Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte im Forstbetriebsbezirk Gellinghausen des Regionalforstamtes Hochstift Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/12/001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte im Forstbetriebsbezirk Gellinghausen des Regionalforstamtes Hochstift
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Teilnehmer über die Durchführung von motormanueller Holzernte im Forstbetriebsbezirk Gellinghausen des Regionalforstamtes Hochstift abzuschließen.
Forstbetriebsbezirk Gellinghausen 33178 Borchen - Etteln Haupterfüllungsort ist das gesamte Revier (Forstbetriebsbezirk Gellinghausen) nach Maßgabe der Revierleitung.
Den Vergabeunterlagen ist eine Übersicht von Revierkarten beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden.
Die Holzernte ist das Entfernen und Aufarbeiten von (i.d.R. stehenden) Bäumen aus dem Wald, um diese in einen verkaufs- oder
verwendungsfähigen Zustand zu überführen. Die Holzernte umfasst dabei alle Arbeiten am stehenden und/oder liegenden Baum im Wald zur Gewinnung von Rohholz. Diese bestehen im Regelfall aus folgenden Teilschritten: Fällung, Entastung, Sortierung, Einteilung und Einschneiden in Sortimente und Vermessung.
Die Angabe der Holzmengen in der Leistungsbeschreibung erfolgt differenziert nach Garantie- und Optionsmenge. Der Auftragnehmer (AN) hat einen Anspruch auf Erfüllung der Garantiemenge.
Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden.
Für weitere Details wird im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine
Vergabeunterlage sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Die Grundlaufzeit für diese Rahmenvereinbarung beträgt ein Jahr.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.05.2023 und endet mit Ablauf des 30.04.2024.
Es kann bei Bedarf nach Zuschlagserteilung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer in beidseitigem Einvernehmen ein früherer Leistungsbeginn als der oben genannte vereinbart werden.
Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres für die oben angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der optionalen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren und somit bis zum 30.04.2027 vor. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder der Auftragnehmer, noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweils 28.02. eines Kalenderjahres erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 3.500 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 3.500 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 3.500 fm o. R. pro Jahr liegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung, in der AGB Forst NRW und in den darüber hinausgehenden Vergabeunterlagen formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister),
b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen),
c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschafts-mitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution),
d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen
Mitarbeitenden),
e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen,
f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis)
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung, in der AGB Forst NRW und in den darüber hinausgehenden Vergabeunterlagen formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung, in der AGB Forst NRW und in den darüber hinausgehenden Vergabeunterlagen formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Der Auftragnehmer hat die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen.
Der Auftragnehmer verfügt über mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate:
- RAL-Gütezeichen für den entsprechenden Tätigkeitsbereich(RAL-GZ-),
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System (KUQS)
- Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes
Zertifikat.
Bedingung für die Akzeptanz des jeweiligen Unternehmerzertifikates ist, dass die zertifizierende Stelle den Auftragnehmer bzw. die Arbeitsqualität des Unternehmens sowie alle damit in Zusammenhang stehenden, relevanten Richtlinienanforderungen mindestens einmal jährlich vor Ort kontrolliert.
Der Nachweis einer Anerkennung eines vorgelegten Zertifikats durch PEFC oder ggf. auch FSC obliegt dem Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen.
Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch
- den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in,
- einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und
forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer),
- den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder
öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005,
- bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine
Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der
zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005,
- das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei
Windwurfaufarbeitung).
nachgewiesen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen.
Einzureichende Unterlagen:
- 324_EU_Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- 521_EU_Eigenerklaerung_Auschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- 523 EU 04-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- Preis-/Angebotsblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vordruck
- Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck)
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen, die optional um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren verlängert werden kann. Eine maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren wird daher nicht überschritten.
elektronisch
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungszeitraum: 01.05.2023 - 30.04.2024, optionale Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Anfang 2024, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerungen: Anfang 2025, 2026 oder 2027.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per Email sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per Email und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Bitte beachten Sie weiter, dass die Kommunikation im laufenden Vergabeverfahren nur mit der Vergabestelle, nur schriftlich und auch nur über den Bereich "Kommunikation" im VMP NRW erfolgen darf. Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potenziellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YW2W8C7QH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Etwaige Vergabeverstöße sind durch den Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung durch den Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.