werden. Zur Erweiterung des RÜB 12 sollen auf der Grünfläche nördlich des bestehenden Regenüberlaufbeckens ein Rechteckbecken mit drei baugleichen und offenen Kammern errichtet werden. Das neue Bauwerk wird über einen neuen Verbindungskanal an den Pumpensumpf des bestehenden Entleerungspumpwerks angeschlossen. Zur Herstellung des Beckens und Betriebsgebäudes sind Leistungen für die maschinentechnische Ausrüstung notwendig.
Klärwerk Karlsruhe, An der Wässerung 2, 76187 Karlsruhe
Spülkippen neue Beckenkammern 11 bis 13 und Spülwasserrinne - 7 Stück
Spülkippenbeschickung neue Beckenkammern 11 bis 13
Spindelschieber 4,45/1,00m mit E-Antrieb neue Beckenkammer 11 - 2 Stück
Klärüberlauf neue Beckenkammern 11 bis 13 - 32 m
Erneuerung Spülkippenbeschickung best. Beckenkammern 1 bis 10
Erneuerung Klärüberlauf best. Beckenkammern 1 bis 10 - 110 m
Umbau der Rohrleitungen an den best. Beckenkammern 1 bis 10
Umbau des vorhandenen Entleerungspumpwerks
Tauchmotorpumpen Entleerungspumpwerk ca. 22 kW - 4 Stück
Spindelschieber 3,0/2,0 m mit E-Antrieb Entleerungspumpwerk - 1 Stück
Rückbau vorhandenes Klappwehr Beckenüberlauf
Automatische schwimmergesteuerte Wehrklappe Beckenüberlauf - 1 Stück
Diverse Rohrleitungen und Armaturen für Spül- und Betriebswasser
Diverse Absperrschieber manuell sowie mit E-Antrieb
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder einer Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung") mit dem Angebot nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen
- keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Gemäß § 6a EU VOB/A-EU, Punkt 1: Nachprüfbarer Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder einer Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung") mit dem Angebot nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
• mind. 5 Mio. € für Sachschäden je Schadensfall
• mind. 5 Mio. € für Personenschäden je Schadensfall
• mind. 5 Mio. € für Vermögensschäden je Schadensfall
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
Ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular KEV 177).
Alle Nachweise gemäß § 6a EU VOB/A-EU, Punkt 2. Absätze a) bis c)
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder einer Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung") mit dem Angebot nachzuweisen, über
- Referenzprojekte (Mindestens drei).
Alle Nachweise gemäß § 6a EU VOB/A-EU, Punkt 3, Absätze a) bis i)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E19818625 Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis spätestens 7. April 2023 ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer [gelöscht] zur Verfügung. Die längere Bindefrist - abweichend von § 10a Abs. 8 VOB/A-EU - ist aufgrund der erforderlichen Genehmigungen durch die städtischen Gremien (Bauausschuss, Gemeinderat) zwingend erforderlich.
Die Urkalkulation ist auf Verlangen separat in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).