Lieferung von zwei Notarzteinsatzfahrzeugen nach DIN 75079 einschließlich Fahrgestell, Auf-/Ausbau und der medizinischen Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/011
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Notarzteinsatzfahrzeugen nach DIN 75079 einschließlich Fahrgestell, Auf-/Ausbau und der medizinischen Beladung
Die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung von zwei komplett ausgestatteten Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) nach DIN 75079 in drei Losen europaweit aus.
Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung der Fahrzeuge, den Ausbau der Fahrzeuge zum Notarzteinsatzfahrzeug sowie die Lieferung der medizinischen Ausstattung, der Beatmungsgeräte und Sekret-Absaugpumpen und der Spritzenpumpen.
Die Anforderungen an die Notarzteinsatzfahrzeuge ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung sowie den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 3. Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich im fabrikneuen Zustand auszuliefern. Zulässige Abweichungen sind der Leistungsbeschreibung oder dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Angebote können für ein Los oder beide Lose eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag je Los an unterschiedliche Bieter oder als Gesamtauftrag zu erteilen.
In dieser Ausschreibung sind Nebenangebote nur zu dem Los 1 zugelassen.
Fahrzeug und Aus-/Aufbau
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Der Auftraggeber übernimmt das ausgebaute Fahrzeug nach erfolgreicher Schlussabnahme beim Auftragnehmer zu Los 1.
Lieferung von zwei Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) nach DIN 75079:2009-11
Als "Optionale Positionen" gekennzeichneten Positionen sind im Leistungsverzeichnis an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2 etc." zu erkennen. Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 01.05.2023 (spätester Termin für die Zuschlagerteilung) sowie einem voraussichtlichen Ende: 17.05.2024 (spätester Fertigstellungstermin Übergabe Komplettfahrzeug) definiert.
Der Bieter zu Los 1 hat die tatsächliche Lieferzeit (Wochen nach Auftragserteilung) im Leistungsverzeichnis zu Los 1 verbindlich anzugeben. Die Fertigstellung der komplett ausgestatteten, verkehrssicheren und betriebsfertigen Fahrzeuge hat im Zeitraum der KW 01/2024 und spätestens bis zur KW 20/2024 zu erfolgen.
Bei der Angabe der Lieferzeit später als die Kalenderwoche 20/2024 und/oder einem Fertigstellungstermin vor der Kalenderwoche 01/2024 führt dies zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Beladung - Medizinische Ausstattung
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Die Beladung ist vom Auftragnehmer zu Los 2 an den Auftragnehmer zu Los 1 auszuliefern.
Lieferung von medizinischen Ausstattungen für zwei Notarzteinsatzfahrzeuge gemäß des Leistungsverzeichnisses zu Los 2.
Die Beladung ist vom Auftragnehmer zu Los 2 an den Auftragnehmer zu Los 1 auszuliefern.
Alle Gegenstände sind komplett, funktionsbereit und geprüft zu liefern.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 01.05.2023 (spätester Termin für die Zuschlagerteilung) sowie einem voraussichtlichen Ende: 24.11.2023 (späteste Anlieferung der Beladung) definiert.
Der Lieferumfang wird vom Auftraggeber bei Auftragserteilung bestellt, jedoch später schriftlich abgerufen. Es ist ein Anlieferzeitfenster von Kalenderwoche 30/2023 bis spätestens Kalenderwoche 47/2023 vorzusehen. Eine Abweichung vom angegebenen Zeitfenster führt zum Ausschluss des Angebotes.
Beladung - Beatmungsgeräte und Sekret-Absaugpumpen
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Die Beladung ist vom Auftragnehmer zu Los 3 an den Auftragnehmer zu Los 1 auszuliefern.
Lieferung von Beatmungsgeräten und Sekret Absaugpumpen für zwei Notarzteinsatzfahrzeuge gemäß des Leistungsverzeichnisses zu Los 3.
