Vergabe Verkehrsleistung zwischen Marlsburg-Marzell, Kandern, Schliengen, Bad Bellingen
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach-landkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Verkehrsleistung zwischen Marlsburg-Marzell, Kandern, Schliengen, Bad Bellingen
Verkehrsleistung zwischen Marlsburg-Marzell, Kandern, Schliengen, Bad Bellingen
Linie 4: Kandern – Schliengen – Bad Bellingen und
Linie 10: Kandern – Malsburg-Marzell
Der Landkreis Lörrach beabsichtigt gem. Art 5 Abs. 4 Satz 1 VO EG 1370/2007 im März 2024 für die
Linie 4: Kandern – Schliengen – Bad Bellingen und
Linie 10: Kandern – Malsburg-Marzell
einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/07 mit einer Laufzeit vom 01.06.2024 bis zum 31.12.2026 an das Unternehmen SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
direkt zu vergeben.
Die im Rahmen des zu schließenden Vertrags zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich u.a. aus den Festsetzungen des Nahverkehrsplans des Landkreis Lörrach (Stand 11.03.2020) und den aktuell vorliegenden Fahrplanentwürfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dieser Vorabbekanntmachung kommt der Landkreis Lörrach der Pflicht gem. Art 7 Abs. 2 VO EG 1370/2007 nach, spätestens ein Jahr vor der Direktvergabe entsprechende Angaben zu veröffentlichen.
Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass eigenwirtschaftliche Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden müssen. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Bei eigenwirtschaftlichen Verkehren sind die Vorgaben des Nahverkehrsplans (Stand 11.03.2020) hinsichtlich Qualitativen Standards Kapitel 5 einzuhalten. Für den fahrplanumfang gelten die aktuell vorliegenden Fahrplanentwürfe.
Der Nahverkehrsplan kann hier (https://www.loerrach-landkreis.de/bus-bahn) heruntergeladen werden. Die aktuellen Fahrplanentwürfe der Linien 4 und 10 können auf Anfrage übermittelt werden.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:
Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] 8730
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Fax: [gelöscht]