Entwicklungs -/Anwenderentwicklungsschulungen zur Anwendung PARIS des BAMF Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.13 - 0767/22/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]915
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklungs -/Anwenderentwicklungsschulungen zur Anwendung PARIS des BAMF
Weiterentwicklung der Anwendung PARIS und Schnittstellen
Beauftragung eines Entwicklungskontingents sowie Anwenderentwicklungsschulungen für die Anwendung PARIS des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Anwendung wurde bereits 2020 auf einer zugrundeliegenden Low-Code-Plattform installiert , welche lediglich von der Firma Scopeland Technology GmbH bereitgestellt werden kann. Dementsprechend vertreibt auch nur diese Firma die entsprechenden Lizenzen sowie die dazugehörige Wartung & Support. Die Nutzung einer anderen Plattform würde an einem erheblichen, nicht verhältnismäßigen Mehraufwand aufgrund der erwartbaren Migrationsprobleme scheitern. Für die Auftragserteilung kommt aus technischen Gründen nur ein Unternehmen in Frage.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwicklungs -/Anwenderentwicklungsschulungen zur Anwendung PARIS des BAMF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.