Filterpresse Referenznummer der Bekanntmachung: Pup_046
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Filterpresse
Lieferung und Aufstellung einer Filterpresse, geschlossen, automatisiert mit Waschfunktion und Containment
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Aufstellung einer Filterpresse, teilautomatisiert, mit Waschfunktion und Containment.
Mit dem Projekt „Powder-Up!“ entsteht am ZSW eine Pilotanlage für die Hochskalierung der Synthese maßgeschneiderter Kathodenmaterialien vom 1-Kilogramm- über den 10-Kilogramm- bis zum 100-Kilogramm-Maßstab. Der Auslegung zugrundeliegende Einsatzstoffe sind NCM und NCA.
In „Powder-Up“ kommen ausschließlich industriebewährte Maschinen zum Einsatz, um eine Pulverherstellung unter industrienahen Bedingungen zu garantieren - von der Produktion eines sogenannten Precursors und dessen Weiterverarbeitung mit Lithiumsalzen - bis hin zur abschließenden Oberflächennachbehandlung des Endproduktes.
Die vorgesehenen Materialdurchsätze erfordern Einrichtungen mit entsprechendem Fassungsvermögen, um das Hochskalieren der Materialmengen zu ermöglichen.
Maschinen und Sicherheit: EU-Richtlinie für Maschinen 2006/42/EC mit späteren Änderungen und zugehörigen Standards. ATEX-Richtlinie 2014/34/EU mit späteren Änderungen, PED-Richtlinie 2014/68/EU mit späteren Änderungen, CE Kennzeichnung: Gemäß EG Verordnung Nr. 765/2008
Elektrische Norm: EN 60204-1:2018, Sicherheit von Maschinen - elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Lieferumfang:
Membranfilterpressenautomat für die Waschung und Entwässerung von Fällungsprodukt.
Betriebssichere Filtration und Entleerung von Filterkuchen ohne Anwesenheit des Betreibers im Prozesszyklus. Durch die Möglichkeit von steuerungstechnisch einstellbaren Betriebsarten sollen Änderungen des zu filtrierenden Mediums sowie Änderungen von Anforderungen an Durchsatz, TS-Gehalt einfach realisiert werden können.
Materialbeständigkeit gegenüber dem Produkt ist für 2 Jahre zu gewährleisten:
Bei 40% Feststoffanteil und 60% Lösung (bestehend aus maximal 20%iger Säure (HCL o. H2SO4) oder Lauge (NaOH), alle Materialien der Maschine mit Produktkontakt sind Säuren und Laugenbeständig.
Filterkuchendicke/Kammertiefe rd. 32 mm, Plattengröße ca. 470 x 470 mm.
Möglichst kompaktes Aggregat mit einem Durchsatz von rd. 100l/8h aufgeteilt in praktikable Chargen, Filtervolumen (min) 18 l, Filterfläche 1,3 m², Abmessungen (max.) rd. 3m³, Gewicht rd. 1t,
Durch tropfdichte Ausführung und Dichtheitsprüfung vor jedem Zyklus wird Personal und Material geschützt. Alle Abläufe sind geschlossen und werden entsprechend gesammelt und abgleitet. Abluftanschluss, Vorlagen-, Produkt- und Waschflüssigkeitsbehälter sind Teil des Lieferumfangs.
1. Wertungsschritt: Die Bewerber werden auf Nichtvorliegen von Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 GWB, sowie der Verordnung (EU) überprüft. Im 2. Wertungsschritt wird die Eignung gemäß III.1) überprüft. Insbesondere der Nachweis bzgl. der Erfahrung in der erfolgreichen Etablierung von Filterpressen mit vergleichbarem Funktionsumfang und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung ist der Bewerbung beizulegen.
- Berufs- oder Handelsregisterauszug. Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB, sowie die Erklärung nach Verordnung (EU) 2022/576. (Kann über Muster F105o erfolgen). Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
(1) Nachweis der geforderten Haftpflichtversicherungsdeckung und im Bedarfsfall einer notwendigen Sicherheitsleistung.
(2) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten drei Jahre des Unternehmens gemäß § 45 VgV, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
(3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß § 45 VgV.
Haftpflichtversicherungsdeckung mit mindestens 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden und 1,0 Mio. EUR bei sonstigen Schäden.
(1) Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes wenn möglich, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber inkl. der Bescheinigungen gemäß § 122 GWB. (2) Nachweis bzgl. der Erfahrung in der erfolgreichen Etablierung von Filterpressen mit vergleichbarem Funktionsumfang und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung.
gemäß II.2.4)
Die entsprechenden Unterlagen werden in Stufe 2 des Verfahrens an die teilnehmenden Unternehmen versendet.
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen an ZSW-Unternehmen (Auftragsbedingungen)
(2) Bewerbungsbedingungen (632 EU) für die Vergabe von Leistungen nach VgV
(3) Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (635)
(4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
- jeweils in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Bewerbungsformblatt Muster F105 ist mit den entsprechenden Angaben und zusätzlichen Anlagen gemäß Teilnahmebedingungen Abschnitt III.1) mit der Bewerbung abzugeben. Fehlende Angaben können zum Ausschluss für Stufe 2 des Verfahrens führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.