Aktive Netzwerkskomponenten Rathausgebäude II Referenznummer der Bekanntmachung: LXXXIII/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lahr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktive Netzwerkskomponenten Rathausgebäude II
Die Stadt Lahr ist dabei veraltete Netzwerksinfrastruktur sukzessive zu modernisieren und in diesem Zusammenhang die Netzwerksicherheit zu erhöhen. Hierbei sollen die Verwaltungsgebäude mit neuen Netzwerkkomponenten ausgestattet und direkt an unser Rechenzentrum zentral angebunden werden.
In Kürze werden die Sanierungsarbeiten der Gebäudeverkabelung im Rathaus „Luisenschule“ abgeschlossen. Da sich hierbei insbesondere die Anzahl der Stockwerksverteiler geändert hat, müssen die vorhandenen Verteilerswitche erweitert und teilweise ersetzt werden.
Durch die Umstellung von Kupfer- auf Glasfaserkabel bis in die Büroräume, sind in jedem Büro Switche erforderlich. Neben PC’s, Netzwerkdrucker und anderer netzwerksfähiger Peripheriegeräte, sollen auch Telefone angeschlossen werden. Die Switche müssen aufgrund des Lärmschutzes unbedingt lüfterlos sein und müssen Peripherigeräte mit Strom (PoE) versorgen können.
Die Stadt Lahr ist dabei veraltete Netzwerksinfrastruktur sukzessive zu modernisieren und in diesem Zusammenhang die Netzwerksicherheit zu erhöhen. Hierbei sollen die Verwaltungsgebäude mit neuen Netzwerkkomponenten ausgestattet und direkt an unser Rechenzentrum zentral angebunden werden.
In Kürze werden die Sanierungsarbeiten der Gebäudeverkabelung im Rathaus „Luisenschule“ abgeschlossen. Da sich hierbei insbesondere die Anzahl der Stockwerksverteiler geändert hat, müssen die vorhandenen Verteilerswitche erweitert und teilweise ersetzt werden.
Durch die Umstellung von Kupfer- auf Glasfaserkabel bis in die Büroräume, sind in jedem Büro Switche erforderlich. Neben PC’s, Netzwerkdrucker und anderer netzwerksfähiger Peripheriegeräte, sollen auch Telefone angeschlossen werden. Die Switche müssen aufgrund des Lärmschutzes unbedingt lüfterlos sein und müssen Peripherigeräte mit Strom (PoE) versorgen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aktive Netzwerkskomponenten Rathausgebäude II
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haigerloch
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72401
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahrens, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx