Speisenversorgung für die Offenen Ganztagsschulen der Stadt Gummersbach sowie die Bewirtschaftung der Mensa des Städtischen Lindengymnasiums Referenznummer der Bekanntmachung: 1/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gummersbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Speisenversorgung für die Offenen Ganztagsschulen der Stadt Gummersbach sowie die Bewirtschaftung der Mensa des Städtischen Lindengymnasiums
Speisenversorgung für die Offenen Ganztagsschulen der Stadt Gummersbach und die Bewirtschaftung der Mensa des städtischen Lindengymnasium. Die Ausschreibung der 9 Offenen Ganztagsschulen (OGS) und die Bewirtschaftung der Mensa des Lindengymnasium erfolgt in zwei Losen.
Los 1: Offene Ganztagsschulen
- Speisenanlieferung im Regenerationsfertigen Zustand
- Stellen geeigneter Regenerationstechnik
Los 2: Bewirtschaftung Mensa im Lindengymnasium
Bewirtschaftung der Mensa inkl.
- Warenanlieferung
- Wareneinlagerung
- Speisenregeneration
- Zubereitung Frischprodukte
- Warenbereitstellung/-ausgabe
- Geschirrrücknahme
- sowie Spülen und Reinigen
Speisenversorgung 9 Offene Ganztagsschulen
Gummersbach 9 Offene Ganztagsschulen:
GGS Becke, GGS Bernberg, GGS Derschlag, GGS Dieringhausen, GGS Hülsenbusch, GGS Körnerstraße, GGS Niederseßmar, GGS Steinenbrück, GGS Windhagen
- Speisenanlieferung im Regenerationsfertigen Zustand
- Stellen geeigneter Regenerationstechnik
Vertragsdauer max. 5 Jahre
Bewirtschaftung des Lindenforums im städtischen Lindengymnasium
Lindenforum des Städtischen Lindengymnasiums Moltkestraße 50 51643 Gummersbach
Bewirtschaftung Mensa im Lindengymnasium:
Bewirtschaftung der Mensa inkl.
- Warenanlieferung
- Wareneinlagerung
- Speisenregeneration
- Zubereitung Frischprodukte
- Warenbereitstellung/-ausgabe
- Geschirrrücknahme
- sowie Spülen und Reinigen
max. Vertragsdauer 5 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz (Formular 522)
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Jahresdurchschnittlich Beschäftigte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eintragung in die Handwerksrolle, Berufsregister oder Register der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialversicheurng (Krankenkasse, Berufgenossenschaft)
außerdem Daten Seite 16 Nr. 3 der Vergabeunterlagen
- Unternehmensdarstellung
- Verpflegungskonzept (zu den jeweiligen Losen)
o Erläuterungen zum Wareneinkauf/ Produkteinsatz
o Erläuterungen zum Personaleinsatz/ Personalstruktur
o Erläuterungen zur Qualitätssicherung innerhalb der Produktionsstätte
o Vorlage der Speisenplanung (wie für die OGS/ Mensa vorgesehen)
inkl. der zugehörigen Kalibrierungstabelle und evtl. Kennzeichnungen
o Aktionswochen-/ Aktionstageplanung falls vorgesehen
o Hinweise zur Kostformberechnung/ Diätetik
o Erläuterungen zur Nachhaltigkeit
- Konzept: HACCP / Qualitätsmanagement /
Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9000 ff/ 14.000 ff etc.
- Havariekonzept
- Preisblätter entsprechend Vorgabe (Anlage 1.1 und 1.2)
- Speisepläne und zugrunde liegende Kalibrierungstabellen
- Vertragsunterlagen (Anlage 4.1 und 4.2)
- Referenzen zu vergleichbaren Leistungen(mindestens 3), davon mindestens eine wertbare Referenz zur Verpflegung von mindestens 200 Schülern je Tag
- Eigenerklärung zu MiLog, AEntG und SchwarzArbG (Anlage 6)
- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Anlage 7)
- Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 8)
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Gummersbach ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebote sind ausschließlich elektronisch bis zum genannten Eröffnungs- /Einreichungstermin über den Vergabemarktplatz (https://www.vmp-rheinland.de) einzureichen.
Die Öffnung der elektronischen Angebote findet im Rathaus der Stadt Gummersbach, Rathausplatz 1, 3. Etage, Zimmer 331, 51643 Gummersbach statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz (VMP Rheinland).
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDUDE5P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Etwaige Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen sind gemäß § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de