Sanierungsmanagement Hillerheide Referenznummer der Bekanntmachung: V284 22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.recklinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsmanagement Hillerheide
Das zu beauftragende Sanierungsmanagement soll für weitere zwei Jahre das integrierte energetische Quartierskonzept Hillerheide umsetzen. Dabei sollen die einzelnen Prozessschritte für die Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit mit den Akteuren im Quartier initiiert und koordiniert werden. Das Sanierungsmanagement ist der Ansprechpartner für das Thema der energetischen Quartierssanierung im Quartier Hillerheide.
45659 Recklinghausen - Hillerheide
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Recklinghausen mbH (SER) ist als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Recklinghausen von dieser mit der Umsetzung des "Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Hillerheide" (ISEK Hillerheide) sowie der Realisierung aller in diesem Zusammenhang stehenden und erforderlichen Maßnahmen beauftragt worden.
Das ISEK Hillerheide, welches 2015 im Auftrag der Stadt Recklinghausen erarbeitet und vom Rat beschlossen wurde, definiert die folgenden fünf Leitprojekte zur Entwicklung des Stadtteils Hillerheide:
1. "Zukunftskonzept ehemalige Trabrennbahn"
2. "Städtebauliche Integration Blitzkuhlenstraße"
3. "Attraktive Mitte Gertrudisplatz"
4. "Stadtteilleben - Vorhandenes vernetzen und ergänzen"
5. "Energetische Quartierssanierung"
Ziel der Umsetzung des ISEK Hillerheide ist es, ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Wohnquartier auf dem ehemaligen Trabrennbahnareal zu schaffen und bestmöglich in den gewachsenen Stadtteil Hillerheide unter Berücksichtigung der dortigen Bebauung bzw. Infrastruktur, der Anwohnerschaft und ihrer Nutzungsansprüche zu integrieren
Die "Energetische Quartierssanierung" (Leitprojekt 5) innerhalb des förmlich festgelegten Stadtumbaugebietes erfolgt seit April 2020 durch ein extern beauftragtes Sanierungsmanagement, welches durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Programm 432 "Energetische Stadtsanierung" gefördert wird. Grundlage für die Arbeit des Sanierungsmanagements bildet das Integrierte Energetische Quartierskonzept Hillerheide, das insgesamt 31 Maßnahmen zur Minderung von energiebasierten CO2-Emissionen beschreibt. Die Laufzeit des Sanierungsmanagements von drei Jahren endet Mitte April 2023 und soll vorbehaltlich einer Förderzusage der KfW um zwei Jahre verlängert werden.
Der Schwerpunkt in der Umsetzung des Konzeptes liegt dabei insbesondere auf einer methodischen Aktivierung und Beratung der Eigentümer*innen, Mieter*innen und Bürger*innen des Stadtteils Hillerheide über Energieverbrauch, Energieeinsparpotentiale und Energieeffizienzstandards. In diesem Zusammenhang ist das Sanierungsmanagement Ansprechpartner vor Ort und sitzt in einem Büro in zentraler Lage im Stadtteil Recklinghausen Hillerheide.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierungsmanagement
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderung der Vergabeunterlagen, der Versand der Vergabeunterlagen und die Entgegennahme von Angeboten erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de oder www.vergabe.nrw.de.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Die Auftragsbekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen Bietern gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV auch ohne Registrierung auf dieser Vergabeplattform zur Verfügung. Das Einreichen eines Angebotes mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform wird zwingend verlangt.
Eine Registrierung bei der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktive Teilnahme, insbesondere für die Abgabe eines Angebotes somit zwingend erforderlich (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VgV).
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z.B. die Eingabe einer Bieterfrage und deren Beantwortung, erfolgt mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform. Die Einreichung von Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen. Eine Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD4D0CK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung erstellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat, und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
-der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
-Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebots oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden, oder
-Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de