Planungsleistung Haustechnik - Neukonzeption Betriebsgelände Bau- und Gartenbetrieb Lahr, Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung (§§ 53 - 56 HOAI) Referenznummer der Bekanntmachung: XX/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lahr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Haustechnik - Neukonzeption Betriebsgelände Bau- und Gartenbetrieb Lahr, Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung (§§ 53 - 56 HOAI)
Der Bau- und Gartenbetrieb Lahr hat seinen Hauptsitz in der Gutleutstraße 23 in Lahr (Flurstück Nr. 4290). Auf dem Gelände befinden sich mehrere Hallen, Werkstätten sowie Sozialräume.
Aufgrund der nahezu kompletten Versiegelung des Areals, sollen die Flachdächer begrünt und zur regenerativen Energiegewinnung genutzt werden.
Zudem ist vorab zu prüfen, ob eine neue Nahwärmeinsel aufgebaut oder an ein bestehendes Wärmenetz angeschlossen werden kann. Nach Ausführungsstandard der Stadt Lahr soll beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energien 30 % über den gesetzlichen Vorgaben (EEWärmeG) liegen. Ein Einsatz von fossilen Energieträgern bei neu errichteten Heizanlagen wird nicht gewünscht.
Das entstehende Quartier soll nicht nur bei der Energiequelle, sondern auch im Bereich Haustechnik miteinander vernetzt sein.
Büro- und Werkstattgebäude:
Das Bestandsgebäude soll abgebrochen werden. Der neue Bau soll im Sinne einer guten städtebaulichen Ausformung, als straßenbegleitender Bau vorgesehen werden. In der Gestalt soll dieser klar mit dem bereits bestehenden Personal- und Werkstattgebäude eine einheitliche Präsenz bilden.
Das neue Gebäude ist um eine Stellplatztiefe von der Straße abzurücken, um neue Parkmöglichkeiten, ohne Überkreuzung mit dem Betriebsverkehr, anbieten zu können.
Im Erdgeschoss soll die überhöhte Warmhalle über Nacht den vier Stellplätzen für die Nutzfahrzeuge des BGL Frostsicherheit (ca. 5° Celsius Raumtemparatur) gewähren. Während die große Werkstatt im angegliederten Gebäudeteil mittels Hebebühnen, Kranbahn und zusätzlicher Grube zum Reparieren der eigenen Fahrzeuge dienen wird, können in der nebenanliegenden Räumlichkeit die Kleingeräte des Bau- und Gartenbetriebs bearbeitet werden (ca. 17°Celsius Raumtemparatur).
Die vertikale Erschließung der darüberliegenden Büroräume ist mittels Aufzug am Dreh- und Angelpunkt des Bauhofs anzuordnen. Die Büros sollen auf einer Ebene im Obergeschoss mit optimaler Übersicht über den Hof angeordnet werden. Die neue Verwaltung verfügt nicht nur über Büros für ein bis drei Arbeitsplätze, sondern besitzt neben einer Teeküche auch einen Schulungsbereich, der der Teeküche hinzugeschaltetet werden kann. In diesen Räumen muss für eine optimale Luftzirkulierung (Kälte/Wärme) und genügend natürlicher Belichtung und Beleuchtungsstärke gesorgt werden.
Die Flachdachflächen sind neben den möglichen regenerativen Energiequellen auch für Regenwasserrückhaltung und Begrünung vorzusehen.
Kalthalle:
Die neue Fahrzeughalle ist mit den vorhandenen Lagergebäuden baulich zu verbinden. Es sollen auch die bereits bestehenden überdachten Stellplätze (8Stk.) mit der neuen Fahrzeughalle mittels zusammenhängender Straßenführung zu einer Einheit verschmolzen werden.
Die Halle soll circa weiteren 20 kurzen Nutzfahrzeugen (5m) und 10 langen Nutzfahrzeugen (10m) einen nächtlichen und taufreien Unterschlupf bieten. Die sichere Verwahrung von für den Folgetag gerichteten Fahrzeugen soll gewährleistet sein.
Die neue Durchfahrtlösung soll für eine sichere und einfachere Verkehrsführung sorgen und durch die Schaffung vieler großer Abstellflächen im Trockenen, ist das tägliche An- und Abhängen der Anhänger nicht mehr nötig.
Auf eine optimale Lüftung und viel Tageslicht in der Kalthalle ist zu achten. Die Dachneigung dieser Dächer ist für PV-Anlagen vorzusehen. Die begrünten Flachdachflächen sollen für Regenwasserrückhaltung sorgen
Ziel diese Verfahrens ist die Vergabe der hierzu erforderlichen Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung (§§ 53 - 56 HOAI) LP 1-9 stufenweise, zunächst LP 1-4
77933 Lahr
Der Bau- und Gartenbetrieb Lahr hat seinen Hauptsitz in der Gutleutstraße 23 in Lahr (Flurstück Nr. 4290). Auf dem Gelände befinden sich mehrere Hallen, Werkstätten sowie Sozialräume.
Aufgrund der nahezu kompletten Versiegelung des Areals, sollen die Flachdächer begrünt und zur regenerativen Energiegewinnung genutzt werden.
Zudem ist vorab zu prüfen, ob eine neue Nahwärmeinsel aufgebaut oder an ein bestehendes Wärmenetz angeschlossen werden kann. Nach Ausführungsstandard der Stadt Lahr soll beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energien 30 % über den gesetzlichen Vorgaben (EEWärmeG) liegen. Ein Einsatz von fossilen Energieträgern bei neu errichteten Heizanlagen wird nicht gewünscht.
Das entstehende Quartier soll nicht nur bei der Energiequelle, sondern auch im Bereich Haustechnik miteinander vernetzt sein.
