Kanalinspektion Stadt Gütersloh 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-66-3-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalinspektion Stadt Gütersloh 2023-2025
Reinigung und Inspektion von Haltungen, Anschlussleitungen und Schächten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Damit die Bestimmungen der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVo Kanal in NRW) eingehalten werden, sind jährlich ein Teil der Kanäle und Schächte zu reinigen und auf ihren Zustand zu prüfen. Im Einzelnen sind folgende Leistungen vorgesehen:
Ca. 60 km pro Jahr Kanalspezialreinigung gem. DWA-M 197 der Hauptkanäle und anschließende TV-Untersuchung, ca. 16 km pro Jahr visuell unterstütze Spezialreinigung gem. DWA-M 197 der Anschlussleitungen vom Hauptkanal und anschließende TV-Untersuchung, Reinigung und Inspektion mit einer vollsphärischen digitalen TV-Kamera (360° x 360° Bilderfassung) von ca. 1450 Schächten pro Jahr
Der Vertrag wird für beide Vertragspartner zunächst nur bis 31.12.2023 geschlossen. Kündigt die Stadt (Auftraggeber) den Vertrag nicht spätestens am 31.08.2023, so verlängert er sich bis zum 30.11.2024.
Kündigt die Stadt den Vertrag nicht spätestens am 31.08.2024, so verlängert er sich bis zum 30.11.2025. Der Vertrag endet in jedem Fall spätestens am 30.11.2025.
Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen sind nach Erfahrungswerten und dem Bedarf der einzelnen Jahre sorgfältig geschätzt. Dennoch besteht über die gesamte Vertragslaufzeit (2023, 2024, 2025) kein Anspruch auf Erreichen der ausgeschriebenen Mengen. Eine eindeutige Mengenzusage ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht möglich. Eine Über- oder Unterschreitung der im Leistungsverzeichnis dargestellten Mengen kann nicht ausgeschlossen werden.
Erforderliche jährliche Menge laut Leistungsbeschreibung:
ca. 1450 Schächte, ca. 60 km Haltungen, ca. 16 km Leitungen
Der Vertrag wird für beide Vertragspartner zunächst nur bis 31.12.2023 geschlossen. Kündigt die Stadt (Auftraggeber) den Vertrag nicht spätestens am 31.08.2023, so verlängert er sich bis zum 30.11.2024.
Kündigt die Stadt den Vertrag nicht spätestens am 31.08.2024, so verlängert er sich bis zum 30.11.2025. Der Vertrag endet in jedem Fall spätestens am 30.11.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufsregister.
Zur Nachweisführung genügt zunächst eine entsprechende Eigenerkläung in dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124_LD). Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerkläung in dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124_LD).
2. ein Insolvenzverfahren ist nicht beantragt oder eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerkläung in dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124_LD).
3. das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerkläung in dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124_LD).
4. die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen wurde ordnungsgemäß erfüllt. Zur Nachweisführung genügt zunächst eine entsprechende Eigenerkläung in dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124_LD). Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheidung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen.
1. Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren. Zur Nachweisführung genügt zunächst eine entsprechende Eigenerkläung in dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124_LD). Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, sind mindestens drei Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren vorzulegen.
2. Anzahl der in den letzten 5 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Zur Nachweisführung genügt zunächst eine entsprechende Eigenerkläung in dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124_LD). Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, ist die Zahl der in den letzten 5 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten anzugeben und die für die Leitung vorgesehenen Personen zu benennen.
3. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 (aufrufbar unter: http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html) Beurteilungsgruppen I und R sind zu erfüllen. Zur Nachweisführung ist eine Bescheinigung über den Besitz des Gütezeichens Kanalbau RAL-GZ 961 für die Beurteilungsgruppen I und R vorzulegen. Als gleichwertig gilt, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die Beurteilungsgruppen I und R entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist.
zu Ziffer 1.: der Bieter muss über mindestens drei Referenzen aus den letzten 5 Jahren verfügen. Zur Nachweisführung genügt zunächst eine entsprechende Eigenerkläung in dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124_LD). Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, sind mindestens drei Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren vorzulegen.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.