Arbeitsmarktdienstleistung Zukunft im Blick Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-035/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistung Zukunft im Blick
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zu dem Förderziel "Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit" mit dem Ressourcenbereich "Leistungsfähigkeit". Danach ist Ziel der Maßnahme die Stärkung und Bereitschaft des Kunden, seine Anstrengungen konsequent auf ein gemeinsam formuliertes Berufsziel zu richten.
Mit Blick auf diese Zielgruppe handelt es sich um Personen, die im Prinzip dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Der Sinn und Zweck der Maßnahme liegt darin, Problembereiche zu identifizieren, passende Lösungen zu erarbeiten und damit schrittweise Fortschritte im Integrationsprozess zu erzielen bzw. Alternativen zum SGB II-Bezug aufzuzeigen.
Stadt Herten 45699 Herten Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten der beauftragten Organisation zur Durchführung der Maßnahme müssen für die teilnehmenden Personen in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie gut aufzufinden sind.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zu dem Förderziel "Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit" mit dem Ressourcenbereich "Leistungsfähigkeit". Danach ist Ziel der Maßnahme die Stärkung und Bereitschaft des Kunden, seine Anstrengungen konsequent auf ein gemeinsam formuliertes Berufsziel zu richten.
Mit Blick auf diese Zielgruppe handelt es sich um Personen, die im Prinzip dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Der Sinn und Zweck der Maßnahme liegt darin, Problembereiche zu identifizieren, passende Lösungen zu erarbeiten und damit schrittweise Fortschritte im Integrationsprozess zu erzielen bzw. Alternativen zum SGB II-Bezug aufzuzeigen.
Weiteres Ziel der Maßnahme ist es, durch intensive und ortsflexible Unterstützung der Teilnehmer die Aufnahme eines Minijobs, einer Qualifizierungsmaßnahme, AGH oder BvB zu erreichen.
Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) wird nicht durch die beauftragende Behörde vorgegeben und ist im Angebotskonzept darzulegen. Auf die Voraussetzungen in den Vertragsbestimmungen und den weiteren Regelungen der Leistungsbeschreibung insbesondere unter B.2.1 wird ausdrücklich verwiesen.
Zielgruppe:
Teilnehmende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtsbereich des SGB II, die dem Arbeitsmarkt aufgrund teils erheblicher Hemmnisse im Bereich der Leistungsfähigkeit nicht zur Verfügung stehen und nicht in der Lage sind, das Förderziel ohne Unterstützung in diesem Bereich zu erreichen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formblatt 521" ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dazu ist auf Seite 1 der eingereichten Formulare der Name des Bietergemeinschaftsmitglieds aufzubringen, für das die Erklärung abgegeben wird.
Eigenerklärung mit Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschluss und Prüfberichte belegt. (Formular D3.3)
Der Bieter muss mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt nachweisen (Formular D3 und D3.1).
Der Bieter muss umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachweisen. Der Nachweis ist erbracht, wenn die ausgeschriebene Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die ausgeschriebene und/oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat. (Formular D3.1)
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Recklinghausen
Zimmer 1.4.07
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D0BJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de