Büro- und Werkstattgebäude:
Das Bestandsgebäude soll abgebrochen werden. Der neue Bau soll im Sinne einer guten städtebaulichen Ausformung, als straßenbegleitender Bau vorgesehen werden. In der Gestalt soll dieser klar mit dem bereits bestehenden Personal- und Werkstattgebäude eine einheitliche Präsenz bilden.
Das neue Gebäude ist um eine Stellplatztiefe von der Straße abzurücken, um neue Parkmöglichkeiten, ohne Überkreuzung mit dem Betriebsverkehr, anbieten zu können.
Im Erdgeschoss soll die überhöhte Warmhalle über Nacht den vier Stellplätzen für die Nutzfahrzeuge des BGL Frostsicherheit (ca. 5° Celsius Raumtemparatur) gewähren. Während die große Werkstatt im angegliederten Gebäudeteil mittels Hebebühnen, Kranbahn und zusätzlicher Grube zum Reparieren der eigenen Fahrzeuge dienen wird, können in der nebenanliegenden Räumlichkeit die Kleingeräte des Bau- und Gartenbetriebs bearbeitet werden (ca. 17°Celsius Raumtemparatur).
Die vertikale Erschließung der darüberliegenden Büroräume ist mittels Aufzug am Dreh- und Angelpunkt des Bauhofs anzuordnen. Die Büros sollen auf einer Ebene im Obergeschoss mit optimaler Übersicht über den Hof angeordnet werden. Die neue Verwaltung verfügt nicht nur über Büros für ein bis drei Arbeitsplätze, sondern besitzt neben einer Teeküche auch einen Schulungsbereich, der der Teeküche hinzugeschaltetet werden kann. In diesen Räumen muss für eine optimale Luftzirkulierung (Kälte/Wärme) und genügend natürlicher Belichtung und Beleuchtungsstärke gesorgt werden.
Die Flachdachflächen sind neben den möglichen regenerativen Energiequellen auch für Regenwasserrückhaltung und Begrünung vorzusehen.
Kalthalle:
Die neue Fahrzeughalle ist mit den vorhandenen Lagergebäuden baulich zu verbinden. Es sollen auch die bereits bestehenden überdachten Stellplätze (8Stk.) mit der neuen Fahrzeughalle mittels zusammenhängender Straßenführung zu einer Einheit verschmolzen werden.
Die Halle soll circa weiteren 20 kurzen Nutzfahrzeugen (5m) und 10 langen Nutzfahrzeugen (10m) einen nächtlichen und taufreien Unterschlupf bieten. Die sichere Verwahrung von für den Folgetag gerichteten Fahrzeugen soll gewährleistet sein.
Die neue Durchfahrtlösung soll für eine sichere und einfachere Verkehrsführung sorgen und durch die Schaffung vieler großer Abstellflächen im Trockenen, ist das tägliche An- und Abhängen der Anhänger nicht mehr nötig.
Auf eine optimale Lüftung und viel Tageslicht in der Kalthalle ist zu achten. Die Dachneigung dieser Dächer ist für PV-Anlagen vorzusehen. Die begrünten Flachdachflächen sollen für Regenwasserrückhaltung sorgen
Ziel diese Verfahrens ist die Vergabe der hierzu erforderlichen Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung (§§ 53 - 56 HOAI) LP 1-9 stufenweise, zunächst LP 1-4
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3) sowie ergänzend in den Bewerbungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen;
- Verbindliche Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen nach § 46 (2) VgV
- Nachweis der beruflichen Qualifikation (Ingenieur oder vergleichbare Qualifikation)
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige Schäden [Betrag gelöscht]EUR)
- Eigenerklärung des Umsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto) mit Leistungen in €, die mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbar sind. (Sonderfall: Ist ein Büro, dass sich neu am Markt befindet, nicht in der Lage alle Geschäftsjahre anzugeben, so ist das Mittel der Umsatzzahlen ab dem Zeitpunkt der Gründung des Büros für die vorangegangenen Geschäftsjahre anzugeben.)
Bei Bewerbergemeinschaften gelten die Umsatzangaben in Summe.
-Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren (mit Angabe des Ansprechpartners) Darstellung max. 1 Din A4-Seiten pro Anlagengruppe
-Darstellung zu Maßnahmen zur Sicherung der Kosten (max. 1 Din A4-Seite)
Der Bewerber/ die Bewerberin soll beschreiben, wie er speziell mit seiner Planung dafür Sorge trägt, dass die Kosten eingehalten werden. Dabei sollen keine vorgezogenen Planungen für das konkrete Projekt erfolgen, sondern konzeptionelle Ideen, z.B. aus anderen Projekten beschrieben werden.
-Darstellung Maßnahmen zur Sicherung der baulichen Qualität (max. 1 Din A4-Seite)
Der Bewerber/ die Bewerberin soll beschreiben, wie er speziell mit seiner Planung dafür Sorge trägt, dass eine dauerhaft hohe Qualität erreicht wird. Dabei sollen keine vorgezogenen Planungen für das konkrete Projekt erfolgen , sondern konzeptionelle Ideen, z.B. aus anderen Projekten beschrieben werden.
-Maßnahmen zur Sicherung der Termine (max. 1 Din A4-Seite)
Der Bewerber/ die Bewerberin soll beschreiben, wie er speziell mit seiner Planung dafür Sorge trägt, dass die Termine eingehalten werden. Dabei sollen keine vorgezogenen Planungen für das konkrete Projekt erfolgen, sondern konzeptionelle Ideen, z.B. aus anderen Projekten beschrieben werden.
Details zur Bewertung der Referenzen und der Darstellungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx