Universität Mannheim, Sanierung Schloss Ehrenhof-WestGefahrstoffsanierung und nicht-konstruktiver Rückbau Referenznummer der Bekanntmachung: 23-59046
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-mannheim-und-heidelberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-mannheim-und-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universität Mannheim, Sanierung Schloss Ehrenhof-WestGefahrstoffsanierung und nicht-konstruktiver Rückbau
Gefahrstoffsanierung und nicht-konstruktiver Rückbau
Bismarckstraße 10, 68161 Mannheim
Gegenstand des Auftrages ist die Erstellung des technischen Sanierungsschutzes sowie alle Tätigkeiten an Schad- und Gefahrstoffen gemäß TRGS 505, TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 und TRGS 551. Weiterhin erfolgt eine Teilentkernung des Gebäudes bis zum Rohbau sowie Teilsanierungen im Bestand im UG, ZG, EG, 1. OG, 2.OG und DG des Gebäudes. Umfang der Leistung: Demontage und Entsorgung von ca. 900 m² Weichbodenbeläge, ca. 750 m² Parkettboden, ca. 800 m² nichtragende Innenwände aus Mauerwerk, ca. 60 Innenfenster, ca. 1.750 m² Estriche, ca. 95 St. Heizkörper, ca. 2.000 m Rohrleitungen mit KMF-Dämmung, ca. 4.000 m² asbesthaltiger Putz an Decken und Wänden, ca. 100 m Rohrleitung mit PAK-haltigem Anstrich, Grob- und Feinreinigung gemäß TRGS 505/TRGS 519/TRGS 521/TRGS 524 von ca. 4.000 m² Grundfläche, ca. 1.000 m² Staubschutzwänden, ca. 1.800 m² Schutzabdeckungen Holz, ca. 2.000 m² Staubschutzabdeckungen, ca. 430 t Entsorgung Asbesthaltige Abfälle AVV 170601* und AVV 170605*, ca. 25 t Entsorgung KMF-Abfälle AVV 170603*, ca. 160 t Entsorgung Mineralische Abbruchabfälle AVV 170101, ca. 360 t Entsorgung Mineralische Abbruchabfälle AVV 170107.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls beitragspflichtig. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Registereintragungen. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Haftpflichtversicherung [Betrag gelöscht] Euro für Personen-/Sach- und Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Umweltschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr.
Haftungsausschlüsse wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder asbesthaltige Erzeugnisse, Künstliche Mineralfasern, Schwermetalle, Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe, Polychlorierte Biphenyle zurückzuführen sind, sind nicht zulässig.
Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
Personalstand der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich der Schad-/ Gefahrstoffsanierung in baulichen und technischen Anlagen (keine Altlasten-/Bodensanierungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen.
Personalstand der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich Abbruch- und Rückbau von baulichen und technischen Anlagen (keine Altlasten-/Bodensanierungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen.
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten fünf Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums, der stichwortartigen Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Nachweis über Beschäftigte mit Sachkundenachweis TRGS 519 Anlage 3 (Mindestanforderungen 5 Beschäftigte mit Sachkundenachweis TRGS 519 Anlage 3)
Nachweis über Beschäftigte mit Sachkundenachweis TRGS 519 Anlage 4 (Mindestanforderungen 5 Beschäftigte mit Sachkundenachweis TRGS 519 Anlage 4)
Nachweis über Beschäftigte mit Sachkundenachweis TRGS 524 / DGUV-Regel 101-004 (Mindestanforderungen 5 Beschäftigte mit Sachkundenachweis TRGS 524 / DGUV-Regel 101-004)
Nachweis über Beschäftigte mit Sachkundenachweis TRGS 521
(Mindestanforderungen 3 Beschäftigte mit Sachkundenachweis TRGS 521)
Von den mindestens drei vergleichbaren Referenzen/Einzelleistungen der letzten fünf Kalenderjahre gemäß Formblatt 444 sind mindestens 2 Referenzen über abgeschlossene Schadstoffsanierungen in Gebäuden mit BGF-Flächen von mindestens 4.000 m² vorzulegen mit Angabe des Ansprechpartners, der Auftragssumme, des Ausführungszeitraums, der stichwortartigen Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen hinsichtlich der Schadstoffsanierung, Angabe zur Art der Baumaßnahme (Sanierung, Denkmal), Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, NU), ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Der Auftraggeber schreibt vor, dass folgende kritische Aufgaben direkt vom Bieter selbst oder - wenn der Bieter einer Bietergemeinschaft angehört - von einem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgeführt wird:
Begründung:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]