Lieferung eines Gerätewagen Logistik GW-L2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bösingen
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Gerätewagen Logistik GW-L2
Lieferung eines Gerätewagen Logistik GW-L2 mit Fahrgestell, Aufbau und Beladung
Los 1 Fahrgestell und Feuerwehrtechischer Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung des Fahrgestells (Teil 1) und des feuerwehrtechischen Aufbaus (Teil2)
Los 2 Feuerwehrtechnische Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der Eintragung im Berufsregister; Angabe zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Angabe der Geschäftsumsätze letzten 3 Jahre; Angabe von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (letzten 3 Jahre); Angabe zu evtl. Insolvenzverfahren des Betriebs; Angabe zur Liquidation des Unternehmens; Angabe zur Zuverlässigkeit als Bewerber; Angabe zur Verpflichtung der Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen
siehe III.1.2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.