Verlängerung Antivirenlösung Bitdefender
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung Antivirenlösung Bitdefender
Beschaffungsgegenstand ist die Verlängerung der eingesetzten Bitdefender-Antivirenlösung für weitere drei Jahre. Zur Einführung neuer Funktionen ist zudem ein Dienstleistungskontingent notwendig.
Beschaffungsgegenstand ist die Verlängerung der eingesetzten Bitdefender-Antivirenlösung für weitere drei Jahre. Zur Einführung neuer Funktionen ist zudem ein Dienstleistungskontingent notwendig.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im vorliegenden Fall kann vom Grundsatz der Produktneutralität abgewichen werden, da sachliche Gründe für eine Festlegung auf das Produkt Bitdefender bestehen. Bitdefender ist weltweit die einzige Antivirenlösung, welche einen Schutz vor Schadsoftware auf dem in der BaFin eingesetzten Citrix Hypervisor bietet. Dies gilt seit der Ausgangsbeschaffung unverändert; die Konkurrenten von Bitdefender haben bei dieser Entwicklung bislang nicht nachgezogen. Des Weiteren ist das Produkt nun seit Jahren erfolgreich bei der BaFin im Einsatz. Die Implementierung und das Customizing des Systems waren sehr aufwändig und haben sich über einen Zeitraum von etwa anderthalb Jahren hingezogen. Ein Wechsel auf ein neu zu implementierendes System wäre schon allein aus diesem Grund unwirtschaftlich. Die Fortführung bzw. der Ausbau eines Bestandsystems rechtfertigt die Produktfestlegung.
Auch hinsichtlich des Handelspartners, über den das Produkt bezogen wird, ist vorliegend eine Festlegung zulässig. Bechtle unterstützt seit Jahren die Einrichtung, den Betrieb und den Schutz der virtuellen Umgebung exklusiv; die Alleinstellung von Bechtle ergibt sich insoweit aus den von ihnen bisher durchgeführten Vortätigkeiten. Des Weiteren ist ein Service aus einer Hand, insbesondere im Falle auftretender Störfälle, gegenüber einer Auseinandersetzung mit mehreren Vertragspartnern vorzuziehen. Des Weiteren ist es Lizenzgebern (hier die Fa. Bitdefender) unmöglich bzw. nur mit sehr schwerwiegenden Problemen möglich, Wartungsleistungen an einen bestimmten Kunden (hier die BaFin) nicht nur parallel, sondern auch in zeitlicher Abfolge über mehrere Vertriebspartner anzubieten. Dies führt regelmäßig zu Administrations- und Koordinationsschwierigkeiten, was letztendlich die Qualität der Wartungsleistungen erheblich minimiert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verlängerung Antivirenlösung Bitdefender
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
oder per Fax: 0228 4108 63580
oder per E-Mail: [gelöscht]
Hilft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.