1/BIUD/W0212 Zivile Fluglehrberechtigte Hubschraubergrundausbildung für die Bundeswehr
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 20: Ausbildung, Schulung und Simulation in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften. Hubschrauberzentrum Bückeburg.
NUTS-Code DE9 Niedersachsen
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 760440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Los 1 - Hubschraubergrundausbildung60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist)2. Eigenerklärung RUS Sanktionen (EinkaufBw IUD, Stand 4/2022)Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist)2. Eigenerklärung RUS Sanktionen (EinkaufBw IUD, Stand 4/2022)Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB (BAAINBw-B-V 034/10.2019)2. Erklärung zur Mehrwertsteuer (BAAINBw-B-V 045/12.2015)
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB (BAAINBw-B-V 034/10.2019)2. Erklärung zur Mehrwertsteuer (BAAINBw-B-V 045/12.2015)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) (BAAINBw-B 096a/04.2015)
Anlagen zum Merkblatt VS-NfD:
a. Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB liegt vor (BAAINBw-B-V 031/04.2016)
b. Staatenliste BMI
c. Unteraufträge nach § 9 VSVgV (BAAINBw-B-V 046/12.2015)
d. Sofern zutreffend:
Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauf-tragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (BAAINBw-B-V 032/04.2016)
e. Sofern zutreffend:
Verpflichtungserklärung für Fremdpersonal (Bw-3286/V-03.16)
2. Vorlage gültiger Zulassungen und Lizenzen des zur Ausführung eingesetzten Fluglehrpersonals:
• Durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) anerkannte zivile oder militärische Fluglehrlizenz auf EC135 (Central Panel Display System) und / oder durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) anerkannte zivile oder militärische Fluglehrlizenz auf Bell 206
• Nachweis der Mehrfachbesatzungslehrberechtigung MCCI (Multi Crew Coordination Instructor)
• Für Fluglehrpersonal auf dem Modell EC135:
EASA Part FCL Lizenz; Lizenz zur Durchführung der Ausbildung zum Erwerb ATPL (H)/IR (mehrmotorige Hubschrauber, Nacht-Rating)
Gültige Fluglehrberechtigung FI (Flight Instructor) - wenn der Einsatz auf die Ausbildungsstufen I + II beschränkt ist.
Instrumentenflugberechtigung FI IR (Flight Instructor Instru-ment Rating) - wenn ein Einsatz im Rahmen der Ausbildungs-stufe IV vorgesehen ist.
• Für Simulatorfluglehrberechtigte:
Nachweis der SFI (H)- Synthetic Flight Instructor for Helicopter- Berechtigung
3. Eigenerklärung zur Einholung einer zivilen oder militärischen Fluglehrlizenz auf dem LUH SK
4. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse des zur Ausführung eingesetzten Per-sonals auf dem Sprachlevel NATO Sprachprofil 3332 oder vergleichbar (europäischer Referenzrahmen: Level C1 oder höher).
5. Nachweis der englischen Sprachkenntnisse des zur Ausführung eingesetzten Personals auf dem Sprachlevel NATO Sprachprofil 3332 oder vergleichbar (ICAO Level 4 oder höher).
6. Eigenerklärung: Das zur Ausführung eingesetzte Fluglehrpersonal verfügt über keine Staatsbürgerschaft, die als besonderes Sicherheitsrisiko (SmbS gemäß §13 Abs. 1 Nr. 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) eingestuft wird.
7. Nachweis über das Bestehen eines Sicherheitsbescheides des BMWK (Sicherheitsüberprüfung der Stufe 2 des SÜG)
Oder
Formlose Bereitschaftserklärung zur Einholung des Sicherheitsbescheides / Sicherheitsüberprüfung Stufe 2.
Hinweis: Die Sicherheitsüberprüfung wird gem. § 16 Abs. 5 ff. der Rahmenvereinbarung nach Zuschlagserteilung und vor Beginn der Auftragsausführung durch den Auftraggeber veranlasst.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) (BAAINBw-B 096a/04.2015)
Anlagen zum Merkblatt VS-NfD:
a. Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB liegt vor (BAAINBw-B-V 031/04.2016)
b. Staatenliste BMI
c. Unteraufträge nach § 9 VSVgV (BAAINBw-B-V 046/12.2015)
d. Sofern zutreffend:
Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauf-tragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (BAAINBw-B-V 032/04.2016)
e. Sofern zutreffend:
Verpflichtungserklärung für Fremdpersonal (Bw-3286/V-03.16)
2. Vorlage gültiger Zulassungen und Lizenzen des zur Ausführung eingesetzten Fluglehrpersonals:
• Durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) anerkannte zivile oder militärische Fluglehrlizenz auf EC135 (Central Panel Display System) und / oder durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) anerkannte zivile oder militärische Fluglehrlizenz auf Bell 206
• Nachweis der Mehrfachbesatzungslehrberechtigung MCCI (Multi Crew Coordination Instructor)
• Für Fluglehrpersonal auf dem Modell EC135:
EASA Part FCL Lizenz; Lizenz zur Durchführung der Ausbildung zum Erwerb ATPL (H)/IR (mehrmotorige Hubschrauber, Nacht-Rating)
Gültige Fluglehrberechtigung FI (Flight Instructor) - wenn der Einsatz auf die Ausbildungsstufen I + II beschränkt ist.
Instrumentenflugberechtigung FI IR (Flight Instructor Instru-ment Rating) - wenn ein Einsatz im Rahmen der Ausbildungs-stufe IV vorgesehen ist.
• Für Simulatorfluglehrberechtigte:
Nachweis der SFI (H)- Synthetic Flight Instructor for Helicopter- Berechtigung
3. Eigenerklärung zur Einholung einer zivilen oder militärischen Fluglehrlizenz auf dem LUH SK
4. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse des zur Ausführung eingesetzten Per-sonals auf dem Sprachlevel NATO Sprachprofil 3332 oder vergleichbar (europäischer Referenzrahmen: Level C1 oder höher).
5. Nachweis der englischen Sprachkenntnisse des zur Ausführung eingesetzten Personals auf dem Sprachlevel NATO Sprachprofil 3332 oder vergleichbar (ICAO Level 4 oder höher).
6. Eigenerklärung: Das zur Ausführung eingesetzte Fluglehrpersonal verfügt über keine Staatsbürgerschaft, die als besonderes Sicherheitsrisiko (SmbS gemäß §13 Abs. 1 Nr. 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) eingestuft wird.
7. Nachweis über das Bestehen eines Sicherheitsbescheides des BMWK (Sicherheitsüberprüfung der Stufe 2 des SÜG)
Oder
Formlose Bereitschaftserklärung zur Einholung des Sicherheitsbescheides / Sicherheitsüberprüfung Stufe 2.
Hinweis: Die Sicherheitsüberprüfung wird gem. § 16 Abs. 5 ff. der Rahmenvereinbarung nach Zuschlagserteilung und vor Beginn der Auftragsausführung durch den Auftraggeber veranlasst.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit