LEA Personal Registrier- und Hilfstätigkeiten (RV) Referenznummer der Bekanntmachung: 23-011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bra.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
LEA Personal Registrier- und Hilfstätigkeiten (RV)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Überlassung von Personal für Registrier- und Hilfstätigkeiten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge in Bochum (Nordrhein-Westfalen), Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger Verlängerungsoption von insgesamt 2 Jahren
Bezirksregierung Arnsberg - Landeserstaufnahmeeinrichtung Gersteinring 50 44791 Bochum
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Überlassung von Personal für Leistungen im Bereich der Registrierung, insbesondere:
- EDV-gestützte Aufnahme von Grundstammdaten
- programmunterstützte Fast ID Anfragen
- erkennungsdienstliche Behandlung (u.a. Erfassung Fingerabdrücke und Personendaten im Ausländerzentralregister (AZR) und in der Landessoftware)
- Anfragen im AZR
- Identifizierung von Folgeantragstellern
- Übermittlung der Daten zur Buchung in EASY (Erstverteilung von Asylbegehrenden)
- eigenständige Buchung in EASY und FREE (Fachanwendung zur Registerführung, Erfassung und Erstverteilung zum vorübergehenden Schutz)
- Durchführung von Back-Office-Tätigkeiten im Bereich der Registrierung
- Einzug und Weiterleitung von Pässen und personenidentifizierenden Dokumenten
Darüber hinaus umfasst der zu vergebende Auftrag die Überlassung von Personal für Hilfs- und Unterstützungstätigkeiten, insbesondere:
- EDV-gestützte Vergabe einer Bearbeitungsnummer (LEA-Nummer)
- EDV-gestützte einfache (Personen-)Datenaufnahme
- Begleitung der Antragsteller zu den verschiedenen Büro- und Warteräumen
- Tragen von leichten Gegenständen/Gepäckstücken
- Telefondienste
- Unterstützung bei der Transferorganisation
- Berichterstattung an die Transferkoordination / Gruppenkoordination
- Materialorganisation und Bereitstellung in den Büroräumen
- Kopier- und Scantätigkeiten
- Inventur
- Unterstützung bei der Organisation von Besprechungen und sonstigen Aktivitäten
Nähere Informationen dazu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Leistungsbeginn ist der 01.07.2023 um 00:00 Uhr, Leistungsende der 30.06.2025 um 24:00 Uhr. Im Falle eines Dienstleisterwechsels beginnen die Ausführungen der Leistungen bereits drei Wochen vorher zum 12.06.2023 (Einarbeitungsphase). Mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kann der Auftraggeber (AG) den Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer (AN) verlängern. Der Vertrag kann zweimal um insgesamt zwei Jahre verlängert werden. Der AG ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern.
Der Rahmenvertrag sieht vor, dass zu Auftragsbeginn ein Abruf von 74 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) Registrier- und 7 VZÄ Hilfskräften erfolgt, wobei eine VZÄ 38,5 Stunden entspricht. Die Personalstärke kann vom Auftraggeber per Abrufe - wie in den Vergabeunterlagen beschrieben - auf maximal 100 VZÄ Registrier- und 15 VZÄ Hilfskräfte aufgestockt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die folgenden Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:
(1) gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(2) Eigenerklärung zur Ausschlussgründen / Zuverlässigkeit (insb. §§ 123, 124 GWB)
(3) Eigenerklärung zu EU-Sanktionen [Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022]
Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Mindestanforderung:
zu (1) Vorlage einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die folgenden Erklärungen vorzulegen:
(1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz, aufgeteilt jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022); Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten.
Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:
(1) Angabe der Anzahl der aktuell bei Ablauf der Angebotsfrist sowie in den letzten drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) fest angestellten Beschäftigten (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten);
(2) Darstellung der Referenzen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten fünf Jahren (seit 3/2018) über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen (Überlassung von Beschäftigten) insbesondere
a. Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Referenz
b. Angabe des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
c. Zeitraum der Leistungserbringung
d. Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu
i. Anzahl der verliehenen Beschäftigten
ii. Tätigkeitsfeld der verliehenen Beschäftigten
Mindestanforderungen:
zu (2) Der Bieter muss über mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren (seit 3/2018) über die Erbringung von vergleichbaren Arbeitnehmerüberlassungsdienstleistungen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Arbeitnehmerüberlassungsdienstleistungen setzt voraus, dass jeweils
a) der Bieter seit / für mindestens 6 Monate die Arbeitnehmerüberlassungsdienstleistungen erbringt / erbrachte,
b) die Überlassung mindestens 30 Beschäftigte aus den Bereichen Verwaltung, Büro oder vergleichbar umfasste.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über das geforderte Referenzprojekt verfügt.
Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insbesondere aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. Daher sind den Vergabeunterlagen weitere Vertragsbedingungen beigefügt, die der Auftragnehmer einzuhalten hat.
5. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollen bis zum Ablauf des 17.03.2023 über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Gewerbezentralregister- sowie Wettbewerbsregisterauszug einholen wird.
7. Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil vorzulegen ; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck je in Vergabeunterlagen enthalten).
8. Von Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, die von allen Mitgliedern zu unterzeichnen ist (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
9. Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber nur eigene Mitarbeiter. Die Überlassung von Mitarbeitern dritter Unternehmen (Kettenverleih) ist ausdrücklich untersagt.
10. Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Leitlinien und Vorgaben des Gewaltschutzkonzeptes für Flüchtlingseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesgewaltschutzkonzept -LGSK NRW) beachtet und entsprechend umsetzt (siehe Anlage in den Vergabeunterlagen). Der Auftragnehmer versichert, dass das LGSK NRW allen Beschäftigten bekannt ist und von diesen entsprechend der Vorgaben angewandt wird.
11. Eine Objektbesichtigung ist nicht vorgesehen.
12. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder einer diesen Einrichtungen vergleichbaren Einrichtung (nachfolgend: bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Der Bieter muss seine Eigenschaft als bevorzugter Bieter mit dem Angebot durch einen der folgenden Nachweise belegen:
- Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung als Werkstätte für behinderte Menschen gemäß § 142 SGB IX,
- Vorlage der von der zuständigen Ordnungsbehörde ausgesprochenen Anerkennung als staatlich anerkannte Blindenwerkstätte nach § 5 Blindenwarenvertriebsgesetz (BliwaG). Das BliwaG wurde durch Artikel 30 des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (BGBl I S. 2246) mit Wirkung zum 14.09.2007 aufgehoben. Blindenwerkstätten, die am 13.09.2007 staatlich anerkannt waren, genießen gemäß § 143 SGB IX in Verbindung mit § 141 SGB IX bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand Bestandsschutz,
- bei ausländischen Bietern Vorlage einer Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes der Einrichtung, aus der die Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen oder Blindenwerkstatt hervorgeht. Sofern eine solche Bescheinigung im betreffenden Land nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die eine vertretungsberechtigte Person der betreffenden Einrichtung vor einer befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es eine derartige eidesstattliche Erklärung nicht gibt, kann diese durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEYW225SBX1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.