Die Beladung ist vom Auftragnehmer zu Los 3 an den Auftragnehmer zu Los 1 auszuliefern.
Alle Gegenstände sind komplett, funktionsbereit und geprüft zu liefern.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 01.05.2023 (spätester Termin für die Zuschlagerteilung) sowie einem voraussichtlichen Ende: 24.11.2023 (späteste Anlieferung der Beladung) definiert.
Der Lieferumfang wird vom Auftraggeber bei Auftragserteilung bestellt, jedoch später schriftlich abgerufen. Es ist ein Anlieferzeitfenster von Kalenderwoche 30/2023 bis spätestens Kalenderwoche 47/2023 vorzusehen. Eine Abweichung vom angegebenen Zeitfenster führt zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nur Bieter Los 1- Referenzliste (Vordruck):
Referenzen über qualtitativ und quantitativ vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
- Art der Leistung
- Auftragswert
- Ausführungs- und Fertigungszeitraum
- Auftraggeber
Vergleichbare Leistungen sind quantitativ und qualitativ vergleichbare Aufträge.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamm
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.4) Bei Eignungsleihe
(1.4.1) ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.5) Vordruck "Angebot"
(1.6) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.7) Zusammenfassung der Lose (im Vordruck Leistungsverzeichnis)
(1.8) Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot
(1.9) Ggf. Nachweise zur Gleichwertigkeit (techn. Spezifikationen, Normen etc.
(1.10) Nur Bieter Los1:
(1.10.1) Technische Datenblätter
(1.10.2) Detaillierte Produktbeschreibungen und ggf. Nachweise zur Gleichwertigkeit
(1.10.3) Beschreibung der Schnittstelle
(1.10.4) Hinweise zu erforderlichen Ausnahmegenehmigungen
(1.10.5) Angaben zu ggf. nur für bestimmte Aufbauhersteller nötige zusätzliche Sonderausstattungen
(1.10.6) Ausbaubeschreibung und aussagefähige Unterlagen zum Ausbau mit entsprechenden Zeichnungen der Konstruktion
Angaben über die dafür vorgesehenen Werkstoffe etc.
Technische Beschreibung mit bildlichen Darstellungen
(1.10.7) Nachweis der sicherheitstechnischen Prüfung Zertifikate/Berechnungen nach der DIN 75079 für den Sitz im Fahrgastraum, Gurtanbindepunkte, Anbindung der medizintechnischen Gerätschaften an das Mobiliar (Schrankauszüge, Schubladen und Klappen).
(1.10.8) Hinweise zu erforderlichen Ausnahmegenehmigungen
(1.10.9) Nachweis der Zertifizierung über den Einbau von Digitalfunkgeräten
(1.10.10) Nachweis des erfolgreich durchgeführten und bestandenen Crashtests unter Angabe der Prüfberichtnummer
(1.10.11) Vorläufige Gewichtsbilanz
(1.10.12) Energiebilanz
(1.10.13) Beladepläne, Entwurfsskizze über die Unterbringung der Ausrüstungsgegenstände
(1.10.14) Informationen zur Sitzbeschaffenheit und Befestigung inkl. Nachweis über erforderliche Zulassungen oder Prüfzertifikate
(2) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(2.2) Nur Bieter Los1:
(2.2.1) Erläuterungen zu den angebotenen verlängerten Garantiezeiten, Gewährleistungsumfang und der Wartungsintervalle
(2.2.2) Erläuterungen zu den angebotenen verlängerten Garantiezeiten, Gewährleistungsumfang und der Wartungsintervalle
(2.2.3) Nach Zuschlagserteilung:
Name des eingesetzten Projektbeauftragten
(3) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 10 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(3.1) Nur Bieter Los1:
(3.1.1) Vorführung eines vergleichbaren Komplettfahrzeugs oder Ausbaus
(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung
(7.2) Bewerbungsbedingungen
(7.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(7.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(7.5) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD05S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html